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   BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01   

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https://dejure.org/2001,15182
BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01 (https://dejure.org/2001,15182)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2001 - 4 B 54.01 (https://dejure.org/2001,15182)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 4 B 54.01 (https://dejure.org/2001,15182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensfehler wegen mangelnder Beiladung - Rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage zur Auslegung oder Anwendung von Art. 14 Abs. 1 Grundegsetz (GG) in Verbindung mit dem Hessischen Denkmalschutzgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 ; Beschluss vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01
    Aus dem Recht darf nicht eine Last werden, die der Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).
  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 ; Beschluss vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5 m.w.N.).
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