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   BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03   

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BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03 (https://dejure.org/2003,12775)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 6 B 53.03 (https://dejure.org/2003,12775)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 (https://dejure.org/2003,12775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller Bürger vor den öffentlichen Lasten; Fiktion der Rundfunkteilnehmerschaft; Rundfundgebührenstaatsvertrag als nichtrevisibles Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Bei den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handelt es sich um nichtrevisibles Landesrecht, weil die Länder von der nach Art. 99 GG gegebenen Möglichkeit, Landesrecht für revisibel zu erklären, insoweit keinen Gebrauch gemacht haben (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998 BVerwG 6 C 13.97 BVerwGE 108, 108 ).

    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Abgrenzung des Kreises der Gebührenpflichtigen von denjenigen, die keine Rundfunkgebühren zu entrichten haben, auf sachlichen Gründen beruhen muss, um vor Art. 3 Abs. 1 GG standzuhalten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 112 ff.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/ oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Der Rechtsprechung des Senats ist ferner zu entnehmen, dass die Bestimmung der Gebührenpflichtigen aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung auch typisierend vorgenommen werden darf (vgl. Beschluss vom 20. November 1995 BVerwG 6 B 73.95 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 6 B 16.99
    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 BVerwG 6 B 16.99 ).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Februar 1994 1 BvL 30/88 BVerfGE 90, 60 ).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/ oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 = DÖV 1998, 117).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. Beschluss vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 = NVwZ 1997, 61).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit;

    Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist daher im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht auf Grund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung beantworten lassen (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts;

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 21.16

    Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids wegen fehlender Satzungsgrundlage

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. und vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 22.16

    Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 130a VwGO); Voraussetzungen bei komplexer

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. und vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine

    Im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - und 25. Februar 2005 - 6 B 4.05 -.
  • BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts;

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).
  • BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates

    Von dem Beschwerdeführer ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche bundesrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei ihrer Auslegung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - BVerwG 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. m.w.N. und vom 8. November 2004 - BVerwG 3 B 36.04 - juris Rn. 5 [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12]).
  • BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 1.14

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates

    Von dem Beschwerdeführer ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche bundesrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei ihrer Auslegung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - BVerwG 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. m.w.N. und vom 8. November 2004 - BVerwG 3 B 36.04 - juris Rn. 5 [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12]).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 3 B 36.04

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Revisionszulassungsgrund der

    Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8 und vom 27. August 2003 - BVerwG 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38).
  • BVerwG, 15.04.2004 - 6 B 26.04

    Befreiung eines Autoradios in einem Transportbus einer dezentral organisierten

    Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts - beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 27. August 2003 - BVerwG 6 B 53.03 - Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 56.04

    Darlegungserfordernis im Rahmen einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 58.04

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung des

  • BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 57.04

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes der

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