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   BVerwG, 27.08.2013 - 7 KSt 1.13 (7 C 17.11)   

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https://dejure.org/2013,23926
BVerwG, 27.08.2013 - 7 KSt 1.13 (7 C 17.11) (https://dejure.org/2013,23926)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2013 - 7 KSt 1.13 (7 C 17.11) (https://dejure.org/2013,23926)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2013 - 7 KSt 1.13 (7 C 17.11) (https://dejure.org/2013,23926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren im Bereich des Immissionschutzrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 20 C 12.1583

    Änderung des Streitwertes in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 7 KSt 1.13
    Diese Befugnis besteht auch im Fall einer Gegenvorstellung (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. August 2012 - 20 C 12.1583).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 1 C 39.88

    Streitwertänderung nach Gegenvorstellung - Zu niedrig angesetztes Einkommen des

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 7 KSt 1.13
    Hieran ist der Senat durch den zwischenzeitlichen Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG nicht gehindert, denn die Gegenvorstellung ist vor Ablauf dieser Frist beim Gericht eingegangen (vgl. Beschluss vom 21. Februar 1992 - BVerwG 1 C 39.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das

    Wollte man dies fordern, könnten, da der Vorinstanz eine Änderung der revisionsgerichtlichen Streitwertfestsetzung verwehrt ist, eventuelle Fehler entgegen der gesetzgeberischen Vorstellung nicht mehr korrigiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 7 KSt 1.13 - juris Rn. 2; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. April 1989 - V ZR 34/88 - NJW-RR 1989, 1278; Meyer, GKG/FamGKG, 17. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 41 f.; Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 73, 76).
  • OLG Naumburg, 23.10.2018 - 12 Wx 40/17

    Festsetzung des Geschäftswerts für die Gerichts- und Notarkosten: Änderung der

    Demgegenüber vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass durch den zwischenzeitlichen Ablauf der 6-Monatsfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG das Gericht nicht daran gehindert sei, seinen Streitwertbeschluss zu ändern, wenn vor Ablauf dieser Frist eine Gegenvorstellung beim Gericht eingegangen ist (z. B. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 7 KSt 1.13 (7 C 17.11), BeckRS 2013, 55786.
  • BVerwG, 07.07.2023 - 8 B 17.23

    Verwerfung der Anhörungsrüge des Prozessbevollmächtigten gegen die

    Das betrifft jedoch lediglich die Fälle, in denen das Rechtsmittelgericht die Streitwertfestsetzung der Vorinstanz bereits zuvor geändert hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2021 - 4 BN 61.20 - juris Rn. 9) oder in denen ein statthafter Rechtsbehelf gegen die Streitwertfestsetzung erhoben worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 7 KSt 1.13 - juris Rn. 2).
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 10 W 127/22

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks; Ermittlung des Verkehrswerts des

    Vielmehr war der für die Löschung des Hofvermerks gemäß § 79 GNotKG anzusetzende Geschäftswert gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 2 GNotKG von Amts wegen auf 81.285,20 EUR zu reduzieren (zur Änderungsbefugnis nach Ablauf der Ausschlussfrist gem. § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG: OLG Naumburg, Beschluss vom 23.10.2018 - 12 Wx 40/17 - BeckRS 2018, 42456 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27.08.2013 - 7 KSt 1.13 (7 C 17.11) - BeckRS 2013, 55786).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 9 KSt 5.16

    Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Aufhebung eines

    Die Gegenvorstellung, die vor Ablauf der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen ist, so dass der Streitwert noch geändert werden könnte, obwohl diese Frist inzwischen verstrichen ist (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 7 KSt 1.13 - juris Rn. 2), hat in der Sache keinen Erfolg.
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