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BVerwG, 27.09.1956 - I C 199.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.06.1954 - IV A 129/53
- BVerwG, 27.09.1956 - I C 199.54
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.09.1955 - V C 9.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1956 - I C 199.54
Eine Verfahrensrüge hebt auch den gesamten materiellen Streitgegenstand in das Revisionsverfahren (vgl. Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. September 1955 - BVerwG V C 9.55 -, Juristische Rundschau 1956 S. 31).
- BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61
Rechtsmittel
Die Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis sind polizeilicher Natur (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 -, GewArch. 1957/58 S. 39). - BVerwG, 17.02.1969 - VII B 43.68
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dieser Frage bereits in mehreren Entscheidungen befaßt(Urteile vom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 - vom 29. Januar 1965. - BVerwG, 26.06.1958 - I B 96.58
Rechtsmittel
Daß das in § 5 Abs. 2 StVG vorgesehene Rekursverfahren nach den §§ 20, 21 der Gewerbeordnung in Niedersachsen keine Anwendung findet, daß dort die Anfechtung der Entziehung der Fahrerlaubnis vielmehr nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 21. März 1951 erfolgt, ist durch das Urteil des Senatsvom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 - geklärt. - BVerwG, 03.03.1958 - I B 190.57
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß der Senat in einem Beschluß vom 14. September 1955 - BVerwG I B 230.53 - wiederholte Ohnmachtsanfälle als ausreichend angesehen hat, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abzusprechen, und daß er in einem Urteil vom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 - die Entziehung der Fahrerlaubnis gebilligt hat, obwohl in jenem Verfahren nach dem bisherigen Verlauf der Krankheit des betroffenen Kraftfahrzeugführers zu erwarten war, daß eine erneute Erkrankungsphase voraussichtlich einige Zeit vorher erkennbar würde, weil aber nach dem ärztlichen Gutachten die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden konnte, daß eine Krankheitsphase auch unvorhergesehen und plötzlich auftrete. - BVerwG, 06.03.1958 - I CB 197.56
Rechtsmittel
Daß die jederzeitige Möglichkeit des Auftretens neuer Krankheitsschübe die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließt, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschluß des Senatsvom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -;Urteil vom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 -).