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   BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83   

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https://dejure.org/1983,2457
BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83 (https://dejure.org/1983,2457)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1983 - 4 B 122.83 (https://dejure.org/1983,2457)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1983 - 4 B 122.83 (https://dejure.org/1983,2457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit des Umbaus und der Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Spielothek - Fehlender Nachweis bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze - Verweigerung einer Gemeinde zur Zustimmung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83
    Eine solche Anwendung von Landesrecht wäre, weil der Bundesgesetzgeber die bebauungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BBauG in den §§ 30 bis 37 BBauG auf der Grundlage des Artikels 74 Nr. 18 abschließend geregelt hat (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1978 - 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]), ein Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung (Art. 31 GG).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88

    Vorbeugender Immissionsschutz

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 4 B 122.83 -, Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 32, S. 7 ff. ) hat ausgesprochen, daß insbesondere das Bebauungsrecht die Gemeinde nicht hindert, in Verfolgung von eigenverantwortlich selbst gesetzten öffentlichen Aufgaben, z.B. der Förderung der Ansiedlung von Vorhaben in bestimmten Bereichen der Stadt, dort eine Nutzungsstruktur anzustreben, die mit den Mitteln des Bebauungsrechts allein nicht durchzusetzen wäre, und dabei auch in ihrem Ermessen stehende Instrumente (dort die Ablösung der Stellplatzpflicht) so einzusetzen, daß eine solche Entwicklung gefördert, jedenfalls nicht gefährdet oder gestört wird.
  • VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437

    Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

    Die Gemeinde kann ihr "Vertragsabschlussermessen" auch zur Verfolgung städtebaulicher Zwecke, die sie mit dem Instrumentarium des BauGB und der BauNVO allein nicht erreichen kann, einsetzen und es ist ihr unbenommen, das Instrumentarium der Stellplatzablösung mit der Intention zu handhaben, hierdurch eine nach ihren städtebaulichen Zielvorstellungen vorzugswürdige bauliche Entwicklung zu fördern (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6; B. v. 4.9.1986 - 4 B 186/86 410 - juris Rn. 3 f.).

    Die Gemeinde ist insbesondere nicht gehindert, die Ablösung für ein Vorhaben zu verweigern, selbst wenn es bebauungsrechtlich zulässig sein sollte (BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 10.10.2019 - AN 9 K 17.01579

    Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte (Wettbüro) - fehlender

    Insoweit ist ledigich anzumerken, dass die Gemeinde ihr "Vertragsabschlussermessen" auch zur Verfolgung städtebaulicher Zwecke, die sie mit dem Instrumentarium des BauGB und der BauNVO allein nicht erreichen kann, einsetzen darf und es ihr unbenommen ist, das Instrumentarium der Stellplatzablösung mit der Intention zu handhaben, hierdurch eine nach ihren städtebaulichen Zielvorstellungen vorzugswürdige bauliche Entwicklung zu fördern (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6; B. v. 4.9.1986 - 4 B 186/86, NVwZ 1987, NVwZ Jahr 1987 Seite 410 - juris Rn. 3 f.).

    Die Gemeinde ist insbesondere bundesrechtlich nicht gehindert, die Ablösung für ein Vorhaben zu verweigern, obwohl es bebauungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6).

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

    Denn das Bebauungsrecht hindert die Gemeinde nicht, für bestimmte Stadtteile, z.B. für Innenstadtbereiche, eine Nutzungsstruktur anzustreben, die mit den Mitteln des Bebauungsrechts allein nicht durchsetzbar wäre, und dabei auch in ihrem Ermessen stehende Instrumente so einzusetzen, daß eine solche Entwicklung gefördert, jedenfalls nicht gestört oder gefährdet wird (BVerwG Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 4 B 122.83 = BRS 40 Nr. 146).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Die Beklagte ist auch nicht gehindert, die Ablösung für ein Bauvorhaben zu verweigern, obwohl es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480

    Rechtsnatur von Verträgen zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 27.9.1983 - 4 B 122.83 - BRS 40 Nr. 146) sieht eine Gemeinde nicht gehindert, die städtebauliche Nutzung in einem bestimmten Gebiet durch Ausübung ihres Ermessens beim Abschluß eines Stellplatzablösungsvertrages in eine Richtung zu steuern, die mit dem bauleitplanerischen Instrumentarium nicht zu erreichen wäre (hierzu auch: BayVGH vom 10.12.1985 - 26 B 83 A.996 - BayVBl 1987, 85).
  • VGH Hessen, 10.04.2000 - 9 UE 2459/96

    Satzungshoheit der Gemeinde - Stellplatzsatzung - Klage gegen eine durch die

    So konnte die Gemeinde die genannten Möglichkeiten des Stellplatzrechts gezielt dazu nutzen, vor allem im innerörtlichen Bereich, speziell für Fußgängerzonen, eine Nutzungsstruktur zu fördern, die allein mit den Mitteln des Bauordnungsrechts nicht zu verwirklichen gewesen wäre ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1983 - BVerwG 4 B 122.83 -, BRS 40 Nr. 146; Hess.VGH, Urteil vom 28. September 1990 - 3 UE 514/85 -, ESVGH 41, 98, 99).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

    Die Beklagte ist auch nicht gehindert, die Ablösung für ein Bauvorhaben zu verweigern, obwohl es planungsrechtlich ... zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

    Dabei kann die Gemeinde die Ablösung für ein Bauvorhaben selbst dann verweigern, wenn es planungsrechtlich zulässig wäre, da sie im Rahmen ihrer Ermessenentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen darf (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).
  • VG Ansbach, 08.09.2021 - AN 9 K 21.00170

    Nutzungsänderung von Laden zu Wettbüro - Eigenart der näheren Umgebung

    Dabei kann die Beklagte die Ablösung für ein Bauvorhaben auch aufgrund städtebaulicher Zielsetzungen und Konzeptionen verweigern (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1989 - 7 A 2495/87
  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2016 - 6 K 3549/14

    Wettbüro; Tippannahme; Laden; Stellplatz; Stellplätze; Ablösung; wesentliche

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 9 ZB 20.3076

    Stellplätze für ein Wettbüro

  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 98.379

    Pizza-Heim-Service; Stellplatzbedarf; Stellplatzrichtlinien

  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 3 UE 514/85

    Ermessen der Bauaufsichtsbehörde zur Ablösung von Stellplätzen

  • BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 208.92

    Rechtmäßigkeit der Ablösung der Stellplatzpflicht durch öffentlich-rechtlichen

  • VGH Bayern, 13.12.1999 - 2 B 96.1068

    Entstehen einer weiteren Stellplatzverpflichtung bei Änderung baulicher Anlagen

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