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   BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91   

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BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91 (https://dejure.org/1991,16550)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1991 - 9 B 221.91 (https://dejure.org/1991,16550)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1991 - 9 B 221.91 (https://dejure.org/1991,16550)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Maßnahmen der srilankischen Sicherheitskräfte im Norden des Landes im Rahmen von "screening operations" als politische Verfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91
    Die gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 und 9 C 74.90 - (BVerwGE 87, 141 und 152) zur Frage der Asylrelevanz von Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung liegt nicht vor.

    Die Rüge der Beschwerde, die genannte "Prognose" des Berufungsgerichts sei entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (a.a.O.) nicht "nachprüfbar und nachvollziehbar", geht schon deshalb fehl, weil es sich in bezug auf die von der Beschwerde aufgeworfene Frage nach der rechtlichen Qualifizierung von Maßnahmen der Sicherheitskräfte im Bürgerkriegsgebiet nicht um die Einschätzung einer zukünftigen Entwicklung handelt, sondern um die Feststellung und Bewertung gegenwärtiger Tatsachen und Umstände.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91
    Die gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 und 9 C 74.90 - (BVerwGE 87, 141 und 152) zur Frage der Asylrelevanz von Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung liegt nicht vor.

    Ein Rechtssatz dahingehend, daß die denkbare Anwendung "brutaler Gewalt" unter bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen für sich genommen bereits politische Verfolgung sei, ergibt sich weder aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - noch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - (a.a.O.).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91
    Ein Rechtssatz dahingehend, daß die denkbare Anwendung "brutaler Gewalt" unter bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen für sich genommen bereits politische Verfolgung sei, ergibt sich weder aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - noch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - (a.a.O.).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91
    Fehler bei der Heranziehung und Bewertung der verfügbaren Erkenntnisquellen zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92) sind von der Beschwerde weder gerügt noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1991 - 9 B 221.91
    Auf der Grundlage der - von der Beschwerde mit Verfahrensrügen ferner nicht beanstandeten - weiteren Feststellungen des Berufungsgerichts, es lägen objektive Anhaltspunkte dafür vor, daß Maßnahmen im Bürgerkriegsgebiet im Norden Sri Lankas nicht der physischen Vernichtung der nichtkämpfenden Bevölkerung, sondern der Ergreifung von Angehörigen der LTTE und ihren Unterführern - zu denen der Kläger nicht gehört - gälten und nicht als bloßer Gegenterror einzustufen seien, steht die rechtliche Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, es fehle am Merkmal des "Politischen" einer möglichen Verfolgung, in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 80, 315 - Leitsatz 4 -, S. 340 ff.).
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