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   BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11   

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https://dejure.org/2012,28200
BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11 (https://dejure.org/2012,28200)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 (https://dejure.org/2012,28200)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 3 C 33.11 (https://dejure.org/2012,28200)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 6a Abs. 1 und 3; VwKostG § 14 Abs. 2 Satz 1; GebOSt § 1 Abs. 1 (Gebührentarif Nummern 209 und 400) § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1
    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Ablehnung der Fahrerlaubniserteilung; Entziehung der Fahrerlaubnis; isolierte Sperre nach § 69a StGB; entsprechende Anwendung; analoge Anwendung; unbeabsichtigte ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 6a Abs. 1 und 3
    Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Ablehnung der Fahrerlaubniserteilung; Analogie; Auslagen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Kosten; Kostenerhebung; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktestand; Verwaltungsgebühren; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 1 StVG, § 6a Abs 1 StVG, § 6a Abs 3 StVG, § 14 Abs 2 S 1 VwKostG
    Ablehnung der Fahrerlaubniserteilung; keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • verkehrslexikon.de

    Keine Löschung von Punkten bei Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister bei Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 124
  • rewis.io

    Ablehnung der Fahrerlaubniserteilung; keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 2 S. 3
    Grundsätze zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister bei Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister, wenn der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wurde

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister, wenn der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wurde

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abgelehnte FE-Erteilung löscht nicht die Punkte

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abgelehnte FE-Erteilung löscht nicht die Punkte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Punktelöschung im Verkehrszentralregister

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Punktelöschung im Verkehrszentralregister

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt - Keine Löschung von Punkten in Flensburg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister, wenn der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wurde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wann werden Flensburg-Punkte gelöscht?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Kein Führerschein mehr, aber Punkte bleiben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister, wenn der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wurde

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Punkten, wenn kein Führerschein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 552
  • NZV 2013, 206
  • DÖV 2013, 202
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10

    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11
    Somit bliebe § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG auch dann anwendbar, wenn man nicht auf den Zeitpunkt der Verwarnung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage: Urteile vom 3. März 2011 - BVerwG 3 C 1.10 - BVerwGE 139, 120 Rn. 10 m.w.N. sowie vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 , dort zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG), sondern - was freilich eher fern läge - auf den im Verfahren über die Kostenpflichtigkeit der Verwarnung ergangenen Widerspruchsbescheid abstellte.

    Dabei ist die Punktelöschung in den von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG genannten Fällen zugleich das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung und der isolierten (Erteilungs-) Sperre erfolgten Sanktionierung bisheriger Zuwiderhandlungen (vgl. zum Ausschluss des Verzichts auf die Fahrerlaubnis als möglichem Grund für eine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister: Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. Rn. 14).

    Ebenso wenig wie bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis (vgl. dazu Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. Rn. 14) verpflichtet Art. 3 Abs. 1 GG wegen der Vielfalt möglicher Fallgestaltungen und Motivlagen den Gesetzgeber auch in Bezug auf die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis nicht, hinsichtlich der Motivation des Betroffenen und einer daraus möglicherweise resultierenden Missbrauchsgefahr weiter zu differenzieren.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11
    Hieraus ergaben sich vier weitere Punkte, die nach dem sog. Tattagprinzip (vgl. dazu Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 ) zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11
    Somit bliebe § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG auch dann anwendbar, wenn man nicht auf den Zeitpunkt der Verwarnung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage: Urteile vom 3. März 2011 - BVerwG 3 C 1.10 - BVerwGE 139, 120 Rn. 10 m.w.N. sowie vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 , dort zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG), sondern - was freilich eher fern läge - auf den im Verfahren über die Kostenpflichtigkeit der Verwarnung ergangenen Widerspruchsbescheid abstellte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von

    Allerdings spricht mit Blick darauf, dass Gebühren jedenfalls bei belastenden Amtshandlungen nur im Falle ihrer Rechtmäßigkeit oder - was hier nicht in Betracht kommt - Bestandskraft erhoben werden dürfen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 33.11 -, NJW 2013, 552, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 9 E 289/14 -, juris Rn. 5 f., Erhebliches dafür, dass Art und Umfang der gebührenpflichtigen Kontrollhandlungen - noch - hinreichend bestimmbar sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

    In Übereinstimmung mit der hier vertretenen Auslegung haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Senat in der Vergangenheit ohne jegliche Problematisierung die Bestimmung der Nummer 400 des Gebührentarifs in Fallgestaltungen angewendet, in denen lediglich ein Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung im Raum stand (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - juris; vom 16.12.2010 - 3 C 43.09 - NVwZ 2011, 493; sowie vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48; Senatsurteil vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

    Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, und vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).

    Eine Gebühr darf also nur erhoben werden, wenn die Amtshandlung rechtmäßig war (so auch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - DAR 2008, 104; VG Würzburg, Urteil vom 13.07.2009 - W 6 K 09.328 - juris Rn. 17).

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