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   BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17   

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https://dejure.org/2017,41970
BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17 (https://dejure.org/2017,41970)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2017 - 10 B 11.17 (https://dejure.org/2017,41970)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2017 - 10 B 11.17 (https://dejure.org/2017,41970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachzahlungsbegehren für den Verzicht auf die Geltendmachung von Zuordnungsrechten in Bezug auf die der Vermögenszuordnung unterliegenden Grundstücken; Bedeutung der Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen im Vermögenszuordnungsrecht

  • rewis.io

    Keine Treuwidrigkeit einer Berufung auf die Formunwirksamkeit eines Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachzahlungsbegehren für den Verzicht auf die Geltendmachung von Zuordnungsrechten in Bezug auf die der Vermögenszuordnung unterliegenden Grundstücken; Bedeutung der Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen im Vermögenszuordnungsrecht

  • rechtsportal.de

    Nachzahlungsbegehren für den Verzicht auf die Geltendmachung von Zuordnungsrechten in Bezug auf die der Vermögenszuordnung unterliegenden Grundstücken; Bedeutung der Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen im Vermögenszuordnungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung auf Formunwirksamkeit ist nicht treuwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung auf Verstoß gegen kommunalrechtliche Vertretungsregelungen ist nicht treuwidrig! (IBR 2018, 172)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Danach genügt es für die Annahme eines solchen Ausnahmefalls nicht, dass die Gemeindeorgane die für sie geltenden Zuständigkeits- und Abschlussvorschriften kennen oder zumindest besser kennen müssen als der Vertragsgegner (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158.82 - juris Rn. 26) oder dass eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder dass die Nichtigkeit des Vertrages für eine Vertragspartei mit besonderen Härten verbunden wäre (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 Rn. 36 f., vom 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 17; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158.82 - juris Rn. 26).

    Der angeblichen Divergenzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 - lässt sich nicht der von der Klägerin formulierte Rechtssatz entnehmen, dass die fehlende Möglichkeit der sachgerechten Rückabwicklung die Berufung auf die Unwirksamkeit des Vertrages grundsätzlich treuwidrig erscheinen lasse, sofern nicht der Gesetzgeber die einseitige Rückabwicklung zugunsten des Bürgers vorsehe bzw. das Gesetz auf die einseitige Rückabwicklung des nichtigen/unwirksamen Rechtsgeschäfts angelegt sei.

    Denn dann erhielte er durch die Erstattung des Folgekostenbeitrags einen zusätzlichen unverdienten Vermögensvorteil, der über das hinausgehe, was ihm auf der Grundlage eines Erstattungsanspruchs zustehe (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 17).

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Danach genügt es für die Annahme eines solchen Ausnahmefalls nicht, dass die Gemeindeorgane die für sie geltenden Zuständigkeits- und Abschlussvorschriften kennen oder zumindest besser kennen müssen als der Vertragsgegner (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158.82 - juris Rn. 26) oder dass eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder dass die Nichtigkeit des Vertrages für eine Vertragspartei mit besonderen Härten verbunden wäre (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 Rn. 36 f., vom 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 17; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158.82 - juris Rn. 26).

    Hält aber die Rechtsprechung den Grundsatz von Treu und Glauben wie dargestellt selbst bei fehlender Möglichkeit zur Rückabwicklung eines Vertrages nicht für anwendbar, verneint sie damit inzident auch die Frage, ob sich die die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen kommunalrechtlicher Vertretungsmängel geltend machende Vertragspartei treuwidrig verhält, wenn - wie im streitgegenständlichen Fall - beide Vertragsparteien das Geschäft lange Zeit hindurch als wirksam behandelt und Vorteile aus ihm gezogen, d.h. gegenseitige Leistungen ausgetauscht haben (vgl. in Bezug auf nichtige Kopplungsgeschäfte auch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Denn das Einigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG dient der Verfahrensbeschleunigung, um möglichst schnell Rechtssicherheit über die Zuordnung von ehemals volkseigenen Grundstücken zu schaffen (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2002 - 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 19 S. 14 und vom 15. November 2012 - 3 C 12.12 - Buchholz 428 § 2 VZOG Nr. 20 Rn. 19).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 B 162.06

    Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Zustellungsdatums - Anfall des erstinstanzlich

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Er ist erbracht, wenn die Unrichtigkeit des Datums zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht; bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen hingegen nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14, vom 15. Februar 2001 - 6 BN 1.01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19 und vom 21. November 2006 - 1 B 162.06 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 14).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Der Gegenbeweis ist aber zulässig (§ 418 Abs. 2 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211.97 - NJW 2001, 1563).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Er ist erbracht, wenn die Unrichtigkeit des Datums zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht; bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen hingegen nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14, vom 15. Februar 2001 - 6 BN 1.01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19 und vom 21. November 2006 - 1 B 162.06 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 14).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    In derartigen Fällen setzt die Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01

    Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17
    Er ist erbracht, wenn die Unrichtigkeit des Datums zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht; bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen hingegen nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14, vom 15. Februar 2001 - 6 BN 1.01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19 und vom 21. November 2006 - 1 B 162.06 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 14).
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