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   BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19, 8 BN 1.19 (8 CN 4/19)   

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https://dejure.org/2019,34574
BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19, 8 BN 1.19 (8 CN 4/19) (https://dejure.org/2019,34574)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2019 - 8 BN 1.19, 8 BN 1.19 (8 CN 4/19) (https://dejure.org/2019,34574)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2019 - 8 BN 1.19, 8 BN 1.19 (8 CN 4/19) (https://dejure.org/2019,34574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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    GG Art. 28 Abs. 2 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Zulassung der Revision gegen ein Urteil eines Oberverwaltungsgerichts; Anhörung der kreisangehörigen Gemeinden bei der konkreten Ermittlung ihres Finanzbedarfs

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 07.10.2016 - 3 KO 94/12

    Gebot der Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19
    Das Berufungsgericht knüpft zwar in den Entscheidungsgründen an sein Urteil vom 7. Oktober 2016 - 3 KO 94/12 - an, dem es die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die bei der Festsetzung der Kreisumlage zu berücksichtigen seien, entnimmt.
  • BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 6.18

    Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19
    Diese vom Berufungsgericht bejahte Frage ist durch das nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - (NVwZ 2019, 1279) im verneinenden Sinne beantwortet worden.
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19
    Im Falle einer derartigen nachträglichen Divergenz kann die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage in eine Divergenzrüge umgedeutet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9).
  • BVerwG, 08.06.2007 - 8 B 101.06

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19
    Im Falle einer derartigen nachträglichen Divergenz kann die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage in eine Divergenzrüge umgedeutet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2019 - 8 BN 1.19
    Von einer allein bundesrechtlichen Anknüpfung des divergierenden Rechtssatzes in dem Berufungsurteil ist ferner im Hinblick darauf auszugehen, dass das Berufungsgericht eine Anhörungspflicht auch dann angenommen hat, wenn die Haushaltssatzung wie hier durch die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurde; im Hinblick darauf übernimmt das Berufungsurteil wörtlich eine Passage zum Regelungsgehalt des Art. 28 Abs. 2 GG aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2015 - 10 C 13.14 - (BVerwGE 152, 188 Rn. 42).
  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 A 159/18

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheids

    Ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und inzwischen im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird auch dort ein zwingendes "formalisiertes" Anhörungsverfahren nicht für "unabdingbar geboten" erachtet; vielmehr könne der Landkreis seinen Verpflichtungen auch durch die Nutzung anderer Informationsquellen nachkommen.(vgl. dazu im Einzelnen VGH München, Beschluss vom 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 -, ersichtlich nur bei Beck-Online) Aus dem die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie auch im Verfassungsrecht des Landes für die Gemeinden verankernden Art. 119 Abs. 1 Satz 1 SVerf ergibt sich insoweit nichts Weitergehendes.(vgl. dazu etwa VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 13.3.2006 - Lv 2/05 -, AS 34, 1, wonach den Gemeinden kein verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vor dem Erlass von Gesetzen zusteht, durch die ihre Belange Betroffen werden (dort zu Schulorganisationsmaßnahmen); allgemein zu der Frage einer selbstständigen Bedeutung gegebenenfalls weitergehender landesverfassungsrechtlich normierter Anhörungserfordernisse die auf einer nachträglichen Divergenz beruhenden Zulassungsbeschlüsse des BVerwG vom 11.9.2019 - 8 B 52.19 -, und vom 27.9.2019 - 8 BN 1.19 - (nun 8 CN 4.19) - ).
  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 A 160/18

    Anfechtung eines Festsetzungsbescheids für die Kreisumlage

    Ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und inzwischen im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird dort insbesondere ein zwingendes "formalisiertes" Anhörungsverfahren nicht für "unabdingbar geboten" erachtet; vielmehr könne der Landkreis seinen Verpflichtungen auch durch die Nutzung anderer Informationsquellen nachkommen.(vgl. dazu im Einzelnen VGH München, Beschluss vom 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 -, ersichtlich nur bei Beck-Online) Aus dem die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie auch im Verfassungsrecht des Landes für die Gemeinden verankernden Art. 119 Abs. 1 Satz 1 SVerf ergibt sich insoweit nichts Weitergehendes.(vgl. dazu etwa VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 13.3.2006 - Lv 2/05 -, AS 34, 1, wonach den Gemeinden kein verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vor dem Erlass von Gesetzen zusteht, durch die ihre Belange Betroffen werden (dort zu Schulorganisationsmaßnahmen); allgemein zu der Frage einer selbstständigen Bedeutung gegebenenfalls weitergehender landesverfassungsrechtlich normierter Anhörungserfordernisse die auf einer nachträglichen Divergenz beruhenden Zulassungsbeschlüsse des BVerwG vom 11.9.2019 - 8 B 52.19 -, und vom 27.9.2019 - 8 BN 1.19 - (nun 8 CN 4.19) - ).
  • BVerwG, 15.09.2020 - 8 CN 4.19

    Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung

    Es leitet die vermeintliche Verpflichtung der Landkreise, vor der Festlegung des Umlagesatzes Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden einzuholen, und eine entsprechende Verpflichtung der Kommunalaufsichtsbehörde bei Festsetzungen im Wege der Ersatzvornahme aus Art. 28 Abs. 2 GG und nicht auch selbständig tragend aus Art. 91 und 93 der Verfassung des Freistaates Thüringen ab (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 27. September 2019 - 8 BN 1.19 - juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 17.04.2023 - 9 BN 2.22

    Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz hinsichtlich der kommunalen

    Im Falle einer derartigen nachträglichen Divergenz kann die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage von Amts wegen in eine Divergenzrüge umgedeutet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2019 - 8 BN 1.19 - und vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9).
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