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   BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20   

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BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20 (https://dejure.org/2021,45029)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2021 - 10 B 4.20 (https://dejure.org/2021,45029)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2021 - 10 B 4.20 (https://dejure.org/2021,45029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zugangsgewährung zu Informationen über erstattete Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags im Auftrag von Fraktionen oder gleichgestellten Gruppen in der 18. Wahlperiode; Landtag als informationspflichtige Stelle hinsichtlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 82
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20
    Angesichts der im Range von Verfassungsrecht geregelten Vorlagepflicht gilt hierbei ein Maßstab, nach dem bereits bei mangelnder Vertretbarkeit einer verfassungskonformen Auslegung von einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auszugehen ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64 Rn. 76 f.).

    Die Bedeutung der mit der Vorlageverpflichtung verfolgten Verfassungsziele rechtfertigt es, bei Verletzung einer unmittelbar dem Schutz dieser Grundsätze dienenden verfassungsrechtlichen Verfahrensvorschrift wie Art. 100 Abs. 1 GG im Regelfall nicht von einem bloßen Rechtsanwendungsfehler, sondern von einem Entzug des gesetzlichen Richters auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64 Rn. 78 f. m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob die Rechtsanwendung im konkreten Fall - hier das Absehen von einer Vorlage mittels einer verfassungskonformen Auslegung - sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64 Rn. 79).

    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64 Rn. 86 m.w.N.).

    Diese rechtsstaatlich fundierten Erwägungen greifen auch dann, wenn eine Behörde Beteiligte im gerichtlichen Verfahren sein kann (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64 Rn. 55 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20
    Aus dieser rechtlichen Sicht ergibt sich, dass es nach dem Erlass des den Vornahmeantrag ablehnenden Verwaltungsakts für den Fortgang des Verfahrens keiner weiteren Verfahrenshandlung des von der Antragsablehnung betroffenen Klägers bedarf (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ).

    In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Verfahrenshandlung des von der Antragsablehnung betroffenen Klägers (so - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 -, vom 13. Januar 1983 - 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 und vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 A 796/09 - DVBl 2010, 1309 Rn. 22 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20
    In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Verfahrenshandlung des von der Antragsablehnung betroffenen Klägers (so - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 -, vom 13. Januar 1983 - 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 und vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 A 796/09 - DVBl 2010, 1309 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 2 A 796/09

    Vorhandensein ernstlicher Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20
    In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Verfahrenshandlung des von der Antragsablehnung betroffenen Klägers (so - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 -, vom 13. Januar 1983 - 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 und vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 A 796/09 - DVBl 2010, 1309 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20
    Revisionsrechtlich liegt in einem Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und stellt eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20
    In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Verfahrenshandlung des von der Antragsablehnung betroffenen Klägers (so - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 -, vom 13. Januar 1983 - 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 und vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 A 796/09 - DVBl 2010, 1309 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    L. gegen Land Baden-Württemberg wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Ist wie hier nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist gemäß § 75 Satz 2 VwGO Untätigkeitsklage erhoben worden, bedarf es zur Einbeziehung eines später ergangenen Widerspruchsbescheids in das anhängige Klageverfahren keiner fristgebundenen förmlichen Verfahrenshandlungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2021 - 10 B 4.20 - NVwZ 2022, 82 Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2022 - 4 LB 45/17

    Zugang zu Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des

    Mit Beschluss vom 27. September 2021 - 10 B 4.20 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 23. Juli 2020 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Dies gilt auch im Falle einer negativen Verbescheidung eines parallel zum laufenden gerichtlichen Verfahren erhobenen Widerspruchs (BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 7 f. m.w.N.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in der vorliegenden Revisionsentscheidung zu erkennen gegeben hat ("zulässigen - namentlich nicht verfrühten - Erhebung einer Untätigkeitsklage", BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 7), ist mit dem Erfordernis der "zulässigen Untätigkeitsklage" in solchen Fallkonstellationen lediglich gemeint, dass die Klage nicht vor Ablauf der Frist des § 75 Satz 2 VwGO erhoben wurde.

    Einer anderslautenden Auslegung stehen nach der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Verfahren der Wortlaut des Gesetzes und der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers entgegen (BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 18).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 27. September 2021 (- 10 B 4.20 -, juris Rn. 18 ff.) ausgeführt:.

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG stehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Verfahren der Wortlaut des Gesetzes und der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers entgegen (BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4/20 -, juris Rn. 18).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des damals beklagten Landtagspräsidenten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil mit Beschluss vom 27. September 2021 - 10 B 4.20 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Hierzu zählt nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auch die Landtagsverwaltung mit ihren Dienstleistungen zur inhaltlichen Unterstützung der Fraktionsarbeit, mithin gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 IZG "insbesondere auch" die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen (dazu LT-Drucks. 18/4465), ohne dass diese Ausnahme einer zeitlichen Einschränkung unterliegt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 20; LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 198 f.).

  • VG Köln, 20.03.2024 - 14 K 6556/20

    LKW-Maut muss teilweise zurückgezahlt werden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.9.2021 - 10 B 4.20 -, juris, Rn. 7; und Urteil vom 23.3.1973 - IV C 2.71 -, juris, Rn. 32.
  • VerfG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - LVerfG 4/22

    Vorlage des Oberverwaltungsgerichts zur Nichtanwendbarkeit des

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 22 ).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 7.21

    Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

    Weiterer Verfahrenshandlungen der von der Ablehnung betroffenen Klägerin bedurfte es nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2021 - 10 B 4.20 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 8 m. w. N.).
  • VG Berlin, 22.01.2024 - 2 K 302.22

    Umweltinformationsanspruch: Journalist darf Dokumente über AKW-Weiterbetrieb

    Der Kläger konnte die in zulässiger Weise erhobene Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) unter Einbeziehung des Bescheids vom 7. November 2022 und des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2022 als Verpflichtungsklage fortführen, ohne insoweit die Klagefrist des § 74 VwGO zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2021 - 10 B 4/20 - NVwZ 2022, 82 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen

    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (BVerfG, B.v. 18.5.2022 - 2 BvR 1667/20 - NVwZ 2022, 1129 Rn. 40 m.w.N.; vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2021 - 10 B 4.20 - NVwZ 2022, 82 Rn. 16).
  • VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22

    Rückforderung des als Familienzuschlag ausgezahlten Teils der Dienstbezüge

    Hat - wie hier - das Verwaltungsgericht keine Nachfrist nach § 75 Satz 3 VwGO gesetzt, gilt die Drei-Monate-Frist des § 75 Satz 2 VwGO als die angemessene Frist i.S.d. § 75 Satz 1 VwGO, in der über einen Widerspruch ohne zureichenden Grund sachlich nicht entschieden worden ist (vgl. m.w.N.: Hessischer VGH, Beschluss vom 07.05.2020 - 1 A 661/20 - juris Rn. 33; vgl. für die Untätigkeits-Verpflichtungsklage: BVerwG, Beschluss vom 27.09.2021 - 10 B 4.20 - juris Rn. 7/8).
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen,

    Nachdem der vorgenannte Schriftsatz am 4. Juli 2022 und somit innerhalb der einmonatigen Klagefrist des § 74 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO bei Gericht eingegangen ist, kann dahinstehen, ob es in der streitgegenständlichen Konstellation, in der der Kläger nach Ablauf von mehr als drei Monaten nach Antragstellung Untätigkeitsklage erhoben hat und sowohl der ablehnende Bescheid als auch der Widerspruchsbescheid erst nach Erhebung der Untätigkeitsklage ergangen sind, überhaupt fristgebundener förmlicher Verfahrenshandlungen des Klägers zur Einbeziehung des Bescheids vom 4. Februar 2022 und des Widerspruchsbescheid vom 31. Mai 2022 in das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren bedurfte (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 29.7.2021 - 10 B 4/20 - NVwZ 2022, 82 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19

    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 3 S 1303/21

    Wasserentnahmeentgelt bei Heizung bzw. Kühlung eines Lagergebäudes durch

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

  • VG Schleswig, 21.12.2022 - 3 A 291/20

    Rechtswidrige Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 13 A 21.777

    Sperrung von Ansprüchen nach der Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplans

  • VG Würzburg, 31.01.2023 - W 3 K 20.1975

    Prozesskostenhilfe, Unterhaltsleistungen, Ersatzpflicht, Überprüfungsantrag,

  • VG Köln, 29.08.2023 - 25 K 6887/22
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