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   BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78   

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BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78 (https://dejure.org/1978,1191)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1978 - 7 B 198.78 (https://dejure.org/1978,1191)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1978 - 7 B 198.78 (https://dejure.org/1978,1191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Chancengleichheit - Zweite Wiederholungsprüfung - Prüfungsausschuß - Prognose für Prüfung - Universität - Beurteilungsermächtigung - Universitätspräsident - Widerspruchsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Zweite Wiederholung: Zulassungskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 74.66

    Berücksichtigung einer Klageänderung im Revisionsverfahren zur Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Schließlich macht die Beschwerde eine Abweichung von BVerwGE 25, 253 (gemeint ist offenbar BVerwGE 26, 251 [253]) und grundsäztliche Bedeutung insoweit geltend, als das Berufungsgericht die Auffassung vertreten hat, die Zulassung des Klägers zu einer weiteren Wiederholungsprüfung scheitere nicht an § 28 Abs. 3 Satz 3 PO, der die Ablegung einer weiteren Wiederholungsprüfung nur innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe ses Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung zuläßt.

    Für eine Abweichung von BVerwGE 26, 251 (253) lieben keinerlei Anhaltspunkte vor.

  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61

    Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Die Beschwerde macht insoweit geltend, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 16, 74 (77) ab.

    Von dem Urteil in BVerwGE 16, 74 weicht die angefochtene Entscheidung nicht ab.

  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Im vorliegenden Fall hingegen geht es um eine Vorschrift des irrevisiblen Rechts; ob zu ihrer Auslegung "allgemeine Grundsätze" ergänzend heranzuziehen sind und wie dies zu geschehen hat, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls eine Frage des irrevisiblen Rechts (vgl. z.B. Beschluß des beschließenden Senats vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - in JZ 1973, 26).

    Der beschließende Senat hat allerdings wiederholt die Möglichkeit erwogen, daß die Auslegung irrevisiblen Rechts unter bestimmten Voraussetzungen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen und damit Bundesrecht verletzen kann (vgl. z.B. den erwähnten Beschluß vom 30. August 1972 a.a.O. S. 27).

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Die Beschwerde meint weiter, mit der erwähnten Auslegung verletzte das Berufungsurteil den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit in seiner sowohl subjektiv-individualrechtlichen als auch objektivrechtlichen Auslegung und weiche damit von den Urteilen in BVerwGE 31, 190 und 41, 34 (35) ab; zugleich komme der Rechtssache auch insoweit grundsätzliche Bedeutung zu.
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Außerdem weiche es von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 5, 153; 8, 272; 11, 165 und 24, 355 (360) ab und werfe darüber hinaus grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen auf.
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Mit einer Revision könnte nämlich - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nur die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden, so daß deswegen auch eine Zulassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 1, 19), dies selbst dann, wenn der Rechtssache im Rahmen des irrevisiblen Rechts grundsätzliche Bedeutung zukäme.
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Gleiches gilt letztlich auch für die Entscheidung in BVerwGE 24, 355 (360), in der das Bundesverwaltungsgericht einer Fakultät, die über die Bewertung der wissenschaftlichen Leistung eines Doktoranden zu entscheiden hatte, einen Beurteilungsspielraum zubilligte; damit, daß das Berufungsgericht nur dem Prüfungsausschuß und nicht auch dem Universitätspräsidenten einen Beurteilungsspielraum einräumte, weicht es augenscheinlich nicht von der Entscheidung in BVerwGE 24, 355 ab.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
    Die Beschwerde meint weiter, mit der erwähnten Auslegung verletzte das Berufungsurteil den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit in seiner sowohl subjektiv-individualrechtlichen als auch objektivrechtlichen Auslegung und weiche damit von den Urteilen in BVerwGE 31, 190 und 41, 34 (35) ab; zugleich komme der Rechtssache auch insoweit grundsätzliche Bedeutung zu.
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß eine Beschränkung der Kontrollbefugnisse der Widerspruchsbehörde hinsichtlich der Beurteilung von Prüfungsleistungen - entsprechend der der Gerichte - auf die Einhaltung des Beurteilungsspielraumes bundesrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwGE 57, 130 [147]; Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98; Beschluß vom 16. Februar 1981 - BVerwG 7 B 18.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 140; Beschluß vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 189.81 - zuletzt Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 7 B 65.83 -).
  • BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98

    Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung;

    aa) Eine Norm, welche die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung von mehr oder weniger strengen Voraussetzungen abhängig macht, verstößt ebensowenig gegen den Grundsatz der Chancengleichheit wie eine Norm, die dies ohne jede Voraussetzung tut (vgl. Beschluß vom 27. Oktober 1978 BVerwG 7 B 198.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98 S. 123).

    Ebensowenig verstößt es gegen das Bestimmtheitsgebot, wenn die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung wie dies in § 15 Abs. 3 Satz 1 BlnJAG geschehen ist - vom Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls abhängig gemacht wird und die verbindliche Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs - wie dies hier durch die Vorinstanzen angenommen wird - den Verwaltungsgerichten obliegt (Beschluß vom 27. Oktober 1978 a.a.O. S. 121 f.).

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Allerdings könnte der Landesgesetzgeber eine Beurteilungsermächtigung lediglich zugunsten des Kammergerichtspräsidenten aussprechen (zu einer vergleichbaren Regelung in der irrevisiblen Auslegung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschluß des Senats vom 27.10.1978 BVerwG 7 B 198.78 S. 8 f. zu 3) und damit den Senator für Justiz ähnlich wie es dieser in seinem Widerspruchsbescheid angenommen hat auf die Überprüfung beschränken, ob der Kammergerichtspräsident die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77

    Anspruch auf Anhebung der Ausbildungsnote - Überprüfbarkeit der Festsetzung der

    Allerdings könnte der Landesgesetzgeber eine Beurteilungsermächtigung lediglich zugunsten des Kammergerichtspräsidenten aussprechen (zu einer vergleichbaren Regelung in der irrevisiblen Auslegung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - S. 8 f. zu 3) und damit den Senator für Justiz - ähnlich wie es dieser, in seinem Widerspruchsbescheid angenommen hat - auf die Überprüfung beschränken, ob der Kammergerichtspräsident die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
  • VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04

    Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und

    In diesem Sinne wohl auch OVG NRW, Urt. vom 14. Oktober 1992 - 22 A 205/91 - NWVBl. 1993, 256 ff.; jedenfalls keine Verletzung von Bundesrecht nach BVerwG, Beschl. vom 27. Oktober 1978 - 7 B 198.78 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98; vgl. insoweit auch Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl., 2001, Rn. 435 unter Hinweis auf Bay VGH, Beschl. vom 5. Juni 1986 - 7 B 84 A.123 (n.v.).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83

    Universitätsrecht - Prüfungsentscheidungen - Überprüfung - Beschränkung -

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 65 [73]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77] [147]; ferner Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98) hat es darauf hingewiesen, daß eine solche Beschränkung der Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch Landesgesetz erfolgen könne (Urteilsabdruck S. 14).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 88.77

    Beurteilungsspielraum bei Prüfungsleistungen - Erteilung einer Ausbildungsnote

    Allerdings könnte der Landesgesetzgeber eine Beurteilungsermächtigung lediglich zugunsten des Kammergerichtspräsidenten aussprechen (zu einer vergleichbaren Regelung in der irrevisiblen Auslegung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - S. 8 f. zu 3) und damit den Senator für Justiz - ähnlich wie es dieser in seinem Widerspruchsbescheid angenommen hat - auf die Überprüfung beschränken, ob der Kammergerichtspräsident die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
  • BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 123.79

    Die Fachkompetenz von Prüfern - Vergleich verschiedener Prüfungsarbeiten

    Auch dies ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (vgl. Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98 S. 124 sowie Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - in DVBl. 1979, 424 [429]).
  • BVerwG, 09.04.1987 - 7 B 184.86

    Einschränkung der Überprüfbarkeit einer Zeugnisnote im Widerspruchsverfahren -

    Ob die Kontrollkompetenz der Widerspruchsbehörde auf einen Umfang eingeschränkt ist, der demjenigen der Gerichte bei der Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen entspricht, die in einem Beurteilungsspielraum ergangen sind, beurteilt sich ebenso wie die Frage, ob ein Beurteilungsspielraum anzunehmen ist, nach dem der Verwaltungsentscheidung zugrunde liegenden Recht (Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - ).
  • BVerwG, 18.01.1983 - 7 B 248.81

    Verstoß gegen Bundesrecht durch die Beschränkung der Prüfungskompetenz der

    Soweit der Kläger sich gegen die Auslegung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung vom 10. Juli 1972 (Hamb. GVBl. S. 133) durch das Berufungsgericht, insbesondere zur Einschränkung der Prüfungskompetenz der Widerspruchsbehörde wendet, kommt die Zulassung der Revision auch deshalb nicht in Betracht, weil es sich hierbei um die Auslegung von Landesrecht handelt, die Revision aber - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen - nur auf die Verletzung von Bundesrecht gestützt werden kann (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO); daß eine Beschränkung der Prüfungskompetenz der Widerspruchsbehörde nicht gegen Bundesrecht verstößt, hat der beschließende Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98 S. 124 und vom 16. Februar 1981 - BVerwG 7 B 18.81 - in Buchholz a.a.O. Nr. 140).
  • OVG Bremen, 01.03.1983 - 1 BA 93/82

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung i.R.d.

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 73.77

    Verfassungsmäßigkeit der Drittelanrechnung in Form einer ungefilterten

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