Rechtsprechung
BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung eines Aufklärungsmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem Soldaten
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.06.1978 - 11 A 284/77
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.07.1981 - 13 A 116/80
- BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
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- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann ausreichend bezeichnet, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich den Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, angeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden, und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Heranziehung dieser Beweismittel beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).Die Beschwerde läßt ferner unberücksichtigt, daß ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Das gleiche hat für die in der Beschwerdeschrift getroffene Feststellung zu gelten, die Urteile vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - (BVerwGE 58, 45 [51 f.]) und vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 3.78 - (BVerwGE 59, 348 ff.) seien vom Berufungsgericht "unrichtig verstanden" worden. - BVerwG, 23.01.1975 - VI B 52.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Nach dem gesamten Lauf des Verfahrens hätte auf Grund dieser Mitwirkungspflicht von dem anwaltlich vertretenen Kläger erwartet werden müssen, daß er für die Beweisfragen, die er jetzt nach der Beschwerde als so bedeutsam ansieht, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung vor der Tatsacheninstanz formelle Beweisanträge nach § 86 Abs. 2 VwGO stellt, da er sich sonst der Gefahr eines Rügeverlustes aussetzt (vgl. dazu Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 - und vom 23. Januar 1975 - BVerwG VI B 52.74 -, jeweils mit Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).".
- BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Nach dem gesamten Lauf des Verfahrens hätte auf Grund dieser Mitwirkungspflicht von dem anwaltlich vertretenen Kläger erwartet werden müssen, daß er für die Beweisfragen, die er jetzt nach der Beschwerde als so bedeutsam ansieht, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung vor der Tatsacheninstanz formelle Beweisanträge nach § 86 Abs. 2 VwGO stellt, da er sich sonst der Gefahr eines Rügeverlustes aussetzt (vgl. dazu Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 - und vom 23. Januar 1975 - BVerwG VI B 52.74 -, jeweils mit Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).". - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete konkrete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
Prüfungsausschuß - Bewertungsausschuß - Prämien für Verbesserungsvorschläge - …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Das gleiche hat für die in der Beschwerdeschrift getroffene Feststellung zu gelten, die Urteile vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - (BVerwGE 58, 45 [51 f.]) und vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 3.78 - (BVerwGE 59, 348 ff.) seien vom Berufungsgericht "unrichtig verstanden" worden. - BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Sie genügt insoweit nicht den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn sie läßt jeden konkreten Hinweis darauf vermissen, welche rechtlichen Darlegungen des Berufungsurteils nach ihrer Auffassung von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG 2 C 87.65 - (BVerwG 41, 316 [325 f.]) abweichen. - BVerwG, 03.12.1973 - VI B 62.73
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Nach dem gesamten Lauf des Verfahrens hätte auf Grund dieser Mitwirkungspflicht von dem anwaltlich vertretenen Kläger erwartet werden müssen, daß er für die Beweisfragen, die er jetzt nach der Beschwerde als so bedeutsam ansieht, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung vor der Tatsacheninstanz formelle Beweisanträge nach § 86 Abs. 2 VwGO stellt, da er sich sonst der Gefahr eines Rügeverlustes aussetzt (vgl. dazu Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 - und vom 23. Januar 1975 - BVerwG VI B 52.74 -, jeweils mit Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).". - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81
Die Beschwerde läßt ferner unberücksichtigt, daß ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] …und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).