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   BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83   

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https://dejure.org/1983,5276
BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83 (https://dejure.org/1983,5276)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1983 - 9 B 10211.83 (https://dejure.org/1983,5276)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 9 B 10211.83 (https://dejure.org/1983,5276)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbliebene Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens als Verfahrensmangel - Erfordernis einer besonderen Zurückweisung eines schriftsätzlich gestellten Beweisantrages durch begründeten Gerichtsbeschluss - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83
    Dies gilt auch dann, wenn der Beweisantrag erst nach der dem Kläger gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG zugegangenen Anhörungsmitteilung gestellt wird (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83, DVBl. 1983, 1014 [1016]).
  • BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83
    In diesem Fall ist grundsätzlich kein Raum für die Anwendung des § 86 Abs. 2 VwGO, so daß es keiner besonderen Zurückweisung eines schriftsätzlich gestellten Beweisantrages durch begründeten Gerichtsbeschluß bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 310 EntlG Nr. 7).
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83
    Zur Rüge der Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO gehört die Darlegung, wie sich der Antragsteller auf die ihm erst durch das Urteil bekanntgewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere, welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein Beweisantrag vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre (Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83
    Das ist u.a. dann der Fall, wenn bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit der Sachverständigen bieten (vgl. u.a. Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
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