Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14263
BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08 (https://dejure.org/2008,14263)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2008 - 9 B 34.08 (https://dejure.org/2008,14263)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 9 B 34.08 (https://dejure.org/2008,14263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine landesstraßenrechtlich in Bremen als Kategorie nicht ausdrücklich benannte Landstraße; Verfahrensmängel aufgrund Unterlassen einer Einholung eines Sachverständigengutachtens (Verkehrsgutachten) zur ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Diese verlangen, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz benennt und diesem einen in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen ebensolchen Rechtssatz gegenüberstellt (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Dies allein ist aber nicht geeignet, eine Divergenz erfolgreich zu begründen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Die damit der Sache nach erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Die damit der Sache nach erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Hierzu reicht es nicht aus, dass die Beschwerde geltend macht (Beschwerdebegründung S. 6 Mitte, S. 8 unten; Schriftsatz vom 21. Oktober 2008, S. 2 unten), bei zwei vom Berufungsgericht verwandten Argumenten "ergebe sich ein klarer Dissens" bzw. "bestehe ein Dissens" zu Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Entscheidung zu § 128 Abs. 3 Nr. 2 BBauG (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1972 1 BvL 15/68 und 26/69 BVerfGE 34, 139 ).
  • BVerwG, 06.10.1977 - 4 B 84.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    3 Soweit die Beschwerde weiter als verfahrensfehlerhaft rügt, dass das Berufungsgericht der Entstehungsgeschichte des Landesstraßengesetzes nicht nachgegangen sei bzw. dass es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Oktober 1977 BVerwG 4 B 84.77, 4 B 85.77 Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 4 S. 1) nicht angewandt habe (Beschwerdebegründung S. 9 unten, S. 10 Mitte), verkennt sie, dass eine unrichtige oder in ihrer Begründung defizitäre (weil die Gesetzesmaterialien vernachlässigende) materielle Rechtsanwendung grundsätzlich von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen keinen Verfahrensfehler darstellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12

    Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten

    Eine unrichtige oder in ihrer Begründung defizitäre (weil die Gesetzesmaterialien vernachlässigende) materielle Rechtsanwendung stellt aber grundsätzlich keinen Verfahrensfehler dar (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2008 - 9 B 34.08 -, BRS 75 Nr. 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht