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   BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21   

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BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21 (https://dejure.org/2022,29557)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2022 - 5 C 4.21 (https://dejure.org/2022,29557)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 5 C 4.21 (https://dejure.org/2022,29557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, § ... 144 Abs. 4, § 154 Abs. 2, § 188 Satz 2 Halbs. 1; SGB VIII §§ 27, 33 Satz 2, § 39 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 und 3 Halbs. 2 und Abs. 5 Satz 1 und 2, § 86 Abs. 1 und 6 Satz 1, § 86c Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 133 und 157
    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus; Umfang des Anspruchs des Personensorgeberechtigten auf Sicherung des Unterhalts eines in Vollzeitpflege zu betreuenden Kindes durch ...

  • rewis.io

    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus

  • doev.de PDF

    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Sicherung des Unterhalts eines in Vollzeitpflege zu betreuenden Kindes durch Gewährung laufender Leistungen umfasst gemäß § 39 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB VIII über den nach § 39 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 39 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII ...

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus; Umfang des Anspruchs des Personensorgeberechtigten auf Sicherung des Unterhalts eines in Vollzeitpflege zu betreuenden Kindes durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung der Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte über die vom Jugendhilfeträger gewährten Unterhaltspauschalen hinaus

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Pflegekind in der Kindertagesstätte - und die Unterhaltspauschale des Jugendhilfeträgers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt umfasst auch die Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.03.1999 - 5 B 129.98

    Zulassung einer Revision nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Das gilt nicht nur für die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129.98 - Buchholz 436.511 § 39 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1), sondern auch für die angemessen pauschalierten Sachkosten.
  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Das ergibt die dem Bundesverwaltungsgericht jedenfalls in Ermangelung einer entsprechenden Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht zustehende Auslegung des Bewilligungsbescheids vom 15. Dezember 2014, die sich entsprechend den zu den §§ 133 und 157 BGB entwickelten Maßstäben bestimmt, wonach der in der Erklärung zum Ausdruck kommende erklärte Wille maßgeblich ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2013 - 5 C 16.12 - Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10 und vom 28. November 2019 - 5 A 4.18 - BVerwGE 167, 163 Rn. 22, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2017 - 5 C 15.16

    Abweichung vom Hilfeplan Dokumentationspflicht; Angemessenheit des Unterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Dabei soll der gesamte wiederkehrende Bedarf durch laufende Leistungen gedeckt werden (§ 39 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII), die unter anderem im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII nach § 39 Abs. 4 bis 6 SGB VIII zu bemessen sind (§ 39 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII) (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 24. November 2017 - 5 C 15.16 - Buchholz 436.511 § 39 SGB VIII Nr. 6 Rn. 10).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 48.01

    Jugendhilfe in Mutter-und-Kind-Einrichtungen des Strafvollzuges;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Das Gleiche gilt im Hinblick auf den Zweck des § 39 SGB VIII, den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes außerhalb des Elternhauses sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 C 48.01 - BVerwGE 117, 261 ).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    cc) Die weiteren Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Weiterleistung gemäß § 86c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, dass schon vor dem Zuständigkeitswechsel eine entsprechende Leistungspflicht des bisher zuständigen örtlichen Jugendhilfeträgers bestanden hat ("verpflichtet bleibt") und auch spezifiziert und individualisiert von dem bisherigen Träger durch die Bewilligung einer Leistung erbracht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184 ; Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, Stand 27. Oktober 2022, § 86c Rn. 21, 24), liegen ebenfalls vor.
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Das ergibt die dem Bundesverwaltungsgericht jedenfalls in Ermangelung einer entsprechenden Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht zustehende Auslegung des Bewilligungsbescheids vom 15. Dezember 2014, die sich entsprechend den zu den §§ 133 und 157 BGB entwickelten Maßstäben bestimmt, wonach der in der Erklärung zum Ausdruck kommende erklärte Wille maßgeblich ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2013 - 5 C 16.12 - Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10 und vom 28. November 2019 - 5 A 4.18 - BVerwGE 167, 163 Rn. 22, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 203.07

    Freistellung eines nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers aufgrund eines

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Der Vorrang der Eingliederungshilfe gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII begründet keine Freistellung des nachrangig verpflichteten Trägers, sondern bewirkt gegebenenfalls nur, dass diesem ein Erstattungsanspruch zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 - BVerwGE 109, 325 und Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 203.07 - juris).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2022 - 5 C 4.21
    Der Vorrang der Eingliederungshilfe gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII begründet keine Freistellung des nachrangig verpflichteten Trägers, sondern bewirkt gegebenenfalls nur, dass diesem ein Erstattungsanspruch zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 - BVerwGE 109, 325 und Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 203.07 - juris).
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