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   BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67   

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https://dejure.org/1973,2715
BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67 (https://dejure.org/1973,2715)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1973 - I C 74.67 (https://dejure.org/1973,2715)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1973 - I C 74.67 (https://dejure.org/1973,2715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei der Klärung der Berechtigung zum Freiverkauf eines Präparats - Erlöschen eines Verwaltungsakts bei Haupsacherledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 677
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67
    Diese Verordnung sei durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1959 (BVerfGE 9, 83 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 425/52]) für nichtig erklärt worden.

    Die Stopverordnung hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 8. Januar 1959 (BVerfGE 9, 83 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 425/52]) wegen Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze für nichtig erklärt, weil die Erlaubnis zur Herstellung neuer Arzneifertigwaren danach im völlig freien Ermessen der zuständigen Behörde lag.

  • BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69

    Inhalt und Umfang der Ermächtigung des Masseurgesetzes zum Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67
    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats hat derjenige, der ein Arzneimittel herstellt oder in den Verkehr bringt, ein schutzwürdiges Interesse, daß er die Klärung der gegen die Berechtigung zum Freiverkauf des Präparats erhobenen Zweifel in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren und nicht auf der Anklagebank erlebt (vgl. Urteile des Senats vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31] und vom 27. November 1969 - BVerwG I C 8.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67
    Diese Beurteilung liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und setzt für das Revisionsgericht ausreichende tatrichterliche Feststellungen und Würdigungen voraus (vgl. Urteil des Senats vom 16. Februar 1971 - BVerwG I C 25.66 - [BVerwGE 37, 209] "Bekunistee - tassenfertig").
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67
    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats hat derjenige, der ein Arzneimittel herstellt oder in den Verkehr bringt, ein schutzwürdiges Interesse, daß er die Klärung der gegen die Berechtigung zum Freiverkauf des Präparats erhobenen Zweifel in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren und nicht auf der Anklagebank erlebt (vgl. Urteile des Senats vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31] und vom 27. November 1969 - BVerwG I C 8.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 07.01.2019 - 8 A 886/17

    Heilwasser zur Verwendung zu Badezwecken

    In der Entscheidung heißt es ausdrücklich (BVerwG, Urteil vom 27. November 1973 - BVerwG I C 74.67 -, BeckRS 1973, 31303240, 3a):.
  • VGH Hessen, 15.01.2019 - 8 B 552/18

    Spielhallenerlaubnis

    Denn eine Erlaubnis erlischt, wenn für die vordem (hier nach § 33i GewO) erlaubnispflichtige Tätigkeit die Erlaubnis in ihrer konkreten Form künftig nicht mehr verlangt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. November 1973 - BVerwG I C 74.67 -, BeckRS 1973, 31303240, 3 a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 2 N 18.08

    Sanierungsrecht; Grundstücksveräußerung; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die nicht bestandskräftig gewordenen Bescheide des Beklagten gegenstandslos geworden und haben sich damit auf andere Weise im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1973 - 1 C 74.67 -, DÖV 1974, 677, zum Erlöschen durch Wegfall der Erlaubnispflicht; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 43 Rn. 212).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - 5 N 17.05

    Erledigung eines Verwaltungsaktes zur Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum

    Die Klägerin beruft sich insoweit zu Unrecht darauf, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 1973 - BVerwG I C 74.67 -, DÖV 1974, 677) die ihr erteilte Erlaubnis erloschen sei, weil für die vordem erlaubnispflichtige gewerbliche Nutzung eine Erlaubnis mit dem Außerkrafttreten des Belegungsrechtsgesetzes nicht mehr erforderlich gewesen sei.
  • VG Wiesbaden, 14.12.2016 - 1 K 1432/14

    Die ursprüngliche Herstellungserlaubnis ist durch das Gesetz über Medizinprodukte

    Unabhängig davon, ob es sich bei dieser Urkunde überhaupt um einen Verwaltungsakt handelte, weil ihm wegen der Personenidentität von Empfänger und Absender (Land Hessen) möglicherweise die unmittelbare Außenwirkung fehlte, oder ob die ursprüngliche Herstellungserlaubnis bereits bei dem Verkauf des Hessischen Staatsbades A-Stadt vom Land Hessen an die Stadt A-Stadt im Jahr 2004 wegen Wechsels des Erlaubnisinhabers erloschen sein könnte, ist die alte Herstellungserlaubnis jedenfalls durch das Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 02.08.1994, BGBl. I S. 1963, das am 01.01.1995 in Kraft trat, erloschen und mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht gegenstandslos geworden (BVerwG, Urteil vom 27.11.1973 - 1 C 74.67 - DÖV 1974, 677 [BVerwG 27.11.1973 - BVerwG I C 74.67] ).
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