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   BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73   

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BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73 (https://dejure.org/1975,2107)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1975 - III C 57.73 (https://dejure.org/1975,2107)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1975 - III C 57.73 (https://dejure.org/1975,2107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens - Gründung eines Einzelunternehmens durch Umwandlung einer Einmann-GmbH - Erwerb von Anteilen an einer GmbH in Ausnutzung von Maßnahmen der NS-Gewaltherrschaft - Erwerb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.1974 - III C 11.73

    Erforderlichkeit einer Reise zum Termin

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    In Ausnutzung von Maßnahmen der NS-Gewaltherrschaft ist das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens auch dann erworben, wenn der Antragsteller dieses Unternehmen mit dem Betriebsvermögen einer GmbH gebildet hat, die durch den ohne angemessene Gegenleistung getätigten Erwerb des dem jüdischen Mitgesellschafter entzogenen überwiegenden Geschäftsanteils eine, Einmann-GmbH des Antragstellers geworden war (entsprechende Anwendung der zu § 9 der 7. FeststellungsDV ergangenen Rechtsprechung - BVerwGE 37, 184; 47, 73) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73].

    Eine solche Schadensfeststellung ist durch § 11 a Abs. 1 FG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV ausgeschlossen (vgl. die zu § 9 der 7. FeststellungsDV ergangene Rechtsprechung des Senats zum Ausschluß der Schadensfeststellung, wenn das Betriebsvermögen einer Neugründung überwiegend auf Wirtschaftsgütern beruhte, die durch einen Ausnutzungstatbestand aus Nationalitätenvermögen erworben worden sind, Urteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 39.70 - [BVerwGE 37, 184 = ZLA 1971, 89 = Buchholz 427.207 § 9 Nr. 12 = RzW 1971, 527]; Urteil vom 10. Oktober 1974 - BVerwG III C 11.73 - [BVerwGE 47, 73 = ZLA 1975, 52 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 29]).

  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 39.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    In Ausnutzung von Maßnahmen der NS-Gewaltherrschaft ist das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens auch dann erworben, wenn der Antragsteller dieses Unternehmen mit dem Betriebsvermögen einer GmbH gebildet hat, die durch den ohne angemessene Gegenleistung getätigten Erwerb des dem jüdischen Mitgesellschafter entzogenen überwiegenden Geschäftsanteils eine, Einmann-GmbH des Antragstellers geworden war (entsprechende Anwendung der zu § 9 der 7. FeststellungsDV ergangenen Rechtsprechung - BVerwGE 37, 184; 47, 73) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73].

    Eine solche Schadensfeststellung ist durch § 11 a Abs. 1 FG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV ausgeschlossen (vgl. die zu § 9 der 7. FeststellungsDV ergangene Rechtsprechung des Senats zum Ausschluß der Schadensfeststellung, wenn das Betriebsvermögen einer Neugründung überwiegend auf Wirtschaftsgütern beruhte, die durch einen Ausnutzungstatbestand aus Nationalitätenvermögen erworben worden sind, Urteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 39.70 - [BVerwGE 37, 184 = ZLA 1971, 89 = Buchholz 427.207 § 9 Nr. 12 = RzW 1971, 527]; Urteil vom 10. Oktober 1974 - BVerwG III C 11.73 - [BVerwGE 47, 73 = ZLA 1975, 52 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 29]).

  • BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    Für letztere spricht jedoch hier - d.h. in Fällen des Erwerbs von Verfolgten jüdischer Abstammung - eine tatsächliche Vermutung (Urteil vom 21. Februar 1974 - BVerwG III C 83.71 - [ZLA 1974, 121]).
  • BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    Mangels Rechtsgrundlage durfte die Beklagte Schadenszinsen für die zu Unrecht von ihr erbrachten und deshalb später zurückgeforderten Leistungen nicht verlangen (Urteil vom 10. April 1975 - BVerwG III C 78.73 - [BVerwGE 48, 133 = FLA 1976, 22 = ZLA 1975, 163]).
  • BVerwG, 18.02.1971 - III C 128.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    Diese Vermutung bezieht sich zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf den Verlust durch einen Entziehungstatbestand im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 a.a.O. nicht auch auf dessen Verfolgungsbedingtheit (Urteil vom 18. Februar 1971 - BVerwG III C 128.69 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 19]).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 56.74

    Entzogenes Betriebsvermögen - Schadensfeststellung - Angemessene Gegenleistung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    Ein solcher Wertvergleich setzt zwar in der Regel die Feststellung des Verkehrswertes des erworbenen Wirtschaftsgutes auf den Erwerbszeitpunkt voraus (Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 56.74 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 33]).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73
    In Ausnutzung von Maßnahmen der NS-Gewaltherrschaft ist das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens auch dann erworben, wenn der Antragsteller dieses Unternehmen mit dem Betriebsvermögen einer GmbH gebildet hat, die durch den ohne angemessene Gegenleistung getätigten Erwerb des dem jüdischen Mitgesellschafter entzogenen überwiegenden Geschäftsanteils eine, Einmann-GmbH des Antragstellers geworden war (entsprechende Anwendung der zu § 9 der 7. FeststellungsDV ergangenen Rechtsprechung - BVerwGE 37, 184; 47, 73) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73].
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 32.80
    Zum anderen kann für den Wertvergleich zwischen Leistung und Gegenleistung von der Feststellung des in erster Linie maßgebenden Verkehrswertes des Grundstücks im Erwerbszeitpunkt jedenfalls dann abgesehen werden, wenn das einen Ausnutzungstatbestand begründende Mißverhältnis bei dem Wertvergleich offensichtlich ist (vgl. Urteil vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 57.73 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 35]).
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