Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 2.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3225
BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 2.02 (https://dejure.org/2002,3225)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 8 C 2.02 (https://dejure.org/2002,3225)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 8 C 2.02 (https://dejure.org/2002,3225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwVfG § 20; BbgKWahlG
    Kommunalwahl; Gültigkeit der Wahl; Nichtzulassung eines Wahlvorschlages; Unterstützungsunterschriften; Beglaubigung durch den ehrenamtlichen Bürgermeister; Ausschließung der Beglaubigungsperson; Vorteil für eigene Liste.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 20
    Ausschließung der Beglaubigungsperson; Beglaubigung durch den ehrenamtlichen Bürgermeister; Gültigkeit der Wahl; Kommunalwahl; Nichtzulassung eines Wahlvorschlages; Unterstützungsunterschriften; Vorteil für eigene Liste

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit einer Kommunalwahl - Entgegennahme und Beglaubigung von Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag durch den ehrenamtlichen Bürgermeister - Nichtzulassung eines Wahlvorschlags - Wahl zur Gemeindevertretung

  • Judicialis

    VwVfG § 20; ; BbgKWahlG § 28 Abs. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 20; BbgKWahlG
    Kommunalrecht; Kommunalwahlrecht - Kommunalwahl; Gültigkeit der Wahl; Nichtzulassung eines Wahlvorschlages; Unterstützungsunterschriften; Beglaubigung durch den ehrenamtlichen Bürgermeister; Ausschließung der Beglaubigungsperson; Vorteil für eigene Liste

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz und Auszüge)

    § 20 VwVfG; § 28 Abs. 6 Satz 2 BbgKWahlG
    Kommunalwahlen/Wahlvorschläge/Mitwirkungs- und Beteiligungsverbot/ehrenamtlicher Bürgermeister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 619
  • NJ 2003, 271 (Ls.)
  • DVBl 2003, 948 (Ls.)
  • DÖV 2003, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836

    Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt

    Die Vorschrift des Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), wonach in einem Verwaltungsverfahren nicht tätig werden darf, wer Angehöriger eines Beteiligten ist (Nr. 2), kommt aufgrund der in Art. 1 BayVwVfG geregelten Subsidiarität dieses Gesetzes nicht zur Anwendung; Vorrang hat das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. BVerwG vom 27.11.2002, NVwZ 2003, 619; so auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Auflage 2005, Rdnr. 67 zu § 2).
  • VG Berlin, 19.12.2007 - 14 A 27.07

    Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig

    Mit einem Verwaltungsverfahren vergleichbar sind im Kontext der Wahl allenfalls Entscheidungen des Wahlausschusses, die sich auf das subjektive Wahlrecht des einzelnen Mitglieds der Zahnärztekammer beziehen - wie z. B. die Aufnahme in die Wählerliste etc. (offen gelassen von BVerwG für den Fall einer Kommunalwahl, vgl. Urteil vom 27. November 2002, 8 C 2.02, juris Rdnr. 13).
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