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   BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02   

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BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02 (https://dejure.org/2002,2819)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 9 A 3.02 (https://dejure.org/2002,2819)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 9 A 3.02 (https://dejure.org/2002,2819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 8 a Abs. 1 und 4; BbgStrG § 3, § 4 Abs. 1, § 48; BbgStrVerzV § 1 Abs. 2
    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; Änderung einer Zufahrt; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; betriebs-öffentliche Straßen; Widmungsfiktion; Straßenverzeichnis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 8 a Abs. 1 und 4
    Bestandsschutz; Bundesstraße; Ersatzzufahrt; Nutzungsänderung; Planfeststellung; Straßenverzeichnis; Unterbrechung einer Zufahrt; Widmungsfiktion; betriebs-öffentliche Straßen; Änderung einer Zufahrt

  • Wolters Kluwer

    Bestandsschutz von Zufahrten an Bundesstraßen - Fehlende Sondernutzungserlaubnis - Endgültige Betriebseinstellung - Wahl des Ausbaustandards einer Ersatzzufahrt als Rechtsfrage - Umfang der gerichtlichen Überprüfung - Begriff des "angemessenen Ersatzes" - Unterbrechung ...

  • Judicialis

    FStrG § 8 a Abs. 1; ; FStrG § 8 a Abs. 4; ; BbgStrG § 3; ; BbgStrG § 4 Abs. 1; ; BbgStrG § 48; ; BbgStrVerzV § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenplanungsrecht - Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; Änderung einer Zufahrt; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; betriebs-öffentliche Straßen; Widmungsfiktion; Straßenverzeichnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestandsschutz für Zufahrten zu Bundesstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    § 8a Abs. 1 u. 4 FStrG; §§ 3, 4, 48 BbgStrG; § 1 BbgStrVerzV
    Planfeststellung - Bundesstraße - Unterbrechung einer Zufahrt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 383
  • DVBl 2003, 541
  • DÖV 2003, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02
    Die dadurch markierte Grenze der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 11 m.w.N.) hat der Beklagte nicht beachtet.
  • BVerwG, 30.09.1998 - 4 VR 9.98

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Betriebsverlagerung; Abwägung;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02
    Schon das Interesse an einer kostengünstigen Lösung kann gewichtig genug sein, um die gegenläufigen Belange der Klägerin zu überwinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 4 VR 9.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 142, S. 291).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 2002 (BVerwG 9 A 3.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 12) entschieden hat, dürfen Zufahrten, die - wie hier - an der freien Strecke einer Bundesstraße im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages bereits vorhanden waren, weiterhin genutzt werden und genießen insoweit innerhalb der Grenzen des § 8 a Abs. 4 bis 6 FStrG auch Bestandsschutz, sofern sie nicht im Sinne von § 8 a Abs. 1 FStrG geändert werden.

    a) Die Auswahl einer konkreten Trasse als Ersatzlösung für eine geschlossene Zufahrt liegt im planerischen Ermessen der Planfeststellungsbehörde (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - a.a.O.).

    b) Anders als die Trassenwahl unterliegt die Frage, ob es sich bei der gewählten Zufahrtslösung um einen angemessenen Ersatz für die geschlossene Zufahrt im Sinne von § 8 a Abs. 4 Satz 1 FStrG handelt, der vollen gerichtlichen Überprüfung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Ganz allgemein ist ein etwaiges Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand einer bestimmten Markt- oder Verkehrslage regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, BVerwG 4 N 2. - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 9 A 15.01 - Juris; Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341 = Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 11; vgl. ferner Urteile des Senats vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14 und vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - DVBl 2003, 541 = Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 12).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 1 SsRs 159/11

    Verstoß gegen Thüringer Waldgesetz: Ungenehmigtes Befahren eines Forstweges mit

    Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2002, 9 A 3/02, betreffend den Bestandsschutz bei Anwendung des Fernstraßengesetzes können nicht auf Zufahrten zu Waldgrundstücken, die nur über Forstwege erreichbar sind, übertragen werden.

    Weiter trägt er vor, ihm stehe zumindest im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 - 9 A 3.02 - Bestandsschutz bzw. zumindest ein Anspruch auf Entschädigung zu.

    Auch die Ausführungen des in anderer Sache ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 - 9 A 3/02 - werfen keine Rechtsfragen auf, die Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde geben könnten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen

    Nur im Fall der Errichtung eines militärischen Sperrgebiets, das hier nicht in Rede steht, ist eine etwaige frühere Widmung bzw. Eigenschaft als öffentliche Straße funktionslos geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2002 - 9 A 3.02 - juris Rn. 26; Sauthoff, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 27.11.2023 - 8 CE 23.1868

    Unterlassung der Beseitigung einer Grundstückszufahrt

    Mit der Billigung einer solchen provisorischen Zufahrt übt der Baulastträger erkennbar kein planerisches Ermessen aus, das ihm bei der Schaffung einer Ersatzzufahrt nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG zusteht (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2002 - 9 A 3.02 - DVBl 2003, 541 = juris Rn. 34; BayVGH, U.v. 22.2.2022 - 8 A 20.40006 u.a. - juris Rn. 35, jeweils zu § 8a Abs. 4 Satz 1 FStrG); dies gilt vorliegend umso mehr, als bei den Gesprächen über die Lage einer dauerhaften Ersatzzufahrt zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielt werden konnte.
  • OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02

    Widmung

    Dass nach dem preußischen Recht die Rechtsvermutung der unvordenklichen Zeit nur mit der Einschränkung galt, dass der fragliche Weg im Eigentum des örtlich zuständigen Trägers einer allgemeinen kommunalen Wegebaulast, also der Gemeinde stand, ist auch in der neueren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Preußischen OVG betont worden (BVerwG, Urteil vom 27.11.2002, DVBl. 2003, 541).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

    Bei der Erfüllung der Verpflichtung aus § 8a Abs. 4 FStrG verbleibt dem Baulastträger ein planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2002 - 9 A 3.02 - DVBl 2003, 541 = juris Rn. 34).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05

    Fehlende Öffentlichkeit eines Eisenbahnzufuhrweges

    Ungeachtet der Frage, ob dieses Rechtsinstitut, bei dem es sich um eine widerlegbare Rechtsvermutung handelt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, NVwZ 2009, 1158), auf die Straßen im Land Brandenburg überhaupt Anwendung finden kann (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 27. November 2002 - 9 A 3.02 -, DVBl. 2003, 541 f.), liegen seine inhaltlichen Voraussetzungen hier jedenfalls nicht vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 1 L 114/12

    Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatznutzung auf einer ehemals betrieblich

    Sie dient nämlich nicht abgegrenzt voneinander auf unterschiedlichen Flächen isoliert den jeweiligen Interessen, sondern nur überwiegend den Interessen ihrer Rechtsträger, aber daneben der öffentlichen Nutzung (vgl. Sauthoff, Öffentliche Straßen, a.a.O. Rn. 130 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 9 A 3/02 -, LKV 2003, 331, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.10.2003 - 9 VR 18.03

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen einen

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob der im Planfeststellungsbeschluss angeordnete Ausbau der nördlich und südlich der B 7 verlaufenden Wirtschaftswege (vgl. PFB S. 12 f., 54 ff. und Unterlage 7.1) einen angemessenen Ersatz im Sinne des § 8 a Abs. 4 Satz 1 FStrG für den Wegfall der Zufahrten zur B 7 gewährleistet (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003, a.a.O.) oder ob die Antragstellerin einen Anspruch auf Ersatzzuwegung nach dieser Vorschrift schon deshalb nicht hat, weil die betroffenen Grundstücke ohnedies eine anderweitige ausreichende Verbindung zu dem öffentlichen Wegenetz besitzen oder weil die Zufahrten auf einer widerruflichen Erlaubnis beruhen oder gar ohne Erlaubnis angelegt wurden (§ 8 a Abs. 4 Satz 3 FStrG) und ob die Planfeststellungsbehörde bei Beurteilung der letztgenannten Frage die Rechtsprechung des Senats hinreichend beachtet hat, wonach Zufahrten, die an der freien Strecke der Bundesstraßen im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrags bereits vorhanden waren, mangels einer anders lautenden Übergangsvorschrift auch ohne eine Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz genießen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 12).
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