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   BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03   

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BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03 (https://dejure.org/2003,13788)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2003 - 4 BN 61.03 (https://dejure.org/2003,13788)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 (https://dejure.org/2003,13788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet; Sicherung künftiger Darstellungen in Flächennutzungsplänen; Veränderungssperre bei offensichtlich rechtswidriger Planung; Mindestanforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein Mindestmaß des abzusehenden Inhalts der Planung nur erfüllt sein kann, wenn die Gemeinde für das betroffene Gebiet schon positive planerische Vorstellungen entwickelt hat, und dass eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 BVerwG 4 B 191.89 BRS 50 Nr. 103).

    14 2. Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluss des Senats vom 5. Februar 1990 BVerwG 4 B 191.89 (NVwZ 1990, 558) ab, ist unzulässig, weil sie den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch tritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    9 Gegen die Zulässigkeit einer Veränderungssperre für Konzentrationszonen spricht auch nicht, dass durch die Veränderungssperre das für die Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorausgesetzte gesamträumliche Planungskonzept der Gemeinde, von dem die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 BVerwG 4 C 3.02 ZfBR 2003, 469), gestört wird, weil auch auf Flächen, die nach der planerischen Entscheidung der Gemeinde für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen sollen, ihre Errichtung nicht zulässig ist.
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    Als "Negativplanung" sind sie nur unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 BVerwG 4 B 129.98 BRS 62 Nr. 29).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    Die Vorschrift flankierte die mit dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1189) eingeführte Privilegierung der Windenergieanlagen durch § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (seit 1. Januar 1998: § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) und die den Gemeinden im Anschluss an das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 BVerwG 4 C 57.84 (BVerwGE 77, 300 ff.) durch § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) eingeräumte Befugnis, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen und die Sperrung des übrigen Außenbereichs für Windenergieanlagen deren Ansiedlung planerisch zu steuern.
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    Den Mindestanforderungen an die Konkretisierung des Planungsziels ist nämlich regelmäßig genügt, wenn die Gemeinde beim Erlass der Veränderungssperre bereits eine bestimmte Art der baulichen Nutzung ins Auge gefasst hat (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2000 BVerwG 4 BN 35.00 BRS 64 Nr. 109 = PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 17).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    10 Mit der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18. Juni 2003 1 KN 56/03 u.a. (ZfBR 2003, 790) lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht begründen.
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93

    Städtebauförderungsgesetz - Sanierungssatzung - Sanierungsmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 BVerwG 4 NB 15.93 NVwZ-RR 1994, 9).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
    Auf der Grundlage der das Beschwerdegericht bindenden Feststellungen des Normenkontrollgerichts, dass das Gebiet nach den Vorstellungen der Antragsgegnerin im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre weiterhin (auch) der Errichtung von Windenergieanlagen dienen soll und dass eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet ins Auge gefasst sei (UA S. 18), sind hier vielmehr zweifellos positive und hinreichend konkrete planerische Vorstellungen der Antragsgegnerin gegeben (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 BVerwGE 51, 121 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10

    "Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher

    Entsprechend enthält der Vertrag eine Reihe von die Beklagte verpflichtenden Maßgaben, die auch in einem Bebauungsplan hätten geregelt werden können (zur Zulässigkeit einer "Feinabstimmung" durch Bebauungsplan allgemein etwa BVerwG, Beschluss vom 27.11.2003 - 4 BN 61.03 -, juris Rdn. 8; Nds. OVG, Urteil vom 29.1.2004 - 1 KN 296/02 -, juris Rdn. 35; zu alledem auch Fest, die Errichtung von Windenergieanlagen in Deutschland, 2010, S. 89 ff.).

    Dies betrifft namentlich etwa die Höhenbegrenzungen (BVerwG, Beschluss vom 27.11.2003 - 4 BN 61.03 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 29.1.2004 - 1 KN 296/02 -, juris Rdn. 52), die Festlegung der Zahl der Windkraftanlagen (BVerwG, Urteil vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117, juris Rdn. 46) und der Anlagenstandorte (Nds. OVG, Urteil vom 21.12.2010 - 12 KN 71/08 -, juris Rdn. 29) sowie die Bestimmungen betreffend die Errichtung eines runden Trägerturms aus Stahlbeton oder -rohr, die Rotoren mit drei Rotorblättern und den vorzunehmenden Anstrich (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.4.2011 - 8 A 320/09 -, NWVBl 2011, 468, juris Rdn. 142).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Die Gemeinden dürfen die Errichtung von Windenergieanlagen in den durch einen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung (z.B. Begrenzung der Anlagenhöhe, Festlegung der Standorte der einzelnen Anlagen) unterziehen (BVerwG, Beschl. v. 27.11.2003 - BVerwG 4 BN 61.03 -, juris RdNr. 8).
  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15

    Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung; Veränderungssperre

    Als "Negativplanung" sind sie nur unzulässig, wenn sie im Einzelfall nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, Rn. 16, juris; Beschl. v. 27.11.2003 - 4 BN 61.03 -, Rn. 13, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für eine Windkraftanlage - Änderung des

    Die mit der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verbundene Ausweisung von Sondergebieten für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan schließt es nicht aus, die Errichtung solcher Anlagen in den Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung, z.B. durch Festlegung der Standorte für einzelne Anlagen zu unterziehen (wie BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 - und vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -).

    Dies schließt es aber nicht aus, die Errichtung von Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen durch einen Bebauungsplan einer Feinsteuerung (z.B. durch Begrenzung der Anlagenhöhe oder Festlegung der Standorte für die einzelnen Anlagen) zu unterziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, juris, und Beschluss vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 80; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9. April 2008 - 8 C 11217/07 -, NuR 2008, 419).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre

    Dass eine Feinsteuerung der Errichtung von Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone durch einen Bebauungsplan typischerweise etwa die Begrenzung der Anlagenhöhe oder den genauen Standort beinhaltet (so für eine beispielhafte Regelung etwa BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - BVerwG 4 BN 61.03 -, juris Rn. 8) oder etwa auch die Erschließung der Anlagen (so etwa im Falle OVG Lüneburg, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 KN 58/05 -, juris Rn. 34), dürfte auf der Hand liegen.

    Zwar kann eine Feinsteuerung möglicher Windkraftanlagen unter städtebaulichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten grundsätzlich ein legitimes Planungsinteresse begründen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 - BVerwG 4 BN 61.03 -, juris Rn. 8; im Einzelnen auch Blessing, Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen, 2016, Rn. 338 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2009 - 7 D 103/08

    Kraftwerksbetreiber unterliegen: Veränderungssperre in Paderborn nicht zu

    BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, Juris, vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, aaO., und vom 15. August 2000 - 4 BN 35.00 -, BRS 64 Nr. 109.
  • BVerwG, 20.01.2010 - 4 BN 37.09

    Zulässigkeit der Vorlage einer Fundpunktkarte bzgl. naturschutzrechtlich

    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (Beschlüsse vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 25 S. 5; vom 27. November 2003 - BVerwG 4 BN 61.03 - juris Rn. 12 und vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6 S. 10; Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 2117/10

    Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2003 4 BN 61.03 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 45/05
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, JURIS- Dokumentation, vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115 und vom 15. August 2000 - 4 BN 35.00 -, BRS 64 Nr. 109.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06

    Beantragung eines auf die bauplanungsrechtlichen Aspekte beschränkten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, JURIS-Dokumentation, vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115 und vom 15. August 2000 - 4 BN 35.00 -, BRS 64 Nr. 109.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - 7 A 1516/04

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 - 2 A 4.22

    Nachbarschutz von Windenergieanlagenbetreibern im Bebauungsplanverfahren

  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 11 E 3453/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zurückstellungsbescheid in Bezug auf

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