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   BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12   

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BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12 (https://dejure.org/2013,33579)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2013 - 6 C 19.12 (https://dejure.org/2013,33579)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 (https://dejure.org/2013,33579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Vereins (hier: Synagogengemeinde Halle e.V.) auf Festsetzung und Auszahlung seines mitgliederbezogenen Anteils an dem Landeszuschuss durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Vereins (hier: Synagogengemeinde Halle e.V.) auf Festsetzung und Auszahlung seines mitgliederbezogenen Anteils an dem Landeszuschuss durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um den Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Ein Oberverwaltungsgericht verletzt bei der Auslegung einer Norm des irrevisiblen Landesrechts Bundesrecht, wenn es sich von der landesgesetzlichen Regelung so weit entfernt hat, dass die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 114).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    (1.1) Übertragen die Parteien eines Vertrags in ihrem Vertrag einem Dritten die verbindliche Entscheidung darüber, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, von deren Bestehen Ansprüche nach dem Vertrag abhängen, handelt es sich um eine Schiedsabrede, bei dem Dritten um einen Schiedsgutachter (BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - NJW 1983, 2244, vom 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - MDR 2013, 1019).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    In diesem Fall ist § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB sinngemäß dahin zu verstehen, dass nunmehr das Gericht die erforderlichen Feststellungen im Rahmen seiner Zuständigkeit und mit den Mitteln seines gerichtlichen Verfahrens zu treffen hat (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 4).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 2/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Jedenfalls soweit die staatliche Kontrolle sich auf äußerlich nachvollziehbare Kriterien bezieht, die das Recht der Religionsgemeinschaften zur näheren Bestimmung der Mitgliedschaft unberührt lässt, steht eine solche Vorgehensweise mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Religionsfreiheit in Einklang und birgt nicht die Gefahr einer staatlichen Fremdbestimmung des jeweiligen Mitgliedschaftsverständnisses in sich (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2013 - LVG 2/12 - NVwZ-RR 2013, 393).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09

    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    (1.1) Übertragen die Parteien eines Vertrags in ihrem Vertrag einem Dritten die verbindliche Entscheidung darüber, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, von deren Bestehen Ansprüche nach dem Vertrag abhängen, handelt es sich um eine Schiedsabrede, bei dem Dritten um einen Schiedsgutachter (BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - NJW 1983, 2244, vom 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - MDR 2013, 1019).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    a) Aufgrund der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 92 GG) sind die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 67).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 85/03

    Kirchensteuerpflicht bei Glaubensübertritt - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Entscheidungen eines Aufgabenträgers in eigener Sache sind danach nur in begrenztem Umfang zulässig (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 - BVerfGE 123, 148 ).
  • VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11

    Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Vielmehr gebietet dann der Grundsatz staatlicher Neutralität, die Bewertung der jeweiligen Religionsgemeinschaft hinzunehmen, solange nicht deutliche Hinweise auf Missbrauch offen liegen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - VfGBbg 47/11 - NVwZ-RR 2012, 577 ).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17

    Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung;

    Mit Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - hat das Bundesverwaltungsgericht auf die von ihm zugelassene Revision des Beklagten das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben, soweit die Berufung des Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen worden ist.

    b) Das Berufungsgericht hat nicht gegen die auf § 144 Abs. 6 VwGO beruhende Bindungswirkung des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - verstoßen.

    Welche Mittel das Berufungsgericht zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum im Rahmen der freien Beweiswürdigung ergreifen kann, konnte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - nach § 144 Abs. 6 VwGO nicht bindend vorgeben.

    bb) In der Sache rügt der Beklagte des Weiteren einen Verstoß gegen die Bindungswirkung des Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, weil das Berufungsgericht 70 Personen als Mitglieder des Klägers auch ohne die Mitwirkung des zuständigen Organs des Klägers anerkannt habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Ohne eine solche Erklärung ist das doppelt geführte Mitglied mangels Nachweises der Mitgliedschaft in einer bestimmten Gemeinde bei der Mittelvergabe gänzlich unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Soweit die Fehlanzeigen ihre Ursache möglicherweise in der erforderlichen Umschrift der Namen von insbesondere aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion stammenden Mitgliedern aus der kyrillischen in die lateinische Schreibweise haben, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 (a. a. O.) darauf hingewiesen, dass die Mitglieder entweder Meldebescheinigungen bei ihrer Anmeldung erhalten haben oder sie sich selbst unschwer beschaffen können und dass der Kläger angesichts der von ihm erbrachten religiösen und kulturellen Leistungen von ihnen erwarten kann, dass sie ihn mit der Beibringung notwendiger Unterlagen unterstützen.

    (2) Eine Zugehörigkeit zum Judentum kraft Geburt kann allerdings nicht nur durch Vorlage standesamtlicher oder sonst staatlich ausgestellter Dokumente, sondern unter Umständen auch dadurch hinreichend nachgewiesen sein, dass die betreffende Person aufgrund ihrer jüdischen Herkunft aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland einreisen durfte (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Hieran lässt sich zumindest als Indiz auch für eine Zugehörigkeit zur religiös verstandenen Jüdischen Gemeinschaft anknüpfen, das nur bei deutlich entgegen gerichteten Anhaltspunkten eine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich macht (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Mit der endgültigen Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils des Klägers am Landeszuschuss aufgrund des vorliegenden Urteils erledigt sich im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG der Bescheid, durch den der Beklagte diesen Anteil bereits vorläufig festgesetzt hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 und 6 C 20.12 -, juris Rn. 17).

  • VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1994/13

    Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der

    Dies gilt insbesondere für die formalen äußerlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris).

    Zwar können staatliche Stellen, also Behörden wie auch Gerichte, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 -, juris), der die Kammer folgt, zum Beleg der Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde detaillierte Nachweise verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Zwar konnte der Beklagte grundsätzlich die Vorlage solcher Listen zum Beleg der Mitgliedschaft verlangen, wenn er dies für erforderlich hielt (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 -, juris).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17

    Erforderliche Darlegung des Beruhens eines Gerichtsbeschlusses auf einem

    Der Beklagte verweist insoweit auf das Vorbringen aus seinem Begründungsschriftsatz vom 16. Juni 2016 zur Prozessgeschichte (S. 12 f., 21 f.) und zur Rüge von Rechtsverletzungen (S. 43 f.), soweit sie die Bindungswirkung des Urteils des Gerichts vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - betreffen.

    Die in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - aufgezeigten Möglichkeiten zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum seien nicht bindend.

  • VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1993/13

    Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der

    Zwar können staatliche Stellen, also Behörden wie auch Gerichte, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 -, juris), der die Kammer folgt, zum Beleg der Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde detaillierte Nachweise verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Dies gilt insbesondere für die formalen äußerlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris).

  • VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17

    Anerkennung als Prüfingenieur (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger) für

    Die konkrete Ausgestaltung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens obliegt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2012 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris, Rdnr. 5 f. m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 223/20

    Ausgestaltung des Überdeckungsverfahrens; Begründungspflicht für mündliche

    Die konkrete Ausgestaltung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens obliegt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08 2012 - BVerwG 6 C 19.12 - juris).
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