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   BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13   

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BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13 (https://dejure.org/2014,47901)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2014 - 7 C 12.13 (https://dejure.org/2014,47901)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 (https://dejure.org/2014,47901)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    IFG § 1 Abs. 1, § 3 Nr. 1 Buchst. a, c, e, § 3 Nr. 6, ... §§ 5 und 6 Satz 2, § 8; VwVfG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 29; BImAG § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6, § 7 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1, § 137 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1; Art. 19 Abs. 4
    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf; Verkaufsakte; Akteneinsicht; fiskalische Interessen des Bundes; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Vertraulichkeit; Bereichsausnahme; Beurteilungsspielraum; Auskunftsanspruch; Sachverhalts- und ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 1 Abs. 1; § 3 Nr. 1 Buchst. a, c, e; § 3 Nr. 6; §§ 5 und 6 Satz 2; § 8
    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Bereichsausnahme; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Beurteilungsspielraum; Bieterverfahren; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Grundstück; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; Spruchreife; Verkauf; Verkaufsakte; Vertraulichkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 IFG, § 3 Nr 1 Buchst a IFG, § 3 Nr 1 Buchst c IFG, § 3 Nr 1 Buchst e IFG, § 3 Nr 6 IFG
    Informationszugang zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 IFG, § 3 Nr 1 Buchst a IFG, § 3 Nr 1 Buchst c IFG, § 3 Nr 1 Buchst e IFG, § 3 Nr 6 IFG
    Informationszugang zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • Wolters Kluwer

    Informationsrechtliche Bewertung des Verkaufs bundeseigener Grundstücke auf der Grundlage eines Bieterverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • doev.de PDF

    Informationszugang zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • rewis.io

    Informationszugang zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fiskalische Interessen, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Interessenabwägung - Internationale Beziehungen - Fiskalische Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf; Verkaufsakte; Akteneinsicht; fiskalische Interessen des Bundes; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Vertraulichkeit; Bereichsausnahme; Beurteilungsspielraum; Auskunftsanspruch; Sachverhalts- und ...

  • rechtsportal.de

    IFG § 3 Nr. 6; IFG § 6 S. 2
    Informationsrechtliche Bewertung des Verkaufs bundeseigener Grundstücke auf der Grundlage eines Bieterverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Fiskalische Interessen, Internationale Beziehungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 150, 383
  • NVwZ 2015, 675
  • DÖV 2015, 446
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Das Oberverwaltungsgericht hat im Anschluss an die Entscheidung des Senats zu den Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle als Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 1 Buchst. e IFG (Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 39 bis 42) weiter angenommen, dass § 3 Nr. 6 Alt. 1 IFG eine Beeinträchtigung des Schutzguts von hinreichendem Gewicht erfordere (juris Rn. 50 bis 56) und dass eine solche Beeinträchtigung hinreichend wahrscheinlich sein müsse (juris Rn. 57 bis 79).

    Ein Nachteil ist nach der Rechtsprechung des Senats all das, was dem Schutzgut abträglich ist; die nachteiligen Auswirkungen können demnach auch mit dem Begriff der Beeinträchtigung umschrieben werden (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 39).

    Dass die mögliche Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes von gewissem Gewicht sein muss, folgt nicht anders als in § 3 Nr. 1 IFG aus dem Gebot einer engen Auslegung der Ausnahmetatbestände (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 39; BTDrucks 15/4493 S. 9).

    Würde bereits jede noch so geringe und deshalb kaum auszuschließende Beeinträchtigung fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr ausreichen, um den Informationszugang zu verweigern, käme dies einer im Gesetz nicht vorgesehenen Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der Beklagten gleich (vgl. Urteile vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 - Buchholz 400 IFG Nr. 4 Rn. 13 und vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 41).

    Es gilt der allgemeine ordnungsrechtliche Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, der sich wiederum nach dem Gewicht des Schutzguts richtet (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 40 und Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - Buchholz 400 IFG Nr. 5 Rn. 11).

    In § 3 Nr. 1 IFG ist im Gesetzgebungsverfahren die Formulierung "nachteilige Auswirkungen haben könnte" durch "haben kann" ersetzt worden, um die Schutzstandards der besonderen öffentlichen Belange in § 3 Nr. 1 und 2 IFG zu vereinheitlichen (BTDrucks 15/5606 S. 3, 5; vgl. Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 42); in § 3 Nr. 6 IFG ist der Konjunktiv verblieben.

    Die Beklagte muss zwar nicht nur während laufender Veräußerungsverfahren vor Ausforschung durch Kaufinteressenten und konkurrierende Grundstücksanbieter geschützt werden; nach Abschluss und Vollzug des Kaufvertrags darf aber nicht im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der Beklagten geschaffen werden (vgl. Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 41).

    Die Feststellung der konkreten Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen setzt seitens der informationspflichtigen Stelle die Darlegung von Tatsachen voraus, aus denen sich im jeweiligen Fall eine Beeinträchtigung des Schutzguts ergeben kann (Urteil vom 15. November 2012 a.a.O. Rn. 41).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte bei der Aufgabe, die entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände eigenverantwortlich festzustellen und rechtlich zu bewerten, auch dann an Grenzen stoßen, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (stRspr; vgl. zuletzt Urteile vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 3.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 24 Rn. 36 f. und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134, 108 Rn. 11 m.w.N. = Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 2 Rn. 11).

    Diese Voraussetzungen sind bei Gefahrenprognosen im Bereich des Ordnungsrechts im Allgemeinen nicht erfüllt (Urteile vom 31. März 2011 a.a.O. Rn. 38 und vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 71 S. 27 f.; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E Rn. 141, L Rn. 151 ff.).

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Angesichts der umfassenden Bindung der öffentlichen Verwaltung an Art. 3 Abs. 1 GG wäre andernfalls nahezu jedes Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem Bürger als öffentlich-rechtlich anzusehen; für die Annahme privatrechtlichen Handelns der öffentlichen Hand bliebe letztlich kein Raum (Beschluss vom 2. Mai 2007 - BVerwG 6 B 10.07 - BVerwGE 129, 9 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 298 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 7 BN 1.14

    Anforderungen an die Darlegung der Gehörsrüge und des Verstoßes gegen die

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 2010 - BVerwG 7 B 64.10 - [insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 11 Art. 31 GG Nr. 2] juris Rn. 24 und vom 19. August 2014 - BVerwG 7 BN 1.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12

    Auskunftsanspruch gegen eine Jagdgenossenschaft aus dem Mitgliedschaftsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Im Übrigen folgen nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - AUR 2014, 73 Rn. 5; zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Im Übrigen folgen nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - AUR 2014, 73 Rn. 5; zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Im Übrigen folgen nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - AUR 2014, 73 Rn. 5; zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz nach § 137 Abs. 2 VwGO können diesbezügliche Fehler nur berücksichtigt werden, wenn die Tatsachenfeststellung aufgrund durchgreifender Verfahrensrügen erschüttert wird (Urteile vom 29. Februar 2012 - BVerwG 7 C 8.11 - BVerwGE 142, 73 = Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 35 und vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 14 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 129 Rn. 14).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Bei gebundenen Entscheidungen ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen (Urteile vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 29 S. 32 und vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 16 Rn. 15; Beschluss vom 10. März 2011 - BVerwG 2 B 37.10 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 2010 - BVerwG 7 B 64.10 - [insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 11 Art. 31 GG Nr. 2] juris Rn. 24 und vom 19. August 2014 - BVerwG 7 BN 1.14 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 8 E 419/10

    Eröffung des Verwaltungsrechtswegs für eine Streitigkeit über die Veräußerung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2007 - 3 O 58/07

    Rechtsweg im Rahmen der Durchführung eines Bieterverfahrens

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20

    Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma

    Vielmehr dokumentieren die streitgegenständlichen Unterlagen den Abschluss eines zwischen der beklagten Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgabenzuständigkeit und dem privaten Investor getätigten Grundstückgeschäfts und betreffen damit einen amtlichen Vorgang (vgl. zu Verkaufsakten der BImA VG Köln, Urteil vom 07. April 2011 - 13 K 822/10 -, BeckRS 2011, 50789 sowie nachfolgend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 - BeckRS 2013, 51675, wonach ebenfalls der Umstand, dass sich privatrechtlicher Handlungsformen bedient wurde, nichts an dem amtlichen Zweck der Verkaufsakten ändere; diese Entscheidung bestätigend BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675).

    Die verbindliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe ist grundsätzlich Sache der Gerichte (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 33).

    Auch wenn sich bei dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages eine informationspflichtige Stelle und der Vertragspartner auf der Ebene der Gleichordnung gegenüberstehen, unterliegt die informationspflichtige Stelle als Behörde öffentlich-rechtlichen Bindungen und damit auch dem LIFG BW, so dass insoweit von vornherein ein wesentlicher Unterschied zwischen der informationspflichtigen Stelle und einem Privaten besteht (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 27).

    Es ist nicht ersichtlich, warum das Kontrollbedürfnis gegenüber dem Staat bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr geringer als bei hoheitlichem Handeln sein sollte (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 27).

    Nachteilige Auswirkungen auf Interessen im Wirtschaftsverkehr durch ein Bekanntwerden von Informationen liegen insbesondere bei der Veräußerung von Grundstücken nahe (LT-Drs. 15/7720, S. 67), sind aber in diesen Fällen gleichwohl nicht zwingend anzunehmen (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 27).

    Umgekehrt genügt für die Annahme einer Beeinträchtigung nicht die allgemeine Besorgnis, die Attraktivität der informationspflichtigen Stelle als Geschäftspartnerin könne leiden, wenn potentielle Vertragspartner nicht von vornherein ausschließen könnten, dass aufgrund von Ansprüchen nach LIFG BW geschäftliche Informationen gegen ihren Willen bekannt würden, und sie damit rechnen müssten, dass Verhandlungsunterlagen in die Hände der Konkurrenz gelangen könnten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 31).

    Ein Nachteil ist vielmehr all das, was dem Schutzgut abträglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 24).

    Durch den Schutz öffentlicher Belange soll nicht, wenn der Staat als Marktteilnehmer am Privatrechtsverkehr teilnimmt, Transparenz verhindert, sondern ein fairer Wettbewerb gewährleisten werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 29 unter Verweis auf Schoch , Informationsfreiheitsgesetz, 2009, § 3 Rn. 169).

    Nach Abschluss und Vollzug des Kaufvertrags darf aber nicht im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der informationspflichtigen Stelle geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, NVwZ 2013, 431 Rn. 41; ebenso Debus , Informationszugangsrecht BW, 1. Aufl. 2017, LIFG § 4 Rn. 98 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675).

    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Kenntnis dieser Kaufverträge Wettbewerber der Beklagten bei zukünftigen Grundstücksveräußerungen in die Lage versetzen sollte, ein vergleichbares Grundstück günstiger anzubieten als die Beklagte, beziehungsweise potenzielle Vertragspartner, ihr Angebot auf das ihrer Konkurrenten abzustimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 44).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kaufverträge bereits seit geraumer Zeit vollständig abgewickelt sind und keine Bindungswirkung für künftige Grundstücksverkäufe entfalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, BeckRS 2013, 51675, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Die Drittbeteiligung nach § 8 Abs. 1 IFG dient in erster Linie dem Rechtsschutz des Dritten ("Grundrechtsschutz durch Verfahren"; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 30).

    Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Falle des Bekanntwerdens der Information nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 28).

    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 47 und - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 ).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Der sichere Nachweis nachteiliger Auswirkungen muss nicht erbracht werden; es genügt die - nicht nur theoretische - Möglichkeit einer Beeinträchtigung (vgl. zu § 3 Nr. 6 IFG: BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 25).

    Die Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung findet ihre Grenzen nicht nur im anzuwendenden Recht und dessen Auslegung, sondern auch in Bestimmungen, die den Vorgang der Überzeugungsbildung leiten wie etwa gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungsätze und die Denkgesetze (vgl. etwa, BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 41 und 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 43, jeweils m.w.N.).

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