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   BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80   

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https://dejure.org/1982,2313
BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80 (https://dejure.org/1982,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1982 - 5 B 149.80 (https://dejure.org/1982,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 5 B 149.80 (https://dejure.org/1982,2313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Revisibilität einer Rechtsfrage zum Berufsrecht der Architekten - Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80
    Das Berufsrecht der Architekten gehört aber, worauf das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hingewiesen hat (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 1979 [BVerwGE 59, 213] = GewArch. 1980, 172) dem irrevisiblen Landesrecht an.

    Die Architektengesetze der Länder mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezwecken den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder (BVerfGE 28, 364 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 117/65] [376 f.]; BVerwGE 59, 213 [219]).

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80
    So ist, um die Beispiele des Klägers zu verwenden, für die Entziehung der Fahrerlaubnis die Sach- und Rechtslage bei Beendigung des Verwaltungsverfahrens maßgebend, während es bei einer Verfügung, die die Ausübung eines Gewerbes untersagt, anders sein kann (vgl. dazu BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [361]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80
    Die Architektengesetze der Länder mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezwecken den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder (BVerfGE 28, 364 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 117/65] [376 f.]; BVerwGE 59, 213 [219]).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 5 B 120.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80
    Es ist gerade das mit der Löschung in der Architektenliste verfolgte wichtige Gemeinschaftsinteresse, unzuverlässige oder ungeeignete Personen aus dem Architektenstand auszuschließen, das eine Einschränkung des Rechts aus Art. 12 GG erfordert (vgl. hierzu auch Beschluß vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 5 B 120.79 -).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Für die Beurteilung der Frage, auf welche Rechtslage das Gericht bei seiner Entscheidung abzustellen hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den jeweiligen Streitgegenstand und das darauf anzuwendende Recht - hier also das Bayerische Wassergesetz - an (BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1982 - BVerwG 5 B 149.80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 12 N 226.21

    Architekt; Löschung aus der Architektenliste; Verurteilung wegen Untreue;

    Dass der aus der Liste gelöschte Architekt infolge dieser Löschung wesentliche das Berufsbild des Architekten prägende Aufgaben nicht mehr wahrnehmen darf, ist die vom Gesetzgeber nicht nur in Kauf genommene, sondern beabsichtigte Konsequenz der Löschung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1982 - 5 B 149.80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 9, juris Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

    Das Baukammergesetz mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, BVerwG, Beschluss vom 28.01.1982 - 5 B 149/80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 9, m.w.N., zu den Architektengesetzen der Länder.
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Das Baukammerngesetz, welches das Bayerische Architektengesetz novelliert, bezweckt mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung "Architekt" den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, vor allem den Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.1982 - 5 B 149/80 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 B 369/17

    Architektenliste; Löschung; Eintragung; Zuverlässigkeit; Berufsordnung

    Es ist gerade das mit der Löschung in der Architektenliste verfolgte wichtige Gemeinschaftsinteresse, unzuverlässige oder ungeeignete Personen aus dem Architektenstand auszuschließen (BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 1982 - 5 B 149.80 -, juris Rn. 2 f.).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 6325/16

    Schulden wegen eines Imbisswagens: Architekt wird aus Architektenliste gelöscht!

    Das Baukammergesetz mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.1982 - 5 B 149.80 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2007 - 20 L 1186/07 -, juris.
  • VG Köln, 17.08.2016 - 1 L 1707/16

    Rechtmäßigkeit einer Löschung der Eintragung in die Architektenliste

    Das Baukammergesetz mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.1982 - 5 B 149.80 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2007 - 20 L 1186/07 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 26.09.2008 - 20 L 1279/08

    Rechtliche Grundlagen einer Löschung der Eintragung eines überschuldeten oder

    Das Baukammergesetz mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, BVerwG, Beschluss vom 28.01.1982 - 5 B 149/80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 9, m.w.N., zu den Architektengesetzen der Länder.
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Das Baukammerngesetz, welches das Bayerische Architektengesetz novelliert, bezweckt mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung "Architekt" den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, vor allem den Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.1.1982 - 5 B 149/80 -).
  • VG Düsseldorf, 16.08.2007 - 20 L 1186/07

    Architekt Architektenliste Löschung Zuverlässigkeit eidesstattliche Versicherung

    Das Baukammergesetz mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, BVerwG, Beschluss vom 28.01.82 - 5 B 149/80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 9, m.w.N., zu den Architektengesetzen der Länder.
  • VG Düsseldorf, 14.12.2006 - 20 L 2042/06

    Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung der Eintragung in die Architektenliste;

  • BVerwG, 09.10.1985 - 5 CB 28.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen von Gründen für eine

  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

  • VG Düsseldorf, 03.09.2008 - 20 K 976/07

    Löschung Architekt Architektenliste Insolvenz Insolvenzverfahren

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