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   BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99   

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BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99 (https://dejure.org/2000,12646)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2000 - 8 B 345.99 (https://dejure.org/2000,12646)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 8 B 345.99 (https://dejure.org/2000,12646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumserwerb auf Grund eines von der Kreisbodenkommission bestätigten Beschlusses über die Aufteilung von Boden - Begriff des Rechtsnachfolgers im Sinne des § 2 Abs.1 S. 1 VermG (Vermögensgesetz) - Zugehörigkeit eines Grundstücks aus der Bodenreform zum Nachlass eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 7 C 46.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung des Erben eines Neubauern bei

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    Ferner ist geklärt, daß im Falle des Entzuges eines Bodenreformgrundstücks der Erbe des geschädigten Neubauern nicht dessen Rechtsnachfolger und damit nicht Berechtigter ist (Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 -, VIZ 1997, 411 und 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - a.a.O.).

    Eine Privatisierung volkseigener Grundstücke aus der Bodenreform war kein Gegenstand dieses Gesetzes (vgl. auch Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - a.a.O. und Beschluß vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 163.99 - n.V.).

    Diese Regelung der sog. 'hängenden Bodenreformgrundstücke' auf Fälle zu erstrecken, in denen bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 6. März 1990 kein Bodenreformeigentum mehr bestand und keine natürliche Person als Eigentümer eines Bodenreformgrundstücks im Grundbuch eingetragen war, hatte der Gesetzgeber weder Grund noch Anlaß, da derart abgeschlossene Tatbestände keiner sachenrechtlichen Abwicklung bedurften und die Wiedergutmachung von Vermögensschäden im Vermögensgesetz geregelt ist" (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95

    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zunächst geklärt, daß mit dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG verwendeten Begriff des "Rechtsnachfolgers" Nachfolgetatbestände angesprochen sind, die bis zum Inkrafttreten des Vermögengsgesetzes (29. September 1990) eingetreten sein müssen (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 m.w.N.).

    Ferner ist geklärt, daß im Falle des Entzuges eines Bodenreformgrundstücks der Erbe des geschädigten Neubauern nicht dessen Rechtsnachfolger und damit nicht Berechtigter ist (Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 -, VIZ 1997, 411 und 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 163.99

    Anforderungen einer Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    Eine Privatisierung volkseigener Grundstücke aus der Bodenreform war kein Gegenstand dieses Gesetzes (vgl. auch Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - a.a.O. und Beschluß vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 163.99 - n.V.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    Die Zulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung setzt eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, für die eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen muß (BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    Begünstigt sollten natürliche Personen sein, die als Eigentümer von Bodenreformgrundstücken im Grundbuch standen (vgl. BVerfGE 84, 90, 99).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 140, 223 ff.) hat zwar in Abgrenzung zu den Ausführungen von Grün (VIZ 1998, 537 ff.) und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Grundstücke aus der Bodenreform formell zum Nachlaß des Neubauern gehören konnten, sich die Rechtsstellung der Erben jedoch tatsächlich in der Aussicht eines von ihnen erschöpfte, das Eigentum an den dem Verstorbenen aus dem Bodenfonds zugewiesenen Grundstücken durch einen Verwaltungsakt des Rates des Kreises übertragen zu erhalten oder aufgrund eines solchen behalten zu können (so u.a. auch schon das Lehrbuch des Autorenkollektivs unter Leitung von Rohde "Bodenrecht", Staatsverlag der DDR 1976, Anm. 8.5.3. Seite 370).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2000 - 8 B 345.99
    "Kann das Gericht dahinstehen lassen, ohne Berücksichtigung der ... Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (VIZ 1995, 519 sowie VIZ 1995, 652) einen Anwendungsfall gemäß § 1 Abs. 1 lit. a VermG auszuschließen, ohne hierbei nähere von Amts wegen erforderliche Untersuchungen vorzunehmen?".
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