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   BVerwG, 28.01.2010 - 9 BN 5.09   

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https://dejure.org/2010,15557
BVerwG, 28.01.2010 - 9 BN 5.09 (https://dejure.org/2010,15557)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 9 BN 5.09 (https://dejure.org/2010,15557)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 9 BN 5.09 (https://dejure.org/2010,15557)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 VwGO, § 560 ZPO, § 137 Abs 1 VwGO
    Überprüfung einer Erschließungsbeitragssatzung; Auslegungsregeln und allgemeine Rechtsgrundsätze als Teil des Landesrechts

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags aufgrund einer dem Baugesetzbuch (BauGB) widersprechenden Satzung

  • rewis.io

    Überprüfung einer Erschließungsbeitragssatzung; Auslegungsregeln und allgemeine Rechtsgrundsätze als Teil des Landesrechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Überprüfung einer Erschließungsbeitragssatzung; Auslegungsregeln und allgemeine Rechtsgrundsätze als Teil des Landesrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags aufgrund einer dem Baugesetzbuch ( BauGB ) widersprechenden Satzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 9 BN 5.09
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 7 C 26.17

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend

    Auslegungsregeln und allgemeine Grundsätze über die Auslegung von Rechtsvorschriften sind ebenfalls Teil des irrevisiblen Landesrechts, wenn und soweit es sich um ihre Anwendung im Rahmen von Landesrecht handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 9 BN 3.08 - Rn. 11 m.w.N. und vom 28. Januar 2010 - 9 BN 5.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 40 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung;

    Schließlich sind auch die Grundsätze über die Auslegung von Verwaltungsakten und Willenserklärungen nur dann revisibel, wenn sie zur Auslegung von Bundesrecht herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 9 BN 5.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 40).
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