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   BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13   

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https://dejure.org/2015,9448
BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13 (https://dejure.org/2015,9448)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2015 - 8 C 5.13 (https://dejure.org/2015,9448)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 8 C 5.13 (https://dejure.org/2015,9448)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VermG § 6 Abs. 6a Satz 2, 3, 4 und 5, § 30 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 2; InVorG § 16 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1
    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Unternehmenstrümmer; Grundstück; Veräußerung; Erlösauskehr; Verkehrswert; Entscheidungsverbund; Gläubigervorrangverbindlichkeiten; Ausgleichsbetrag; behördliche Festsetzung; Zahlbetrag; Quote; ordentlicher Rechtsweg.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 6 Abs. 6a Satz 2, 3, 4 und 5; § 30 Abs. 1; § 4 Abs. 1 Satz 2
    Ausgleichsbetrag; Entscheidungsverbund; Erlösauskehr; Gläubigervorrangverbindlichkeiten; Grundstück; Quote; Unternehmensreste; Unternehmensrestitution; Unternehmenstrümmer; Verkehrswert; Veräußerung; Zahlbetrag; behördliche Festsetzung; ordentlicher Rechtsweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 VermG, § 6 Abs 6a S 2 VermG, § 6 Abs 6a S 3 VermG, § 6 Abs 6a S 4 VermG, § 6 Abs 6a S 5 VermG
    Auskehr des Veräußerungbetrags; Quote; Rechtsweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 VermG, § 6 Abs 6a S 2 VermG, § 6 Abs 6a S 3 VermG, § 6 Abs 6a S 4 VermG, § 6 Abs 6a S 5 VermG
    Auskehr des Veräußerungbetrags; Quote; Rechtsweg

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe des Ausgleichsbetrags für die Gläubigervorrangverbindlichkeiten mit dem konkreten Zahlbetrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensrestitution, Unternehmensreste, Unternehmenstrümmer, Grundstück, Veräußerung, Erlösauskehr

  • rewis.io

    Auskehr des Veräußerungbetrags; Quote; Rechtsweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 6 Abs. 6a
    Bestimmung der Höhe des Ausgleichsbetrags für die Gläubigervorrangverbindlichkeiten mit dem konkreten Zahlbetrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 555
  • DÖV 2015, 676
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05

    Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13
    Nichts anderes gilt für die Fälle des Satzes 3 der Vorschrift, in denen die Rückgabe des Vermögensgegenstandes wegen dessen Veräußerung unmöglich geworden ist und der Berechtigte deshalb - wie im vorliegenden Fall - anstelle des Vermögensgegenstandes den dafür erzielten Erlös verlangen kann (BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 Rn. 14).

    Er soll die Erfüllung der Forderungen privater Gläubiger eines Verfügungsberechtigten sichern, bevor der Vermögensgegenstand zurückgegeben - oder der Erlös ausgekehrt - und damit die Haftungsmasse des Schuldners geschmälert wird (BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 Rn. 14).

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13
    Es bedarf indes vorliegend keiner abschließenden Klärung der Frage, ob und wie ein "Verbund" zwischen einer zivilgerichtlichen Entscheidung über den Anspruch des Berechtigten und den von der Behörde festzusetzenden Zahlungsanspruch des Verfügungsberechtigten herzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 31: "Aufrechnung" mit der "Gegenforderung" nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG gegen den Anspruch nach § 6 Abs. 6a Satz 4 VermG).

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass über Ansprüche auf Auskehr des Veräußerungserlöses nach § 6 Abs. 6a Satz 3 VermG und über die Höhe des Ausgleichsbetrages nach Satz 2 der Vorschrift die zuständige Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat (BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 23 zu § 6 Abs. 6a Satz 4 VermG i.d.F. vom 2. Dezember 1994, der Satz 3 n.F. entspricht; Rn. 31 zum Ausgleichsbetrag).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13
    Im Hintergrund stand die Erwägung des Gesetzgebers, dass die Vermögensämter mit der Feststellung des Verkehrswertes überfordert wären (BT-Drs. 12/2480 S. 75).
  • BVerwG, 24.05.1972 - I C 33.70
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13
    Eine solche Sonderzuweisung ist im Interesse der Klarheit über den einzuschlagenden Rechtsweg als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1972 - 1 C 33.70 - BVerwGE 40, 112 , Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 40 Rn. 100).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13
    § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG bringt zum Ausdruck, dass die Rückgabe von der Zahlung des festgesetzten Betrages zum Ausgleich von Verbindlichkeiten abhängig zu machen ist (BVerwG, Urteile vom 20. November 1997 - 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 51 und vom 21. August 2003 - 7 C 25.02 - Buchholz 428 § 3c Nr. 1 S. 7).
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13
    Der von der Beigeladenen angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2002 - V ZB 32/01 - (BGHZ 151, 24) lässt sich Gegenteiliges ebenfalls nicht entnehmen.
  • BVerwG, 09.05.2022 - 8 B 42.21

    Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines ehemaligen Betriebsgrundstücks

    Er kann auch durch eine nachträgliche Ergänzung des Rückübertragungs- oder Erlösauskehrbescheides um eine Entscheidung über die Festsetzung des Ausgleichsbetrages hergestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 7 C 25.02 - Buchholz 428 § 3c VermG Nr. 1 S. 6 f., vom 28. Januar 2015 - 8 C 5.13 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 78 Rn. 17 und vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - BVerwGE 152, 26 Rn. 51).
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