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   BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67   

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https://dejure.org/1969,501
BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67 (https://dejure.org/1969,501)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1969 - VII C 39.67 (https://dejure.org/1969,501)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1969 - VII C 39.67 (https://dejure.org/1969,501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Berücksichtigung von während eines Rechtsstreit eintretenden Rechtsänderungen - Erforderlichkeit der Genehmigung von Beschlüssen der Frachtenausschüsse über Entgelte für Verkehrsleistungen durch den Bundesminister für Verkehr - Einrichtung von ...

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 359
  • BB 1970, 25
  • DB 1970, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67
    Das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während eines Rechtsstreits eintreten, im selben Umfange zu berücksichtigen wie die Instanzgerichte (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298]).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung einer von der Handwerkskammer

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67
    Zwar besteht in bezug auf Autonomie und eigene Rechtspersönlichkeit ein wesentlicher Unterschied zu den Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, bei denen das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung über die Genehmigung von Satzungsbeschlüssen als Verwaltungsakt angesehen hat (BVerwGE 16, 83 und 312).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber an die Mitwirkung einer anderen Stelle gebunden wird, sofern ihm ein so weiter Spielraum verbleibt, daß entsprechend der Regelung des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG die Verantwortung für die Rechtsverordnung ausschließlich von ihm getragen wird (BVerfGE 10, 221 [227]; BVerwGE 28, 36 [44]).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber an die Mitwirkung einer anderen Stelle gebunden wird, sofern ihm ein so weiter Spielraum verbleibt, daß entsprechend der Regelung des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG die Verantwortung für die Rechtsverordnung ausschließlich von ihm getragen wird (BVerfGE 10, 221 [227]; BVerwGE 28, 36 [44]).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67
    Aus der verfassungsrechtlichen Stellung des Verordnungsgebers ergibt sich, daß er durch den Gesetzgeber im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung weitgehend eingeschränkt werden kann und nicht über den breiten Spielraum verfügt wie der Gesetzgeber (BVerfGE 13, 248 [255]).
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Nicht jeder Verwaltungsakt kann durch jedermann, der durch ihn irgendwie berührt wird, ohne daß er an ihn gerichtet war, angefochten werden (vgl. z.B. BVerwGE 21, 338, 340; 22, 73, 74 ff; 31, 359, 367; 44, 235, 237 f; 54, 211, 218 ff; 60, 154, 156 ff; DVBl 1961, 34; BSG SozR Nr. 141 zu § 54 SGG; 1500 § 54 Nr. 44; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 1985, § 42, Anm. 16, 132 ff; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 1986, § 42, Rz. 80 ff; § 80, Rz. 22).
  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

    Aus einer Rechtsvorschrift, die ein derartiges - nicht dem einzelnen Benutzer, sondern dem Gesamt(Staatsaufsichts-)interesse dienendes - Genehmigungsverfahren geschaffen hat, kann der einzelne Flughafenbenutzer kein geschütztes öffentliches Eigenrecht auf die gesetzmäßige Ausübung der behördlichen Aufsichtspflicht herleiten (so auch besonders BVerwGE 21, 338 [BVerwG 12.07.1965 - VII C 7/64] [340], bestätigt durch BVerfGE 31, 33 [BVerfG 27.04.1971 - 2 BvR 708/65] [39 ff.]; BVerwGE 31, 359 [367]).
  • BVerwG, 02.06.1976 - VII C 20.74

    Landessondertarif - Beförderung im Güternahverkehr - Mindestentgelt -

    Das schließt aber nicht aus, dass der Tarifzwang zum Schutze höherwertiger Rechtsgüter, nämlich zur Erhaltung eines geordneten Verkehrswesens und zur Sicherung eines gesunden Wettbewerbs zwischen den einzelnen Verkehrsträgern (§ 7 GüKG) sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 31, 359 [367]).
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