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   BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95   

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BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95 (https://dejure.org/1996,1174)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1996 - 7 C 35.95 (https://dejure.org/1996,1174)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 (https://dejure.org/1996,1174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage - Rechtsschutzbedürfnis - Wiedervereinigung - Kommunalvermögen - Restitutionsberechtigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentum einer kreisfreien Stadt; Schutz gegen Restitutionsberechtigungsbescheid; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen Restitutionsbescheid; Offene Vermögensfragen: Durch EinigungsV begründetes Eigentum einer kreisfreien Stadt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 47
  • NVwZ 1997, 175 (Ls.)
  • NJ 1996, 544
  • DÖV 1996, 879
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
    Daß dies nicht zutrifft, liegt auf der Hand; gleichwohl hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach Veranlassung zu dem Hinweis, daß gemeindliches Eigentum nach Maßgabe seiner einfachrechtlichen Ausgestaltung ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [261]; 87, 332 [391]; 90, 96 [101] und 97, 143 [151/152]).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
    Daß dies nicht zutrifft, liegt auf der Hand; gleichwohl hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach Veranlassung zu dem Hinweis, daß gemeindliches Eigentum nach Maßgabe seiner einfachrechtlichen Ausgestaltung ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [261]; 87, 332 [391]; 90, 96 [101] und 97, 143 [151/152]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
    Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [108]) nicht durch die Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentum innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt.
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
    Daß dies nicht zutrifft, liegt auf der Hand; gleichwohl hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach Veranlassung zu dem Hinweis, daß gemeindliches Eigentum nach Maßgabe seiner einfachrechtlichen Ausgestaltung ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [261]; 87, 332 [391]; 90, 96 [101] und 97, 143 [151/152]).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
    Hierzu gehören im Land Sachsen gemäß § 1 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl S. 1261) die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz; für den Rechtszustand zuvor ergab sich im Blick auf die in § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG getroffene Regelung nichts anderes (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz Nr. 112 § 28 VermG Nr. 3 = VIZ 1995, 654).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
    Daß dies nicht zutrifft, liegt auf der Hand; gleichwohl hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach Veranlassung zu dem Hinweis, daß gemeindliches Eigentum nach Maßgabe seiner einfachrechtlichen Ausgestaltung ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [261]; 87, 332 [391]; 90, 96 [101] und 97, 143 [151/152]).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 2.16

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen;

    Denn mit behördlichen Mitteln hätte der Streit über die vom Beklagten genehmigten Windenergieanlagen nicht beigelegt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 ).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen

    »Durch einen die Restitutionsberechtigung eines Anmelders gemäß § 2 Abs. 1 VermG feststellenden Bescheid kann eine Gemeinde im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in ihren Rechten verletzt sein, wenn der betroffene Vermögensgegenstand ihr als kommunales Eigentum zugeordnet ist (wie Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -).«.

    Der Beklagte verweist zustimmend auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -, aus dem sich die Klagebefugnis der Klägerin ergebe, hält jedoch die Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht für notwendig.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Als Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind beide Klägerinnen als juristische Personen (§ 13 GmbHG) von der Beklagten rechtlich personenverschieden und zudem nicht einer gemeinsamen Verwaltungsspitze unterstellt, die im Streitfall für alle Beteiligten verbindlich entscheiden könnte bzw. über die in Form einer behördlichen Weisung eine interne Einigung herbeizuführen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 ).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen

    »Die durch § 8 Abs. 1 Satz 1 VZOG eingeräumte Befugnis zur Verfügung über ein Grundstück schließt das Recht ein, gegen einen Bescheid Anfechtungsklage zu erheben, der das Grundstück an den Anmelder rücküberträgt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -).«.

    Damit wird dem Zuordnungsberechtigten nicht die Befugnis versagt, einen zum Verlust dieser Rechtsstellung führenden Rückübertragungsbescheid mit der Behauptung anzufechten, die Behörde habe das Bestehen eines Restitutionsanspruchs zu Unrecht bejaht (vgl. die Urteile des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -).

  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 15.01

    Klagebefugnis; Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch; Finanzhoheit der

    Deshalb hat eine kreisfreie Stadt, der die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz übertragen worden sind, gegenüber einem in ihr Eigentum oder ihre Verfügungsberechtigung eingreifenden Restitutionsbescheid eine Klagemöglichkeit, wenn die Restitution erstmals durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen angeordnet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 (51) = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 19; Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11 = NVwZ-RR 2001, 326; DVBl 2001, 918).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96

    Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen

    Sie rügt die Verneinung ihrer Klagebefugnis als bundesrechtswidrig und verweist dazu auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -, Der Beklagte tritt dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV die Vorschriften des Vermögensgesetzes unberührt läßt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2016 - 10 A 1445/15

    Unterschutzstellung von Resten eines ehemaligen Kottens i.R.d. Denkmalschutzes;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 14. Mai 1992 - 10 A 279/89 -, juris, Rn. 59.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 29.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde in offenen Vermögensfragen;

    Gegen dieses Urteil hat die Klägerin die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision eingelegt, mit der sie - unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 (BVerwG 7 C 35.95) - die Aufhebung des angefochtenen Urteils erstrebt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.

  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 C 3.20

    Unzulässige Klage eines Landkreises gegen einen stattgebenden

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die übertragene Aufgabe zugleich in den eigenen Wirkungskreis, also das Selbstverwaltungsrecht, oder in das Eigentumsrecht oder die Verfügungsberechtigung des Gemeindeverbandes eingreift (zur Planungshoheit siehe BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - NZV 1994, 493; zum Eigentumsrecht siehe BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 ).
  • BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00

    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der

    So hat eine kreisfreie Stadt, der die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz übertragen worden sind, gegenüber einem in ihr Eigentum oder ihre Verfügungsberechtigung eingreifenden Restitutionsbescheid eine Klagemöglichkeit, wenn die Restitution erstmals durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen angeordnet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 19 S. 59 ).
  • BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 80.00

    "Eigentümer" i.S.d. § 2 Abs. 3 S. 1 VermG (Vermögensgesetz)

  • BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 B 03.1404
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2017 - 1 M 487/17

    Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten aus artenschutzrechtlichen Gründen.

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 14.00

    Anforderungen an das Vorliegen einer Schädigungsmaßnahme nach dem Vermögensgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2021 - 5 S 1361/18

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eisenbahnrechtlichen

  • OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 695/17

    Heimaufsicht; überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeitsübergang;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 1102/04

    Neue Messe auf den Fildern ist zulässig

  • BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 44.95

    Rechtsmittel

  • VG Freiburg, 26.11.2003 - 2 K 312/03

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle bei Altlastenbewertung

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 125.02

    Beschränkung des Umfangs des Amtsermittlungsgrundsatzes durch die materielle

  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

  • BVerwG, 24.07.1996 - 7 B 183.96

    Umdeutung in eine Divergenzbeschwerde - Vermittlung der Befugnis zur Klage duch

  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 7 K 2771/22

    Einstweiliger Rechtschutz im Baugenehmigungsverfahren

  • VG Münster, 10.06.2022 - 2 K 611/20

    Denkmal Baudenkmal Landschaftsteil Gestaltung Prozessionsweg Allee Alleenstruktur

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