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   BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00   

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BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00 (https://dejure.org/2001,5638)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 8 C 2.00 (https://dejure.org/2001,5638)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 8 C 2.00 (https://dejure.org/2001,5638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 3 Buchst. a
    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR; vorgetäuschter Wohnungstausch; Schwarzgeldabrede

  • Wolters Kluwer

    Unredlichkeit des Erwerbs - DDR - Vorgetäuschter Wohnungstausch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Manipulation, sittlich anstößiger Grundstückskaufvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99

    Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Vielmehr ist es für die Unredlichkeit eines Erwerbs kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - ZOV 2001, 61 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr muss die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Vielmehr muss die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - a.a.O.).
  • BVerwG, 29.03.1999 - 8 B 25.99
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Denn die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG soll das Vertrauen der Erwerber in das Fortbestehen der Rechtsordnung der DDR schützen (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 4 S. 5 und Beschluss vom 29. März 1999 - BVerwG 8 B 25.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 4 S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2001 - 7 B 132.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Das würde erst recht gelten, wenn die damaligen Vertragsparteien - wie die Kläger im Widerspruchsverfahren substantiiert behaupten, die Beigeladenen dagegen nachdrücklich bestritten haben - neben dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis eine Schwarzgeldabrede getroffen hätten (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v., BA S. 3).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Denn die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG soll das Vertrauen der Erwerber in das Fortbestehen der Rechtsordnung der DDR schützen (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 4 S. 5 und Beschluss vom 29. März 1999 - BVerwG 8 B 25.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 4 S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Da die Regelung des § 4 Abs. 2 VermG ausschließlich am Erwerb anknüpft, ist es auch nicht von Bedeutung, ob der Verstoß gegen Vorschriften der DDR im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, der regelmäßig mit einem etwa den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG ausfüllenden Rechtsverstoß nicht identisch ist, zu einem (zusätzlichen) Schaden für den Berechtigten geführt hat, sofern nur die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. dazu die Fallgestaltungen, wie sie den Urteilen vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2 und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - zugrunde lag).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Da die Regelung des § 4 Abs. 2 VermG ausschließlich am Erwerb anknüpft, ist es auch nicht von Bedeutung, ob der Verstoß gegen Vorschriften der DDR im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, der regelmäßig mit einem etwa den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG ausfüllenden Rechtsverstoß nicht identisch ist, zu einem (zusätzlichen) Schaden für den Berechtigten geführt hat, sofern nur die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. dazu die Fallgestaltungen, wie sie den Urteilen vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2 und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - zugrunde lag).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99

    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Vielmehr ist es für die Unredlichkeit eines Erwerbs kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - ZOV 2001, 61 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    Das würde erst recht gelten, wenn die damaligen Vertragsparteien - wie die Kläger im Widerspruchsverfahren substantiiert behaupten, die Beigeladenen dagegen nachdrücklich bestritten haben - neben dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis eine Schwarzgeldabrede getroffen hätten (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v., BA S. 3).
  • VG Weimar, 15.10.1999 - 8 K 2078/97
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
    BVerwG 8 C 2.00 VG 8 K 2078/97.We.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr: vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Der Senat hat entschieden, dass in dem bewussten und gezielten Zusammenwirken des Alteigentümers und des Erwerbers zur Täuschung der DDR-Behörden über die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften allein noch keine sittlich anstößige Manipulation liegt, wie sie die Rechtsprechung für einen unredlichen Erwerb nach § 4 Abs. 2 und 3 voraussetzt (vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - ZOV 2001, 260).

    Einem Rechtsverstoß, der den Vertragsparteien gleichermaßen oder in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist, fehlt aber das die Unredlichkeit kennzeichnende Element der sittlichen Anstößigkeit (Urteil vom 28. März 2001, a.a.O.).

    In gleicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der vereinbarten Zahlung von Schwarzgeld im Rahmen von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG für ungeeignet gehalten, die Unredlichkeit des Erwerbers zu begründen (Urteil vom 28. März 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v.).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).

    In die gleiche Richtung zielt das Argument, dass einer Schwarzgeldabrede "die sittliche, auf Ausgleich drängende Anstößigkeit i.S. des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG" dann fehle, wenn der Verstoß gegen Rechtsvorschriften der DDR "auf einem bewussten und gezielten Zusammenwirken des Verkäufers und des Erwerbers zur Täuschung der staatlichen Stellen" beruhe, wenn also der Rechtsverstoß "den Vertragparteien gleichermaßen oder gar in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist" (vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12 S. 37 ).

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch;

    In den Fällen eines Verstoßes gegen die im Zeitpunkt des Erwerbs in der DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze oder die ordnungsgemäße Verwaltungspraxis (§ 4 Abs. 3 Buchst. a VermG) wird verlangt, dass im zurechenbaren Rechtsverstoß eine sittlich anstößige Manipulation des Erwerbsvorgangs liegt (BVerwG, Urteile vom 5. April 2000 - 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 = juris Rn. 18, vom 28. Februar 2001 - 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 = juris Rn. 19 und vom 28. März 2001 - 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12 = juris Rn. 27).

    Das Urteil vom 28. März 2001 - 8 C 2.00 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 11 = juris Rn. 27 ff., 35) stellt nicht auf die Folgen eines möglichen Rechtsverstoßes durch eine solche Täuschung ab, sondern geht davon aus, dass der dadurch herbeigeführte Rechtsverstoß staatlicher Stellen keine sittlich anstößige Manipulation darstellt, wenn er den Vertragsparteien gleichermaßen oder gar in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist (a.a.O. Rn. 35 a.E.).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 10.11

    Erwerb; redlich; Rechtsverstoß; objektiv; formal; qualifiziert; Kenntnis;

    Vielmehr ist es für die Unredlichkeit kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 7, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3, vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - ZOV 2001, 61 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

    Dazu muss die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12, vom 5. April 2000 a.a.O. und vom 28. März 2001 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    Vielmehr muss der Verstoß und die damit verbundene sittlich anstößige Manipulation, die sich auf die eigentliche Erwerbshandlung, aber auch die Erwerbshintergründe beziehen kann, regelmäßig den staatlichen Stellen zur Last fallen (BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12, S. 37, 41) und sie muss bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286, 290, und Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108, 114, offen, ob nur Verfahrensverstöße von einigem Gewicht erfasst werden).
  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 C 17.00

    Restitutionsausschluss wegen redlichen Erwerbs; dingliches Nutzungsrecht;

    Der Restitutionsausschlussgrund des redlichen Erwerbs greift ein, soweit das Gesetz dem Vertrauen des redlichen Erwerbers auf den Fortbestand des Rechtssystems Vorrang einräumt (stRspr, vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 4 S. 10 ff. sowie zuletzt Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 Abs. 3 VermG vorgesehen; vgl. auch BVerfGE 95, 48 ).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Vielmehr muss der Verstoß und die damit verbundene sittlich anstößige Manipulation - die sich auf die eigentliche Erwerbshandlung, aber auch die Erwerbshintergründe beziehen kann - regelmäßig den staatlichen Stellen zur Last fallen (BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 -, juris Rn. 35) und sie muss bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -, juris Rn. 14).
  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

    Denn einem Rechtsverstoß fehlt die auf sozialen Ausgleich drängende sittlich anstößige Manipulation in den Fällen, in denen der Rechtsverstoß auf einem bewussten und gezielten Zusammenwirken von Verkäufer und Erwerber zur Täuschung der staatlichen Stellen beruht und den Vertragsparteien gleichermaßen oder gar in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist (BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 -, VIZ 2001, 604 ff).
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