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   BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11   

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https://dejure.org/2011,6234
BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11 (https://dejure.org/2011,6234)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2011 - 2 B 48.11 (https://dejure.org/2011,6234)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 (https://dejure.org/2011,6234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde hinsichtlich der Überprüfung der neuen Laufbahnverordnung (LVO NRW) für Lehrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde hinsichtlich der Überprüfung der neuen Laufbahnverordnung ( LVO NRW) für Lehrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 39.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; fehlende Anhörung der

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Die hier maßgeblichen Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes sind revisibel, soweit sie regeln, ob und in welcher Weise die Gleichstellungsbeauftragte an beamtenrechtlichen Maßnahmen zu beteiligen ist (Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 B 39.10 -).

    Dem Hinweis des Klägers auf einen Ermessensspielraum bei der Einstellung in das Probebeamtenverhältnis kommt keine zusätzliche Bedeutung bei, da ein Ermessen nur eröffnet ist, wenn die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2010, a.a.O.).

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf -, NVwZ 2010, 244).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Im Übrigen können Altersgrenzen den Leistungsgrundsatz nur einschränken, soweit sie im Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind und die beiden gegenläufigen Verfassungsgrundsätze in einen angemessenen Ausgleich bringen (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Dass einzelne Verwaltungsgerichte wegen der von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen die Berufung oder Revision bzw. Sprungrevision zugelassen haben, führt gleichfalls nicht zur Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung (Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - juris).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2, Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76 c DRiG Nr. 1, und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2, Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76 c DRiG Nr. 1, und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2, Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76 c DRiG Nr. 1, und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf -, NVwZ 2010, 244).
  • VG Greifswald, 18.12.2014 - 6 A 502/14

    Verbeamtung von älteren Lehrern

    § 7 Abs. 1 Satz BildLaufBVO M-V ist auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zur vergleichbaren nordrhein-westfälischen Rechtslage BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

    Diese Regelung wird auch im Hinblick auf die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe dem rechtsstaatlichen Gebot der Normklarheit gerecht; sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 7 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 BildLaufbVO M-V näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. zur vergleichbaren nordrhein-westfälischen Regelung BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

    Er zielt auf die für die Einstellung von Lehrern in den Schuldienst praktisch relevante und häufig anzutreffende Situation eines Bewerbermangels bei bestimmten Fächern oder Fächerkombinationen; in solchen Situationen kann es erforderlich sein, durch die begrenzte Abweichung von dem geltenden Einstellungshöchstalter Anreize zu schaffen, um die Versorgung der Schulen mit qualifiziertem Lehrpersonal zu sichern (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

    Auch diese Regelung ist in einer dem Gebot der Normklarheit genügenden Weise als eng gefasste und an eine Nachweisobliegenheit des Bewerbers geknüpfte Ausnahme vom Einstellungshöchstalter zu verstehen und bietet der Verwaltung nicht die Möglichkeit, ohne jede Bindung an normative Vorgaben eine Praxis im Widerspruch zur Laufbahnverordnung zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

    So liegt der Fall, wenn zwingende Einstellungsvoraussetzungen - hier das durch Rechtsnorm bestimmte Höchstalter des Einstellungsbewerbers - nicht gegeben sind und auch Anhaltspunkte für das Eingreifen von Ausnahmetatbeständen, die zu der Möglichkeit einer Einstellung im Einzelfall führen könnten, nicht vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

  • VG Greifswald, 21.01.2016 - 6 A 491/15

    Recht der Landesbeamten; Einstellungssperre; Höchstaltersgrenze liegt beim

    Diese Regelungen werden auch im Hinblick auf die darin enthaltenen unbestimmten Rechts begriffe dem rechtsstaatlichen Gebot der Normklarheit gerecht; sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 18 Abs, 8 Nr. 1 Satz 2 LBG M-V näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. zur materiell-rechtlich vergleichbaren nordrhein-westfälischen Regelung BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

    Erzielt auf die für die Einstellung von Lehrern in den Schuldienst praktisch relevante und häufig anzutreffende Situation eines Bewerbermangels bei bestimmten Fächern oder Fächerkombinationen; in solchen Situationen kann es erforderlich sein, durch die begrenzte Abweichung von dem geltenden Einstellungshöchstalter Anreize zu schaffen, um die Versorgung der Schulen mit qualifiziertem Lehrpersonal zu sichern (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 - zit. n. juris).

    Auch diese Regelung ist in einer dem Gebot der Normklarheit genügenden Weise als eng gefasste und an eine Nachweisobliegenheit des Bewerbers geknüpfte Ausnahme vom Einstellungshöchstalter zu verstehen und bietet der Verwaltung nicht die Möglichkeit, ohne jede Bindung an normative Vorgaben eine Praxis im Widerspruch zur Laufbahnverordnung zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

    Wie bereits dargelegt ist diese Regelung eine eng gefasste und an eine Nachweisobliegenheit des Bewerbers geknüpfte Ausnahme vom Einstellungshöchstalter und bietet der Verwaltung gerade nicht die Möglichkeit, ohne jede Bindung an normative Vorgaben eine Praxis im Widerspruch zur Laufbahnverordnung zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 48/11 -, zit. n. juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 4 B 53.09

    Aufstieg in den höheren Dienst; Gewerbeaußendienst; Polizeivollzugsdienst;

    Neben einer klaren Altersgrenze in § 29 Abs. 1 Nr. 1 DHPolG enthalten § 29 Abs. 3 DHPolG und § 31 LfbG inhaltlich präzise Ausnahmeregelungen, die ohne unangemessene Spielräume für die Verwaltung anwendbar sind und eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis ermöglichen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O., Rn. 25 einerseits, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, juris Rn. 10, vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -, juris Rn. 10 und vom 4. April 2011 - 2 B 55.11 -, Umdruck Rn. 10 andererseits).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit in Bezug auf das Einstellungshöchstalter für Lehrer in Nordrhein-Westfalen Bedenken geäußert, denen es in späteren Entscheidungen nicht weiter nachgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, juris Rn. 8, vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -, juris Rn. 8 und vom 4. April 2011 - 2 B 55.11 -, Umdruck Rn. 8).

  • BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2062/11

    Fehlende Ermächtigungsgrundlage aufgrund der Verfassungswidrigkeit der

    Die Neuregelung des Einstellungsalters sei auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -) wirksam.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2011 - 6 A 57/11

    Beamtenverhältnis auf Probe trotz einer Überschreitung der Höchstaltersgrenze;

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 6 A 1690/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen, sowie BVerwG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 6 A 965/11

    Anspruch eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz

    Unabhängig davon weist der Senat darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. März 2011, - 2 B 48.11 -, Juris, nochmals zur Vereinbarkeit von § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW n.F. mit höherrangigem Recht Stellung genommen und insoweit keine Verstöße festgestellt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 6 A 2649/10

    Anspruch eines angestellten Lehrers in Nordrhein-Westfalen in das

    BVerwG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -, juris Rdnr. 12; OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 A 858/07 -, NVwZ-RR 2010, 992 ff. = juris Rdnr. 30.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2011 - 6 A 1340/11

    "Kinderbetreuung" i.S.d. § 6 Abs. 2 S. 1 lit. c) LVO NRW als Betreuungsleistung

    Zu vergleichbaren Fallgestaltungen etwa OVG NRW, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 6 A 1494/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen; ferner BVerwG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -.
  • VG Düsseldorf, 26.08.2015 - 2 K 5209/14

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; gesundheitliche Eignung; Prognose;

    vgl. zum Beteiligungserfordernis bei Übernahme bzw. Einstellung eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 6 A 1494/10 -, m.w.N., juris, Rn. 10 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 6 A 206/12

    Ursächlichkeit eventueller Kinderbetreuungszeiten für eine verspätete Einstellung

    Die die Höchstaltersgrenze betreffenden Bestimmungen der §§ 6, 52 Abs. 1 und 84 Abs. 2 LVO NRW n.F. seien ausweislich der in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2011 - 2 B 48.11 -, juris, vertretenen Rechtsauffassung, der die ständige Rechtsprechung der Kammer entspreche, wirksam.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 6 A 15/11

    Berufung eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz

  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1853/10

    Klage eines über die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung liegenden Lehrers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1425/10

    Klage eines über die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung liegenden Lehrers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 6 A 2832/10

    Möglichkeit der Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

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