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   BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19   

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https://dejure.org/2019,10045
BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19 (https://dejure.org/2019,10045)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19 (https://dejure.org/2019,10045)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2019 - 1 WDS-VR 3.19 (https://dejure.org/2019,10045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Versetzung; vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ableitung des Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn i.R.d. Versetzung durch Besetzung des Dienstpostens des Staffelchefs bei der Stabs-/Versorgungsstaffel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 und vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.) müssen, soweit eine Versetzung mit einem Ortswechsel verbunden ist, zwar aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen berücksichtigt werden.

    Auch Fragen der Kinderbetreuung oder der schulischen Situation der Kinder begründen regelmäßig, von hier nicht erkennbaren Sonderfällen (vergleichbar dem in Nr. 204 Buchst. b ZE B-1300/46 Genannten) abgesehen, kein Versetzungshindernis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), wie sie sich hier insbesondere aus dem Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19
    d) Die zunächst unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson zu der Versetzung des Antragstellers wurde, was grundsätzlich zulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 3 f. und vom 11. Januar 2007 - 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 Rn. 27), am 9. Oktober 2018 nachgeholt.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19
    Die berufliche Situation der Ehefrau des Antragstellers kann nicht dazu dienen, zwingend seinem Wunsch zu folgen, an einem bestimmten Standort bleiben zu können oder eine bestimmte vorgesehene Verwendung abzulehnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15

    Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19
    Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46) - deren Verletzung ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.) - ist gewahrt, nachdem das Dienstantrittsdatum mit der 1. Korrektur zu der am 2. Oktober 2018 eröffneten Versetzungsverfügung auf den 3. April 2019 neu festgelegt wurde.
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