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   BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18   

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BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18 (https://dejure.org/2019,16429)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2019 - 2 WD 13.18 (https://dejure.org/2019,16429)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 (https://dejure.org/2019,16429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei Erschleichung von zehn Urlaubstagen durch unwahre Angaben und Vorlage einer unechten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Verstoß gegen die Pflicht zur Wahrheit

  • rewis.io

    Erschleichen von Urlaubstagen durch Vorlage unechter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SG § 13 Abs. 1 ; WDO § 38 Abs. 1
    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei Erschleichung von zehn Urlaubstagen durch unwahre Angaben und Vorlage einer unechten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Verstoß gegen die Pflicht zur Wahrheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 784
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Der Milderungsgrund einer Nachbewährung, der eine Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 34), steht der Soldatin zwar nicht zur Seite.

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur dann zu einer unangemessenen Verfahrenslänge, wenn sie auch bei Berücksichtigung des von Art. 97 Abs. 1 GG geschützten gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 ff. und vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Dies gilt vor allem dann, wenn die Verletzung der Wahrheitspflicht - wie hier - dazu dient, sich eine berufliche oder finanzielle Besserstellung zu erschleichen (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 40 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 23, 40).

    Der Milderungsgrund einer unzureichenden Dienstaufsicht steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er bei seinem dienstlichen Handeln der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 48 und vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - juris Rn. 66).

  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Zum anderen ist in den Blick zu nehmen, dass auch beim einmaligen eigenmächtigen Fernbleiben vom Dienst für einen Zeitraum von zehn Tagen eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 47 Rn. 54 und vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Mit erheblichem Gewicht mildernd zu berücksichtigen ist, dass die Soldatin sich bei ihren Täuschungshandlungen in einer seelischen Ausnahmesituation befunden hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Der Milderungsgrund einer unzureichenden Dienstaufsicht steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er bei seinem dienstlichen Handeln der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 48 und vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - juris Rn. 66).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Dies gilt vor allem dann, wenn die Verletzung der Wahrheitspflicht - wie hier - dazu dient, sich eine berufliche oder finanzielle Besserstellung zu erschleichen (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 40 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 23, 40).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 WD 24.91

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Urkundenfälschung - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Dies folgt zum einen daraus, dass der Senat in einer älteren Entscheidung bei unwahren Angaben und Vorlage einer gefälschten Krankenhausbescheinigung zum Erschleichen von fünf Urlaubstagen eine Dienstgradherabsetzung als angemessen angesehen hat (BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 WD 24.91 - jurion Rn. 24).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur dann zu einer unangemessenen Verfahrenslänge, wenn sie auch bei Berücksichtigung des von Art. 97 Abs. 1 GG geschützten gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 ff. und vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Der Beweis muss jedoch mit lückenlosen, nachvollziehbaren logischen Argumenten geführt sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 38 f. m.w.N. und BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NJW 1988, 3273 ).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Dies gilt vor allem dann, wenn die Verletzung der Wahrheitspflicht - wie hier - dazu dient, sich eine berufliche oder finanzielle Besserstellung zu erschleichen (BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - NZWehrr 2019, 159 - Rn. 20).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Wer in dienstlichen Äußerungen und Erklärungen vorsätzlich unrichtige Angaben macht, beschädigt seine persönliche Integrität und militärische Verwendungsfähigkeit (BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Damit liegt der Milderungsgrund der Nachbewährung vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 47 f. und vom 28. März 2019- 2 WD 13.18 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Der Beweis muss jedoch mit lückenlosen, nachvollziehbaren logischen Argumenten geführt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Eine weitere Milderung war unter dem Gesichtspunkt der überlangen Dauer des gerichtlichen Verfahrens hingegen nicht geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Rn. 32).

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 31 m.w.N.).

    Das Vorliegen dieses Schuldmilderungsgrundes verbietet, für diese Tage zusätzlich noch den Milderungsgrund des Handelns in einer seelischen Ausnahmesituation (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 28 und vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - juris Rn. 30), anzuerkennen, weil dies zur doppelten Berücksichtigung eines in der Sache nur einmal vorliegenden Milderungsgrundes führte (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht beim Maß der Disziplinarmaßnahme einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Rn. 25).
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Nicht schuldmildernd eingestellt werden kann auch das Vorliegen einer seelischen Ausnahmesituation oder einer vergleichbar belastenden schwierigen Lebensphase (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 26, vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28 und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Die regelmäßig ermessensgerechte Aussetzung im Hinblick auf vorgreifliche strafrechtliche Verfahren ist im Einleitungsverfahren ebenso wie im truppendienstgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 34 und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Er liegt erst dann vor, wenn die psychische Situation von so außergewöhnlichen Belastungen geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 31 und vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z. B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch

    Er liegt erst dann vor, wenn die psychische Situation von so außergewöhnlichen Belastungen geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 31 und vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

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