Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1977 - II WD 10.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1937
BVerwG, 28.04.1977 - II WD 10.75 (https://dejure.org/1977,1937)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1977 - II WD 10.75 (https://dejure.org/1977,1937)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1977 - II WD 10.75 (https://dejure.org/1977,1937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aktivität im Arbeitskreis demokratischer Soldaten - Planmäßige, auf Verächtlichmachung und Herabsetzung der Bundeswehr, Diffamierung und Verunglimpfung ihrer Führungsspitze, der Generäle sowie einzelner Offiziere abzielende Hetze - Aufruf zum Missbrauch des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Leutnants in Reserve in den untersten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
    Vielmehr ist entscheidend der Gesamteindruck, den der Durchschnittsleser von dem Inhalt der ihm übergebenen Schrift erhalten muß (BVerwG Urteil vom 24. September 1969 - I WD 4/69 -, insoweit nicht veröffentlicht).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (I WD 4/69 in BVerwGE 49, 9, 19 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] = NZWehrr 1970, 132, 138) ist unter unwürdigem Verhalten im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG ein Fehlverhalten von besonderer Intensität zu verstehen.

    Nach der mehrfach erwähnten Entscheidung des I. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts - I WD 4/69 -, der sich der erkennende Senat anschließt, ist § 17 Abs. 3 SG ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, das damit in zulässiger Weise das Grundrecht der freien Meinungsäußerung einschränkt.

    Soweit die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts I WD 4/69 die Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung damit begründet hat, daß der frühere Soldat seine eigene politische Unfehlbarkeit postuliert und sich damit als undemokratisch erwiesen habe, so schließt sich der Senat dieser Begründung nicht an.

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
    Damit hat die Bundeswehr Verfassungsrang, weil die Entscheidung für eine Verteidigungsstreitkraft in der Verfassung selbst getroffen worden ist (Art. 87 a GG; BVerfG NJW 1972, 93 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71]).

    Die Bundeswehr ist aber nach Art. 87 a GG eine verfassungsrechtliche Institution, deren Funktionsfähigkeit Verfassungsrang hat (BVerfG NJW 1972, 93 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71]).

  • BVerwG, 01.04.1977 - 2 WD 7.77

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
    In seinem Urteil vom 1. April 1977 (II WD 7/77) hat der Senat klargestellt, daß die verschiedenen Fassungen der beiden Vorschriften auf einem redaktionellen Versehen des Gesetzgebers beruhen, das keinerlei sachliche Auswirkungen hat, so daß die beiden Vorschriften einander entsprechen.
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
    Diese Bedenken werden insbesondere dadurch verstärkt, daß nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 2, 1, 12 f [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] die freiheitliche demokratische Grundordnung eine Ordnung ist, "die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
    Für die Annahme, daß der frühere Soldat sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat, spricht die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Radikale im öffentlichen Dienst (BVerfGE 39, 334, 351) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73], wonach Agitationen, die verfassungsrechtliche Institutionen diffamieren, eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (I WD 4/69 in BVerwGE 49, 9, 19 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] = NZWehrr 1970, 132, 138) ist unter unwürdigem Verhalten im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG ein Fehlverhalten von besonderer Intensität zu verstehen.
  • BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87

    Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier -

    Die Gewissensentscheidung des einzelnen hat sich daher insoweit an der Rechtsordnung zu orientieren (BVerwG Urteil vom 28. April 1977 - 2 WD 10/75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht