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   BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09   

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https://dejure.org/2010,13129
BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09 (https://dejure.org/2010,13129)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2010 - 3 B 94.09 (https://dejure.org/2010,13129)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2010 - 3 B 94.09 (https://dejure.org/2010,13129)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a StVG, § 46 StVO, Art 3 Abs 1 GG
    Ausnahmegenehmigung für die Erhebung von Parkgebühren; gewerblicher ambulanter Krankenpflegedienst; Verletzung des Gleichheitssatzes

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch Verweisung auf eine Entscheidung des EuGH

  • rewis.io

    Ausnahmegenehmigung für die Erhebung von Parkgebühren; gewerblicher ambulanter Krankenpflegedienst; Verletzung des Gleichheitssatzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausnahmegenehmigung für die Erhebung von Parkgebühren; gewerblicher ambulanter Krankenpflegedienst; Verletzung des Gleichheitssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch Verweisung auf eine Entscheidung des EuGH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09
    Schließlich genügt es nicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, auf eine Entscheidung des EuGH zu verweisen (Urteil vom 10. September 2002 - Rs. C-141/00, Pflegedienst Kügler GmbH - Slg. 2002, I-06833), mit der sich das Berufungsgericht bereits im Einzelnen befasst und die es als nicht einschlägig angesehen hat.

    Der Kläger trägt vor, die angegriffene Entscheidung weiche von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 10. September 2002 - Rs. C-141/00 - a.a.O.) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 13. April 1999 - 6 Kart U 2/98 - juris) ab.

  • OLG Brandenburg, 13.04.1999 - 6 Kart U 2/98

    Wettbewerbswidrige Ungleichbehandlung privater Hauskrankenpflegedienste durch die

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09
    Der Kläger trägt vor, die angegriffene Entscheidung weiche von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 10. September 2002 - Rs. C-141/00 - a.a.O.) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 13. April 1999 - 6 Kart U 2/98 - juris) ab.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41 S. 6f.; Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 9 B 419.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 35 S. 2).
  • BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer höheren

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09
    Deshalb wäre es erforderlich gewesen, in der Beschwerdebegründung herauszuarbeiten, weshalb sich dem Berufungsgericht die vermisste Sachverhaltsaufklärung gleichwohl hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 9 B 419.99

    Fehlende Begründung des Berufungsurteils - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 B 94.09
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41 S. 6f.; Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 9 B 419.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 35 S. 2).
  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 26.12

    Gebührenerhebung für Fleischhygieneuntersuchungen; Kostenkalkulation

    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41; Beschluss vom 28. April 2010 - BVerwG 3 B 94.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 3 B 63.11

    Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4b RL85/73/EWG i.d.F. der RL 93/118/EG

    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41; Beschluss vom 28. April 2010 - BVerwG 3 B 94.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 3 B 40.11

    Heranziehung zu Gebühren für amtliche Trichinenuntersuchungen in einem

    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41; Beschluss vom 28. April 2010 - BVerwG 3 B 94.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 28.12

    Heranziehung zu Gebühren für amtliche veterinär- und hygienerechtliche

    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41; Beschluss vom 28. April 2010 - BVerwG 3 B 94.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 27.12

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. der Höhe der zu

    Nicht mit Gründen versehen im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41; Beschluss vom 28. April 2010 - BVerwG 3 B 94.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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