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   BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10   

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BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10 (https://dejure.org/2011,5401)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 C 27.10 (https://dejure.org/2011,5401)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 C 27.10 (https://dejure.org/2011,5401)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2 und 5; BBesG § ... 46 Abs. 1 und 2, § 18; BRRG § 121 Abs. 1, § 128 Abs. 1 und 4, § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133; SGB VI § 141 Abs. 1; LVAErG LSA § 1a Abs. 1 und 2; LVO LSA a. F. § 1 Abs. 1, § 10 Abs. 3
    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; freie Planstelle; Amt im statusrechtlichen Sinne; Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2 und 5
    Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; Beförderungsreife; Beurteilungszeitpunkt; Gebot der Rechtsstandswahrung; Gesamtrechtsnachfolge; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; Trennung von Amt und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 141 Abs 1 SGB 6, § 121 Abs 1 BRRG
    Verwendungszulage bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Begriff "vorübergehend vertretungsweise"; Übertragung bei Dienstherrnwechsel

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Zulage in den Fällen der sog. Vakanzvertretung auf Grundlage § 46 Abs. 1 BBesG; Vorübergehende vertretungsweise Warnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes durch einen Beamten bei unklarem Ende des Zeitraums der Vertretung; Neulauf der 18-Monatsfrist ...

  • rewis.io

    Verwendungszulage bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Begriff "vorübergehend vertretungsweise"; Übertragung bei Dienstherrnwechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwendungszulage bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Begriff "vorübergehend vertretungsweise"; Übertragung bei Dienstherrnwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Zulage in den Fällen der sog. Vakanzvertretung auf Grundlage § 46 Abs. 1 BBesG; Vorübergehende vertretungsweise Warnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes durch einen Beamten bei unklarem Ende des Zeitraums der Vertretung; Neulauf der 18-Monatsfrist ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwendungszulage

  • wiesekollegen.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage bei dauerhafter Übertragung höherwertiger Aufgaben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Geld für Beamte - Anspruch auf Zulage bei Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage bei dauerhafter Vertretung eines höherwertigen Amtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 940
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Dagegen wird in den Fällen der Verhinderungsvertretung eine Zulage nicht gewährt, weil die Haushaltsmittel bereits für die Besoldung des an der Dienstausübung gehinderten Stelleninhabers benötigt werden (vgl. Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 f.).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt dies: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

    Die Gesetzesfassung gründet auf einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der damit "erhebliche" - nicht nur - "verfassungsrechtliche Bedenken" des Bundesrates aufgriff (BTDrucks 13/3994 S. 72 und 13/6825 S. 5; vgl. zum Ganzen auch Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 10 f.).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    § 46 Abs. 1 BBesG sieht die Zahlung einer Zulage nur in den Fällen der sog. Vakanzvertretung, nicht auch der sog. Verhinderungsvertretung vor (wie Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -).

    Die Aufgaben eines höherwertigen Amtes werden auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist (wie Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese von Wortlaut sowie dem Normzweck getragene Auslegung bestehen nicht (vgl. Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 - zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 22.03.2007 - 2 C 10.06

    Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Die Verknüpfung von Status und Funktion gehört zu dem geschützten Kernbestand von Strukturprinzipien i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG (Urteil vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 = Buchholz 237.7 § 25a NWLBG Nr. 1, jeweils Rn. 18).

    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Beamte bereits in einem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG für die Beförderung und die Übertragung der dann gleichwertigen Aufgaben ausgewählt worden sind, sie sich aber zuvor auf dem höherwertigen Dienstposten praktisch bewähren müssen (Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG S. 2 f. und vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 = Buchholz 237.7 § 25a NWLBG Nr. 1, jeweils Rn. 18 bis 20).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt dies: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Daher erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind (in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - juris Rn. 21 bis 25; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    § 46 Abs. 1 BBesG liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Dienstherr nur einem Beamten die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes überträgt, dem das entsprechende Statusamt im Wege der Beförderung verliehen werden kann (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 43; ferner Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Beamte bereits in einem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG für die Beförderung und die Übertragung der dann gleichwertigen Aufgaben ausgewählt worden sind, sie sich aber zuvor auf dem höherwertigen Dienstposten praktisch bewähren müssen (Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG S. 2 f. und vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 = Buchholz 237.7 § 25a NWLBG Nr. 1, jeweils Rn. 18 bis 20).
  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Dies gilt gemäß § 128 Abs. 4 erste Alternative BRRG entsprechend, wenn - wie hier - eine Körperschaft mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft zusammengeschlossen wird (Urteil vom 26. November 2009 - BVerwG 2 C 15.08 - BVerwGE 135, 286 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 170, jeweils Rn. 13 bis 16).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG soll den betroffenen Beamten ein ihrem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt ohne Rücksicht auf Dienststellung und Dienstalter gleichzubewertendes Amt übertragen werden (vgl. Urteil vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 = Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 1 S. 2 bis 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10

    Keine Zulage bei Übertragung eines höherwertigen Amtes für das dem Beamten die

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10
    Daher erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind (in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - juris Rn. 21 bis 25; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • OVG Sachsen, 30.10.2012 - 2 A 42/12

    Beamtenrecht, Verwendungszulage, ununterbrochene Aufgabenwahrnehmung

    Das vom Verwaltungsgericht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 - 2 C 27.10 - sei vorliegend nicht anwendbar.

    Dies ist der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm die Stelle, d. h. das Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) übertragen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. September 2004, BVerwGE 122, 53, 55 f.; Urt. v. 25. November 2004, BVerwGE 122, 237, 240; BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 27.10 -, juris Rn. 11 ff.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im Falle eines Dienstherrnwechsels (vgl. §§ 118 ff. BRRG), wenn dem Beamten auch beim neuen Dienstherrn Aufgaben eines höherwertigen Amts übertragen werden und es sich hierbei, wie regelmäßig, um andere Aufgaben als die beim alten Dienstherrn wahrgenommenen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 27.10 -, juris Rn. 31).

    Davon ist indes nur auszugehen, wenn die wahrgenommenen Aufgaben gleich bleiben, was etwa dann der Fall ist, wenn der Dienstposten des Beamten lediglich organisatorisch zum neuen Dienstherrn "transferiert" wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 27.10 - a. a. O.).

    Die maßgeblichen Fragen zu den Voraussetzungen der Zahlung einer Zulage nach § 46 Abs. 1 BBesG sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 27.10, 2 C 30.09 und 2 C 48.10 -, alle juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

    Bis zu den Urteilen des BVerwG vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - und - 2 C 27.10 - war in der Rechtsprechung allerdings umstritten, ob die Voraussetzungen der Zulagengewährung auch bei Übertragung der höherwertigen Position mit der Absicht, den Beamten in dieser Funktion zu befördern, oder bei längerfristiger Übertragung der Funktion vorliegen.

    Das BVerwG hat in den Urteilen vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - und - 2 C 27.10 - entschieden, dass die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG a. F. wahrgenommen würden, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen würden, dessen Ende weder feststehe noch absehbar sei.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2011 - 2 C 27.10 - und - 2 C 30.09 -, juris, jeweils Rn. 13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

    Bis zu den Urteilen des BVerwG vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - und - 2 C 27.10 - war in der Rechtsprechung allerdings umstritten, ob die Voraussetzungen der Zulagengewährung auch bei Übertragung der höherwertigen Position mit der Absicht, den Beamten in dieser Funktion zu befördern, oder bei längerfristiger Übertragung der Funktion vorliegen.

    Das BVerwG hat in den Urteilen vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - und - 2 C 27.10 - entschieden, dass die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG a. F. wahrgenommen würden, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen würden, dessen Ende weder feststehe noch absehbar sei.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2011 - 2 C 27.10 - und - 2 C 30.09 -, juris, jeweils Rn. 13.

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