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   BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09   

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BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09 (https://dejure.org/2011,2726)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 C 30.09 (https://dejure.org/2011,2726)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 (https://dejure.org/2011,2726)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 u... nd 5; BBesG § 46 Abs. 1 und 2, § 18; SächsBesG § 17 Abs. 1 Satz 1; SächsBG § 33 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4; SächsLVO § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; SächsSchulG § 41 Abs. 1
    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; freie Planstelle; Amt im statusrechtlichen Sinne; Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und 5
    Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; Beförderungsreife; Beurteilungszeitpunkt; Gleichheitsgrundsatz; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; Trennung von Amt und Funktion; Vakanzvertretung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 BBesG vom 06.08.2002, § 17 Abs 1 S 1 BesG SN, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Verwendungszulage bei dauerhafter Übertragung eines höherwertigen Amtes; Begriff "vorübergehend vertretungsweise"

  • Wolters Kluwer

    Nach § 46 Abs. 1 BBesG kommt eine Zahlung einer Zulage nur in den Fällen der sog. Vakanzvertretung in Bertracht; Zahlung von Zulagen in den Fällen der sog. Vakanzvertretung nach § 46 Abs. 1 BBesG; Vertretungsweise Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes i.S.v. § ...

  • rewis.io

    Verwendungszulage bei dauerhafter Übertragung eines höherwertigen Amtes; Begriff "vorübergehend vertretungsweise"

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwendungszulage bei dauerhafter Übertragung eines höherwertigen Amtes; Begriff "vorübergehend vertretungsweise"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach § 46 Abs. 1 BBesG kommt eine Zahlung einer Zulage nur in den Fällen der sog. Vakanzvertretung in Bertracht; Zahlung von Zulagen in den Fällen der sog. Vakanzvertretung nach § 46 Abs. 1 BBesG; Vertretungsweise Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes i.S.v. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besoldung - Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwendungszulage bei Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zulage ber der Verhinderungsvertretung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage auch im Rahmen der Vertretung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulage bei höherwertigen Aufgaben

  • wiesekollegen.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage bei dauerhafter Übertragung höherwertiger Aufgaben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Geld für Beamte - Anspruch auf Zulage bei Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage bei dauerhafter Vertretung eines höherwertigen Amtes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 368
  • NVwZ 2011, 1525
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    § 46 Abs. 1 BBesG sieht die Zahlung einer Zulage in den Fällen nur der sog. Vakanzvertretung, nicht auch der sog. Verhinderungsvertretung vor (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 f.).

    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Dagegen wird in den Fällen der Verhinderungsvertretung eine Zulage nicht gewährt, weil die Haushaltsmittel bereits für die Besoldung des an der Dienstausübung gehinderten Stelleninhabers benötigt werden (vgl. Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 f.).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt die Anknüpfung an den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

    Die Gesetzesfassung gründet auf einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der damit "erhebliche" - nicht nur - "verfassungsrechtliche Bedenken" des Bundesrates aufgriff (BTDrucks 13/3994 S. 72 und 13/6825 S. 5; vgl. zum Ganzen auch Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 10 f.).

    Weder der Leistungsgrundsatz i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG noch das Alimentationsprinzip i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG fordern nach dem Inhalt, den sie in der traditionsbildenden Zeit erfahren haben, die Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes ohne entsprechende laufbahnrechtliche Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 22.03.2007 - 2 C 10.06

    Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Die Verknüpfung von Status und Funktion gehört zu dem geschützten Kernbestand von Strukturprinzipien i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG (Urteil vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 = Buchholz 237.7 § 25a NWLBG Nr. 1, jeweils Rn. 18).

    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Beamte bereits in einem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG für die Beförderung und die Übertragung der dann gleichwertigen Aufgaben ausgewählt worden sind, sie sich aber zuvor auf dem höherwertigen Dienstposten praktisch bewähren müssen (Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 2 f. und vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 = Buchholz 237.7 § 25a NWLBG Nr. 1 jeweils Rn. 18-20).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt die Anknüpfung an den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 24.01

    Auslandsverwendungszuschlag; Anrechnung von VN-Tagegeldern auf den -;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Der Ausschluss von Verzugszinsen in § 3 Abs. 6 BBesG umfasst als spezialgesetzlich abweichende Regelung nicht zugleich den Anspruch auf Prozesszinsen (Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 2 C 24.01 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 1 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    § 46 Abs. 1 BBesG liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Dienstherr nur einem Beamten die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes überträgt, dem das entsprechende Statusamt im Wege der Beförderung verliehen werden kann (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 43; ferner Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten und Härten müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ; BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 33 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten und Härten müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ; BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 33 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten und Härten müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ; BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 33 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Demzufolge verstoßen Unterschiede bei der Gewährung von Funktionszulagen nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sich die Auswahl der Differenzierungsmerkmale oder deren Gewichtung als erkennbar sachwidrig erweist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - NVwZ 2009, 447 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09
    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Beamte bereits in einem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG für die Beförderung und die Übertragung der dann gleichwertigen Aufgaben ausgewählt worden sind, sie sich aber zuvor auf dem höherwertigen Dienstposten praktisch bewähren müssen (Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 2 f. und vom 22. März 2007 - BVerwG 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 = Buchholz 237.7 § 25a NWLBG Nr. 1 jeweils Rn. 18-20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10

    Keine Zulage bei Übertragung eines höherwertigen Amtes für das dem Beamten die

  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08

    Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    a) Der Bedeutungsgehalt des Tatbestandsmerkmals "vorübergehend vertretungsweise" ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Dieses Merkmal ist gegeben, wenn der Beamte die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen soll, bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden (Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 = Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 30, jeweils Rn. 11 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm das Funktionsamt übertragen wird (Urteil vom 28. April 2011 a.a.O. jeweils Rn. 13 m.w.N.).

    Dagegen wird in den Fällen der Verhinderungsvertretung eine Zulage nicht gewährt, weil die Haushaltsmittel bereits für die Besoldung des an der Dienstausübung gehinderten Stelleninhabers benötigt werden (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 12 und vom 28. April 2011 a.a.O. jeweils Rn. 12).

    Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Schulleiter oder Konrektoren den Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach § 46 BBesG geltend gemacht hatten (Urteile vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 8.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2, vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 und vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 = Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 30).

    Denn das längerfristige oder gar dauerhafte Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten ist im Hinblick auf die Gewährleistung einer unabhängigen Amtsführung problematisch (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 - a.a.O. jeweils Rn. 15).

    Wenn eine Planstelle der für die Beförderung des Beamten benötigten Wertigkeit zur Verfügung steht, kommt es - wie bei den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen - im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht darauf an, ob der betreffende Beamte sich bei einer Leistungskonkurrenz um das Beförderungsamt durchsetzen würde (vgl. zur sog. Beförderungsreife Urteile vom 7. April 2005 a.a.O. S. 8 f. und vom 28. April 2011 a.a.O. jeweils Rn. 21 ff.).

  • OVG Sachsen, 29.08.2017 - 2 A 533/16

    Zulage, laufbahnrechtliche Voraussetzungen, Beförderungsreife, systematisch,

    Eine Zulagengewährung nach § 46 Abs. 1 BBesG (in der am 31. Oktober 2007 geltenden Fassung) unter Verzicht auf die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (sog. Beförderungsreife) scheidet selbst dann aus, wenn der Dienstherr systematisch Beamte ohne Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragen sollte, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. August 2011 - 2 C 30.09 - juris Rn. 29).

    5 Auf Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 29. Juli 2016 - 2 A 508/15 - die Berufung auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris Rn. 29 zugelassen.

    Dies zeige die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur dauerhaften Dienstpostenübertragung (Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 30.09 -) und zur Normanwendung im Rahmen der sog. Topfwirtschaft (Urt. v. 25. September 2014 - 2 C 16.13 -) sowie weiterer Gerichte (VG Saarlouis, Urt. v. 8. April 2014 - 2 K 1876/12 - OVG LSA, Urt. v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 -).

    Wenn der Dienstherr einem Beamten einen Dienstposten übertrage, der diesem wegen ersichtlich fehlender Laufbahnbefähigung nicht dauerhaft im Wege der Beförderung übertragen werden könne, dürfe der Dienstherr hierdurch nicht begünstigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011, a. a. O. Rn. 29).

    Gleichwohl ist auch in dieser Konstellation von einer Vakanzvertretung i. S. v. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a. F. auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris Rn. 13 bis 19).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 28. April 2011 a. a. O. Rn. 22 ff. grundlegend wie folgt ausgeführt:.

    So ist der Wortlaut der Norm entgegen der dort vertretenen Auffassung eindeutig (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 a. a. O. 22, 23 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung, vgl. BT-Drs. 13/3994 S. 43).

    22 Der Gedanke wird im Urteil v. 28. April 2011, a. a. O. Rn. 23, 24 aufgegriffen und weiter ausgeführt, wonach (nur) "beförderungsreifen" Beamten ein Anreiz geboten werden soll, Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens wahrzunehmen.

    Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstherr systematisch Beamte ohne Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragen sollte, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (so die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 2011, a. a. O. Rn. 29 formulierte, indessen offen gelassene Fragestellung, die Anlass für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung war).

    Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf die Verwendungszulage ausdrücklich daran geknüpft, dass die haushaltsrechtlichen (freie Planstelle) und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (sog. Beförderungsreife) vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - juris, Rn. 23 f., unter Hinweis auf die amtliche Begründung BT-Drucks. 13/3994, S. 43, zu § 46 Abs. 1 BBesG).

    Eine Klärung der Rechtsfrage, ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris Rn. 22 bis 28 zur Beförderungsreife als Voraussetzung für die Zulage nach § 46 BBesG a. F. entwickelten Grundsätze auch für den Fall gelten, dass Dienstherren systematisch Beamte ohne die erforderliche Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragen, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen, ist seitens des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht erfolgt.

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Das gesetzliche Erfordernis der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch (d.h. in einer Vielzahl von Fällen) Beamten Aufgaben höherwertiger Ämter überträgt, für die sie nicht beförderungsreif sind, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    cc) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 50.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    c) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 2 A 45/17

    Zulage; Topfwirtschaft; Mängelfall

    5 Auf Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 17. Januar 2017 - 2 A 355/16 - die Berufung auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris Rn. 29 zugelassen.

    Dies zeige die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur dauerhaften Dienstpostenübertragung (Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 30.09 -) und zur Normanwendung im Rahmen der sog. Topfwirtschaft (Urt. v. 25. September 2014 - 2 C 16.13 -) sowie weiterer Gerichte (VG Saarlouis, Urt. v. 8. April 2014 - 2 K 1876/12 - OVG LSA, Urt. v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 -).

    Wenn der Dienstherr einem Beamten einen Dienstposten übertrage, der diesem wegen ersichtlich fehlender Laufbahnbefähigung nicht dauerhaft im Wege der Beförderung übertragen werden könne, dürfe der Dienstherr hierdurch nicht begünstigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011, a. a. O. Rn. 29).

    Gleichwohl ist auch in dieser Konstellation von einer Vakanzvertretung i. S. v. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a. F. auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris Rn. 13 bis 19).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 28. April 2011 a. a. O. Rn. 22 ff. grundlegend wie folgt ausgeführt:.

    So ist der Wortlaut der Norm entgegen der dort vertretenen Auffassung eindeutig (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 a. a. O. Rn. 22, 23 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung, vgl. BT-Drs. 13/3994 S. 43).

    32 Der Gedanke wird im Urteil v. 28. April 2011, a. a. O. Rn. 23, 24 aufgegriffen und weiter ausgeführt, wonach (nur) "beförderungsreifen" Beamten ein Anreiz geboten werden soll, Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens wahrzunehmen.

    Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstherr systematisch Beamte ohne Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragen sollte, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (so die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 2011, a. a. O. Rn. 29 formulierte, indessen offen gelassene Fragestellung, die Anlass für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung war).

    Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf die Verwendungszulage ausdrücklich daran geknüpft, dass die haushaltsrechtlichen (freie Planstelle) und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (sog. Beförderungsreife) vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - a. a. O. Rn. 23 f., unter Hinweis auf die amtliche Begründung BT-Drucks. 13/3994, S. 43, zu § 46 Abs. 1 BBesG).

    Eine Klärung der Rechtsfrage, ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - a. a. O. Rn. 22 bis 28 zur Beförderungsreife als Voraussetzung für die Zulage nach § 46 BBesG a. F. entwickelten Grundsätze auch für den Fall gelten, dass Dienstherren systematisch Beamte ohne die erforderliche Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragen, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen, ist seitens des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht erfolgt.

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Die Veränderung des Beamten in seiner dienstrechtlichen Stellung folgt dem Laufbahnprinzip, das die lebenszeitige Übertragung aller einer Laufbahn zugeordneten Ämter vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16.82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 Rn. 15).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    cc) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 34.18

    Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368; vgl. zum Ganzen auch: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - DokBer 2019, 161 Rn. 9 ff. ).

    Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - DokBer 2019, 161 Rn. 24 ff. noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 55.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    cc) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 53.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    c) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 23.18

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 51.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 56.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 57.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 3 A 1168/13

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 21.13

    Zulage nach § 46 BBesG auch bei "Topfwirtschaft"

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 19.13

    Anspruch eines Finanzbeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 33.11

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Finanzamt;

  • OVG Sachsen, 20.02.2018 - 2 A 535/16

    Zulage ; Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens; Dienstpostenbewertung

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 20.13

    Anspruch eines Finanzbeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 18.13

    Anspruch eines Finanzbeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

  • VG Arnsberg, 16.01.2013 - 2 K 2477/11

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Rechtliche Ausgestaltung des Merkmals der

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 17.13

    Zulage eines Beamten für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben (hier: Zahlung

  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche

  • VG Saarlouis, 08.04.2014 - 2 K 1876/12

    Kein Anspruch auf Beförderung bei Übertragung eines höher bewerteten

  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 3 A 1217/14

    Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Finanzamt;

  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 1 A 1866/16

    Verwendungszulage

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung;

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2022 - 1 K 4624/19

    Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes; Zulage; laufbahnrechtliche

  • VG Köln, 24.08.2016 - 3 K 3510/12
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 11/17

    Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11

    Verwendungszulage nach § 46 BBesG - zum Begriff der vorübergehend

  • VG Düsseldorf, 22.02.2013 - 26 K 2953/12
  • VG Saarlouis, 05.12.2013 - 2 K 1907/11

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Zahlung der Verwendungszulage gemäß §

  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

  • VG Magdeburg, 06.12.2016 - 8 A 211/16

    Verwendungszulage nach § 46 BBesG

  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

  • OVG Thüringen, 18.08.2015 - 2 KO 191/15

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 3 A 629/13

    Anspruch eines Brandmeisters auf Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

  • VG Köln, 24.08.2016 - 3 K 2345/12

    Anspruch eines Polizeibeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15

    Gewährung einer Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast;

  • VG Minden, 27.10.2016 - 4 K 1682/12

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 245/15

    Verwendungszulage - Bewertungskonzept; Bündelung; Dienstpostenbewertung; doppelt

  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 61.16

    Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Probe; Beauftragung; Leiter

  • VG Münster, 07.07.2016 - 4 K 1085/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage wegen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 A 942/11

    Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes bei sog.

  • VG Cottbus, 26.02.2019 - 4 L 666/18

    Systematische Beschäftigung von Beamten auf Dienstposten, die höher bewertet sind

  • VG Bremen, 17.01.2017 - 6 K 243/15

    Verwendungszulage - Verwendungszulage

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 2 A 7/15

    Verwendungszulage; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Teilstatus

  • VG Hamburg, 12.07.2023 - 21 K 1275/20

    Überwiegend erfolglose Klage eines Beamten auf Gewährung von Unfallfürsorge nach

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 5 LA 94/14

    Besoldungsrechtliche Auswirkungen der vertretungsweisen Übernahme eines höheren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 26 Sa 1627/18

    Anspruch eines Lehrers auf eine Amtszulage nur bei Vorliegen der in Berlin

  • OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 712/10

    Zulage, Dienstposten, ARGE

  • VG Bremen, 17.01.2017 - 6 K 1115/13

    Verwendungszulage - Verwendungszulage

  • OVG Sachsen, 15.01.2016 - 2 A 465/14

    Zulage; Beamter; gebündelter Dienstposten

  • VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783

    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LC 144/15

    Besoldungsausgleich; Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn AG; Deutsche Bahn

  • VG Saarlouis, 24.03.2015 - 2 K 830/13

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage bei kommunalem Nothaushaltsrecht

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 5 K 20.876

    Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, beschränkte Ämterreichweite, kein Anspruch

  • BVerwG, 13.03.2013 - 2 B 83.12

    Zulässigkeit der Revision zur Entscheidung der grundsätzlichen Rechtsfrage nach

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 6 ZB 21.1345

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 2 LB 22/15

    Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 663/13

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG bei vorübergehender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 3 A 753/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes während

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - 3 A 222/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der höher bewerteten Aufgaben eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 840/13

    Gewährung einer Zulage für einen Beamten durch Wahrnehmung eines höherwertigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 4 B 8.15

    Streitgegenstand bei Erlass eines ablehnenden Zweitbescheid; (keine) Möglichkeit

  • BVerwG, 13.03.2013 - 2 B 85.12

    Zulässigkeit der Revision zur Entscheidung der grundsätzlichen Rechtsfrage nach

  • BVerwG, 06.03.2013 - 2 B 95.11

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. einer Entscheidung der

  • VG Saarlouis, 29.08.2017 - 2 K 1045/15

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Verwendungszulage nach § 46 des

  • OVG Sachsen, 29.07.2016 - 2 A 508/15

    Zulage; systematische Vakanzvertretung ohne Beförderungsreife

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 3 A 987/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes in Höhe des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 435/13

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf Gewährung einer Zulage nach § 46 BBesG;

  • BVerwG, 13.03.2013 - 2 B 82.12

    Zulässigkeit der Revision zur Entscheidung der grundsätzlichen Rechtsfrage nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 6 A 681/11

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren bzgl. der

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • BVerwG, 13.03.2013 - 2 B 81.12

    Zulässigkeit der Revision zur Entscheidung der grundsätzlichen Rechtsfrage nach

  • OVG Sachsen, 30.10.2012 - 2 A 42/12

    Beamtenrecht, Verwendungszulage, ununterbrochene Aufgabenwahrnehmung

  • VG Düsseldorf, 25.02.2013 - 26 K 1545/12

    Gewährung einer Zulage an einen Beamten bei vorübergehender, vertretungsweiser

  • OVG Sachsen, 22.02.2017 - 2 A 495/15

    Verjährungsbeginn; Unsichere oder zweifelhafte Rechtslage

  • VG Düsseldorf, 11.04.2013 - 26 K 1952/12

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen

  • VG Düsseldorf, 28.01.2013 - 26 K 177/12
  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 26 K 7303/11

    Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 4 B 4.21

    Beamtenbesoldung: Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

  • OVG Bremen, 18.12.2019 - 2 LA 160/19

    Beförderung; Verwendungszulage; Kein Anspruch auf Unterlassung von Beförderungen

  • VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16

    Keine Zulage zur amtsangemessenen Besoldung bei Wahrnehmung eines höher

  • VG Arnsberg, 09.10.2013 - 2 K 2868/11

    Ablehnung der Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen

  • VG Ansbach, 15.01.2013 - AN 1 K 11.01688

    Gewährung einer Vertreterzulage im Wege des Schadensersatzes wegen

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 2 A 422/17

    Zulage; gemischter Dienstposten; Beförderungsreife

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - 1 L 47/11

    Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage - Klärung der zuständigen

  • VG Göttingen, 27.05.2015 - 1 A 148/13

    Besoldungsausgleich; DB AG; Fahrdienstleiter; Funktionsgruppenspezifischer

  • VG Düsseldorf, 27.02.2013 - 26 K 1953/12

    Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung eines

  • VG Potsdam, 22.06.2011 - 2 K 2433/08

    Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG

  • VG Koblenz, 22.11.2012 - 6 K 664/12

    Gewährung einer Verwendungszulage

  • VG Düsseldorf, 19.04.2021 - 26 K 7389/18
  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 2 K 1856/12

    Weitergewährung der Verwendungszulage bei Wegfall der höherwertigen Funktion

  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 26 K 6475/11

    Verwendungszulage Besoldung höherwertiges Amt Nothaushalt

  • VG Cottbus, 20.07.2023 - 4 K 670/19

    Stellenzulage für Lehrer nach § 44 Abs. 1 BbgBesG

  • VG Köln, 23.09.2020 - 23 K 3085/18
  • VG München, 14.12.2016 - M 5 K 16.2209

    Kein Anspruch auf Zulage für Vertretung eines Schulleiters

  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 02.12.2011 - 1 VG 25/09

    Anspruch eines Kirchenkreises auf Erteilung kirchenaufsichtsrechtlicher

  • VG Berlin, 31.05.2023 - 26 K 337.21
  • VG Berlin, 29.05.2013 - 26 K 493.12

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben und Elternzeit

  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 02.12.2011 - 1 VG 27/09
  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 02.12.2011 - 1 VG 26/09
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