Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10 (8 B 29.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20728
BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10 (8 B 29.10) (https://dejure.org/2011,20728)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 8 B 79.10 (8 B 29.10) (https://dejure.org/2011,20728)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 8 B 79.10 (8 B 29.10) (https://dejure.org/2011,20728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.09.2010 - 8 B 29.10

    Denkfehlerfreie Einordnung eines sich über zwei Grundstücke erstreckenden

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2010 - BVerwG 8 B 29.10 - wird in Randnummer 4 der Gründe, dritte Zeile, dahingehend berichtigt, dass es statt Gemarkung "Teltow" Gemarkung "Geltow" heißt.

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 13. September 2010 - BVerwG 8 B 29.10 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte sind außerordentliche Rechtsbehelfe nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2008 - BVerwG 8 B 20.08 - juris).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ).
  • BVerwG, 28.03.2008 - 8 B 20.08

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2008 - BVerwG 8 B 20.08 - juris).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 8 B 79.10
    Dass die Klägerin weiterhin anderer Meinung ist als der Senat, eröffnet auch nicht über den Weg der Anhörungsrüge eine Überprüfung der dem angegriffenen Beschluss zugrunde liegenden Rechtsauffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 3 B 3.09 - juris).
  • BVerwG, 05.07.2012 - 5 B 24.12

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss eines

    Soweit sich die Klägerin gegen die Verwerfung ihrer gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 22. Februar 2012 gerichteten Beschwerde wendet, erweist sich die Gegenvorstellung als nicht statthaft, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht zuzulassen ist (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - BVerwG 6 KSt 1.11 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 13 Rn. 3 und vom 28. April 2011 - BVerwG 8 B 79.10 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2015 - L 13 AS 2223/15
    In Übereinstimmung mit dem BVerwG geht der erkennende Senat davon aus, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge zum Ausdruck gebracht hat, dass in diesen Fällen daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht zuzulassen ist (vgl zB BVerwG Beschluss vom 12.3.2013 - 5 B 9/13 - Juris, RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 5.7.2012 - 5B 24 / 12, 5 B 24/12, 5 PKH 5/12 - juris Rn. 2; zu Beschlüssen über Nichtzulassungsbeschwerden: BVerwG Beschluss vom 28.4.2011 - 8 B 79/10 ua - Juris RnNr 7 und hierzu BVerfG Beschluss vom 19.7.2013 - 1 BvR 1519/11 - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; ebenso BFH Beschluss vom 14.2.2012 - IV S 1/12 - BFH/NV 2012, 967 = Juris RdNr 6ff)." Dem schließt sich der Senat an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht