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   BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17, 1 B 73.17, 1 PKH 30.17   

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BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17, 1 B 73.17, 1 PKH 30.17 (https://dejure.org/2017,15412)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2017 - 1 B 73.17, 1 B 73.17, 1 PKH 30.17 (https://dejure.org/2017,15412)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2017 - 1 B 73.17, 1 B 73.17, 1 PKH 30.17 (https://dejure.org/2017,15412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Abwägung der für und gegen eine Verfolgung sprechenden Umstände bei einem unkalkulierbaren Risiko für den Rückkehrenden aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsstaat

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliche Abwägung der für und gegen eine Verfolgung sprechenden Umstände bei einem unkalkulierbaren Risiko für den Rückkehrenden aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsstaat

  • rechtsportal.de

    Maßgebliche Abwägung der für und gegen eine Verfolgung sprechenden Umstände bei einem unkalkulierbaren Risiko für den Rückkehrenden aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsstaat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Das Gericht muss sich aber die volle richterliche Überzeugung (§ 108 Abs. 1 VwGO) davon bilden, dass nach der Erkenntnislage bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls flüchtlingsrechtlich beachtliche Verfolgung droht (stRspr, s. nur BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 158.80 - BVerwGE 68, 106 und vom 8. Dezember 1998 - 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 ).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Das Gericht muss sich aber die volle richterliche Überzeugung (§ 108 Abs. 1 VwGO) davon bilden, dass nach der Erkenntnislage bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls flüchtlingsrechtlich beachtliche Verfolgung droht (stRspr, s. nur BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 158.80 - BVerwGE 68, 106 und vom 8. Dezember 1998 - 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 ).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Mit dieser Bewertung der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, steht das Berufungsgericht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37), die in Fällen, in denen eine Wehrdienstentziehung nicht im Raum steht, zu dem Ergebnis gekommen ist, es gebe keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17
    Mit dieser Bewertung der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, steht das Berufungsgericht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37), die in Fällen, in denen eine Wehrdienstentziehung nicht im Raum steht, zu dem Ergebnis gekommen ist, es gebe keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 28.04.2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei - wie hier - unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei - wie hier - unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei - wie hier - unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - A 11 S 1695/22

    Gefahren für ehemalige Regierungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in Afghanistan

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 28.04.2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 4 LB 8/23

    Diaspora-Status; Eritrea; freiwillige Ausreise; Haftbedingungen; Illegale

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.4.2017 - 1 B 73.17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.4.2017 - 1 B 73.17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20

    Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.4.2017 - 1 B 73/17 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2023 - 4 LB 68/22

    Ausreise; illegal; Desertion; Diaspora-Status; Eritrea; Flüchtlingsanerkennung;

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.4.2017 - 1 B 73.17 -, juris Rn. 10).
  • VG Freiburg, 10.07.2023 - A 6 K 601/22

    Türkei; staatliche Schutzgewährung für weibliche Opfer häuslicher Gewalt; bei

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 28.04.2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 4 LB 246/19

    Albinismus; Asyl; wirtschaftliches Existenzminimum; Flüchtlingseigenschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2023 - A 12 S 3509/20

    Keine Verfolgung in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zur

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 4 LB 25/19

    Ruanda: Erfolgreiche Berufung; keine Vorverfolgung glaubhaft gemacht; keine

  • VG Karlsruhe, 18.06.2020 - A 12 K 1714/18

    Abschiebungsandrohung bei qualifizierter Ablehnung des Asylantrags als

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