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   BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18   

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BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18 (https://dejure.org/2020,15511)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2020 - 4 B 49.18 (https://dejure.org/2020,15511)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 (https://dejure.org/2020,15511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Entscheidungserheblichkeit nicht feststellbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen

  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Entscheidungserheblichkeit nicht feststellbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).

    Ziel der Grundsatzrevision ist es indes, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Diese Frage kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12, vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 19. Februar 2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 9).

    Denn der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde nicht entgegengehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 , vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 7, vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 3 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 8 B 1113/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Das Oberverwaltungsgericht änderte mit Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 8 B 1113/17 - den Beschluss vom 30. Juni 2017 und lehnte den Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage ab.

    Sie hatte daher Anlass und es war ihr ohne Weiteres zuzumuten, sich in der mündlichen Verhandlung am 4. Juli 2018 mittels Beweisantrag Klarheit darüber zu verschaffen, ob das Berufungsgericht angesichts dieser Rechtsprechung eine weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich halten oder seine Rechtsauffassung aus dem Eilbeschluss vom 19. Oktober 2017 (- 8 B 1113/17 - ZUR 2018, 117 = juris Rn. 11) bestätigen würde.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Dem würde es widersprechen, die Revision in Bezug auf Fragen zuzulassen, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).

    Denn der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde nicht entgegengehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 , vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 7, vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 3 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Der Rechtsstreit müsste zur Klärung dieser Frage daher an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden, wenn die als grundsätzlich aufgeworfene Frage im Sinne der Klägerin beantwortet würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 10 und 31, vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 29 und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 33).
  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Diese Frage kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12, vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 19. Februar 2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Es hätte der Beiladung der Beigeladenen zu 2 auch nicht notwendigerweise bedurft, da ihre Rechte gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 265 ZPO im Wege der Prozessstandschaft durch die Beigeladene zu 1 wahrgenommen worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Der Rechtsstreit müsste zur Klärung dieser Frage daher an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden, wenn die als grundsätzlich aufgeworfene Frage im Sinne der Klägerin beantwortet würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 10 und 31, vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 29 und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 33).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Die Klägerin war schon deshalb gehalten, hinsichtlich der geltend gemachten Verstöße gegen Habitat- und Artenschutzrecht auf eine Beweisaufnahme hinzuwirken, weil sie ihre Auffassung, die Vorschriften des Habitat- und Artenschutzrechts hätten drittschützenden Charakter, vor allem auf jüngere Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Dezember 2017 (C-664/15 ) und vom 12. April 2018 (C-323/17) stützte.
  • BVerwG, 21.04.2015 - 4 B 8.15

    Aufklärung der Lärmbetroffenheit einer Gemeinde durch die für die Flugsicherheit

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18
    Denn der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde nicht entgegengehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 , vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 7, vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 3 und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 21.12.2018 - 7 BN 3.18

    Abschöpfung von Marktlagengewinnen; Aufsuchung; Erdöl; Feldesabgabe;

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

  • BVerwG, 20.02.2024 - 4 BN 22.23
    Zur Zulassung der Grundsatzrevision können nur solche Rechtsfragen führen, die für das angegriffene Urteil entscheidungserheblich waren und sich auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts voraussichtlich auch im Revisionsverfahren stellen würden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 âEURŒ- 4 BN 36.15 - juris Rn. 13 und vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 4 BN 9.23

    Änderungsbebauungsplan mit der Festsetzung eines Mischgebiets und des

    Dem würde es widersprechen, die Revision in Bezug auf Fragen zuzulassen, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 20.20

    Auslegung der landesplanerischen Zielfestsetzungen bei der Prüfung der

    Denn Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, sind von der Vorinstanz nicht festgestellt worden (BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12, vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 6).

    Dem würde es widersprechen, die Revision in Bezug auf Fragen zuzulassen, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12 und vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.2020 - 10 S 3479/20

    Streitwert für die Klage eines drittbetroffenen Privaten gegen eine

    Der Senat sieht sich derzeit auch nicht veranlasst, seine bisherige Rechtsprechungspraxis im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht und dem Bevollmächtigten der Beigeladenen zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aufzugeben bzw. zu ändern (BVerwG, Beschluss vom 28.04.2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 11 und Beschluss vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BeckRS 2019, 36429, Rn. 43).

    Denn die Rechtsprechung des inzwischen hierfür zuständigen 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Höhe des Streitwerts in Verfahren, in denen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von mehreren Windenergieanlagen angefochten wird, ist nicht einheitlich (vgl. einerseits Beschluss vom 28.04.2020 - 4 B 49.18 - a. a. O. und andererseits Beschluss vom 28.04.2020 - 4 B 39.19 - juris Rn. 21; siehe hierzu auch NdsOVG, Beschluss vom 07.07.2020 a. a. O.).

  • BVerwG, 31.08.2021 - 4 BN 4.21

    Zum Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB

    Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Frage feststeht (BVerwG, Beschluss vom 28. April 2020- 4 B 49.18 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 B 11.20

    Geltendmachung der Vorschriften des europäischen bzw. unionsbasierten Habitat-

    Dem würde es widersprechen, die Revision in Bezug auf Fragen zuzulassen, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12 und vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2020 - 12 OA 69/20

    Streitwert bei einer Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche

    Im Übrigen ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Höhe des Streitwerts in Verfahren, in denen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen angefochten werden, nicht einheitlich (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. v. 20.04.2020 4 B 49.18 - und andererseits BVerwG, Beschl. v. 20.4.2020 - 4 B 39.19 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23

    Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks im Rahmen eines vereinfachten

    Einen auf entsprechende Tatsachenfeststellungen gerichteten Beweisantrag hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung ausweislich des Protokolls nicht gestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 6).
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