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   BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96   

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BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96 (https://dejure.org/1997,1392)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 6 C 1.96 (https://dejure.org/1997,1392)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 6 C 1.96 (https://dejure.org/1997,1392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private Ersatzschule - Privatschulfreiheit - Nicht ärztliche Heilberufe - Genehmigung privater Ersatzschulen - Öffentliche Schulen - Maßstab für Ersatzschulen - Finanzhilfe für private Ersatzschulen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - MTA-Schulen als Ersatzschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 20
  • NJW 1998, 624 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 60
  • DVBl 1997, 1181
  • DVBl 1997, 1182
  • DÖV 1997, 1004
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Ersatzschulen sind danach Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfGE 27, 195, 201 f.; 75, 40, 76; 90, 128, 139, stRspr; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 C 6.95 - UA S. 15).

    Dies bleibt auch deshalb abzuwarten, weil die Finanzhilfe für private (Ersatz-)MTA-Schulen deren typischen Besonderheiten und speziellem Bedarf angepaßt werden darf, wozu § 1 Abs. 5 Satz 4 NSchG ausdrücklich ermächtigt (zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Umfang der Förderungspflicht vgl. BVerfGE 75, 40 und 90, 107 sowie Beschluß vom 4. März 1997 - 1 BvL 26 und 27/96).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Eine verfassungskonforme Auslegung kann zwar ausnahmsweise auch gegen den vordergründigen, nur scheinbar eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zulässig sein (vgl. BVerfGE 88, 145, 166 f.).

    Dann muß aber eine verdeckte Regelungslücke bestehen, die eine teleologische Reduktion in Richtung auf das eigentliche Ziel des Gesetzgebers ermöglicht (vgl. BVerfGE 35, 263, 279 f.; 88, 145, 167).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut und dem danach klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 54, 277, 299 f.; 71, 81, 105; 90, 263, 275).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Eine solche Korrektur des Gesetzes würde auch dem Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG zuwiderlaufen, der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll (vgl. BVerfGE 63, 131, 141; 86, 71, 77).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut und dem danach klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 54, 277, 299 f.; 71, 81, 105; 90, 263, 275).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Dann muß aber eine verdeckte Regelungslücke bestehen, die eine teleologische Reduktion in Richtung auf das eigentliche Ziel des Gesetzgebers ermöglicht (vgl. BVerfGE 35, 263, 279 f.; 88, 145, 167).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Ersatzschulen sind danach Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfGE 27, 195, 201 f.; 75, 40, 76; 90, 128, 139, stRspr; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 C 6.95 - UA S. 15).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Notfalls könnte sie nämlich, etwa unter Berufung auf ihre Grundrechte, auf Feststellung klagen, daß das Land Niedersachsen verpflichtet sei, sie auf dem Wege über den Erlaß einer Erweiterungsverordnung in den Kreis der zu fördernden Ersatzschulen einzubeziehen (vgl. Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 7 B 32.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 32 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 355, 361 und Urteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - DVBl 1990, 155).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Ersatzschulen sind danach Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfGE 27, 195, 201 f.; 75, 40, 76; 90, 128, 139, stRspr; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 C 6.95 - UA S. 15).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
    Ersatzschulen sind danach Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfGE 27, 195, 201 f.; 75, 40, 76; 90, 128, 139, stRspr; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 C 6.95 - UA S. 15).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90

    Gewährung von Finanzhilfe nach § 129 NSchG

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Das Landesrecht beeinflusst jedoch die praktische Reichweite des verfassungsrechtlichen Ersatzschulbegriffs, insofern es festlegt, welche öffentlichen Schulen es gibt, denen eine Privatschule überhaupt entsprechen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 6 C 1.96 - BVerwGE 105, 20 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 38 S. 3).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter

    Jedoch darf die Auslegung nicht mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten (BVerfGE 71, 81, 105; 86, 288, 320; 95, 64, 93; BVerwGE 98, 280, 294; 105, 20, 23).

    Gegen den vordergründigen, nur scheinbar eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist eine verfassungskonforme Auslegung dagegen zulässig, wenn eine verdeckte Regelungslücke besteht, die eine teleologische Reduktion in Richtung auf das eigentliche Ziel des Gesetzgebers ermöglicht (BVerfGE 88, 145, 167; BVerwGE 105, 20, 23).

  • VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 2252/18

    Anerkennung; Ersatzschule; Genehmigung; Physiotherapie; Privatschule

    Dementsprechend hätten das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 1997 (Az. 6 C 1/96) und auch das Nds. Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Ermächtigung für eine solche Erweiterung zu einer Verpflichtung werde, wenn das Ermessen des Verordnungsgebers entsprechend verdichtet und sein sachgerechter Gebrauch auf diese eine Möglichkeit reduziert sei.

    Verfassungsrechtliche Bedenken an der fehlenden Möglichkeit privater Schulen für Physiotherapie in Niedersachsen den Status einer Ersatzschule durch staatliche Genehmigung bzw. Zugang zu einem (landesgesetzlich geregelten) Genehmigungsverfahren zu erhalten und die Pflicht des Gerichts zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG bestehen indes nur, wenn im Land Niedersachsen öffentliche Schulen für Physiotherapie vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen wären (vgl. BVerwG, Urteil v. 28. Mai 1997, 6 C 1/96, juris) und die Schulen der Klägerin die Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG erfüllen würden.

    Das Landesrecht kann den Status einer Privatschule aber insoweit beeinflussen, als es mit seinem öffentlichen Schulwesen den Maßstab setzt und bestimmt, welche öffentlichen Schulen es gibt, denen eine Privatschule als "Ersatzschule" entsprechen kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 28. Mai 1997, 6 C 1/96, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1997 zu der Frage des "Vorhandenseins" öffentlicher MTA-Schulen in Niedersachsen ausgeführt, dass allein deren Einrichtung an Hochschulen im Land Niedersachsen nicht dazu führe, dass diese MTA-Schulen öffentliche Schulen im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 NSchG seien (vgl. BVerwG, Urteil v. 28. Mai 1997, 6 C 1/96, juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15

    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der

    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 1997 (- 6 C 1.96 -, BVerwGE 105, 20 = NVwZ 1998, 60) entgegengetreten und hat ausgeführt (juris Rdnrn. 23 ff.):.

    Die damit geltend gemachten ernstlichen Zweifel würden durch den Umstand bestärkt, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (- 6 C 1.96 -) die Möglichkeit bejaht habe, Klage auf Feststellung zur Verpflichtung einer untergesetzlichen Norm zu erheben.

    Zu der vergleichbaren Problematik in einem der Vorgängerverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (- 6 C 1.96 -, BVerwGE 105, 20 = NVwZ 1998, 60) bereits ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09

    Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig

    Ob eine Privatschule im Einzelfall Ersatzschule im Sinne des Art. 7 Abs. 4 GG ist, lässt sich nicht ausschließlich nach Bundesverfassungsrecht beantworten; denn auch das Landesrecht kann hierauf Einfluss nehmen, indem es bestimmt, welche öffentlichen Schulen es gibt, denen eine Privatschule entsprechen und somit "Ersatzschule" sein kann (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 ; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 6 C 1/96 -, BVerwGE 105, 20 ).

    Ersatzschulen sind danach Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1997, a.a.O. ).

  • BVerwG, 31.05.2002 - 6 B 9.02

    Verpflichtung des Niedersächsischen Landesgesetzgebers zur Einbeziehung von

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (- BVerwG 6 C 1.96 - BVerwGE 105, 20 ) dargelegt, dass der Landesgesetzgeber wegen der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet sein kann, Ersatzschulen im Sinne dieses Grundrechts in den Anwendungsbereich des Schulgesetzes einzubeziehen.

    b) Der bloße Hinweis der Beschwerde darauf, dass ihrer Ansicht nach das Oberverwaltungsgericht den vom beschließenden Senat im Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 6 C 1.96 - (BVerwGE 105, 20) aufgestellten Rechtssätzen neue Gesichtspunkte hinzugefügt habe, genügt ebenfalls nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu stellenden Darlegungserfordernissen.

    Nach diesen Grundsätzen kann die Revision hier nicht wegen der allein geltend gemachten Divergenz zum Urteil vom 28. Mai 1997 (a.a.O.) zugelassen werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 225/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger:

    Das Landesrecht bestimmt, welche öffentlichen Schulen es gibt, denen eine Schule in privater Trägerschaft entsprechen und somit "Ersatzschule" sein kann (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 28. Mai 1997, Az.: 6 C 1/96 juris Rdnr. 23).

    Die Berufungsklägerin könnte dann ggf. auf Feststellung klagen, dass das Land S. verpflichtet sei, sie in den Kreis der Ersatzschulen einzubeziehen (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 28. Mai 1997, Az.: 6 C 1/96, juris Rdnr. 25; Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001, Az: 13 L 2847/00).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98

    Privatschulförderung

    Die Grenzen der Förderpflicht werden insofern durch den Begriff der Ersatzschule gezogen, den der Landesgesetzgeber mittelbar beeinflussen kann: In demselben Maße, in dem das Land sein öffentliches Schulwesen ausbaut und differenziert, eröffnet es der privaten Initiative das Feld zur Errichtung privater Ersatzschulen, die das Land wiederum in seine Förderung einbeziehen muß (vgl. BVerfGE 27, 195 (201ff.); 90, 128 (139); BVerwG, Urt. 28.05.1997 - 6 C 1.96 -, BVerwGE 105, 20).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03

    Zulässigkeit einer unentgeldlichen Rechtsberatung im Sinne des

    Liegt danach eine verdeckte Regelungslücke vor, so steht ihrer Füllung durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung nicht der nur scheinbar eindeutige Wortlaut des Gesetzes entgegen (BVerwG, Urt. v. 28.5.1997 - 6 C 1/96 -, BVerwGE 105, 20, 23 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - 3 N 126.11

    Öffentliche Schule; Schule in freier Trägerschaft; juristische Person des

    Denn der Landesgesetzgeber bestimmt, welche öffentlichen Schulen es gibt, denen eine nicht-staatliche Schule entsprechen kann (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 -, juris Rn. 28; Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8.84 u.a. -, juris Rn. 112; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369.90 -, juris Rn. 56; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 BvR 759.08 u.a. -, juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 6 C 6.95 - juris Rn. 34; Urteil vom 28. Mai 1997 - 6 C 1.96 -, juris Rn. 20, für Einrichtungen zur Ausbildung einer bundesrechtlich geregelten Berufsanerkennung).

    (3) Da es nach alledem bereits an einer im Land Berlin vorhandenen oder grundsätzlich vorgesehenen öffentlichen Schule für eine PtA-Ausbildung fehlt, kommt es nicht darauf an, ob der Ausschluss von Ausbildungseinrichtungen für Gesundheitsfachberufe aus dem Anwendungsbereich des Schulgesetzes gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 SchulG mit Art. 7 Abs. 4 GG vereinbar ist oder es einer "Öffnungsklausel" bedarf, wie die Klägerin unter Bezugnahme auf das die Ausschlussregelung des § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NSchG betreffende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1997, a.a.O., meint.

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2015 - 9 S 1334/13

    Förderanspruch für als Ersatzschule genehmigte private Berufsschule

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 263/05

    Erstattungen von Aufwendungen nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 739/98

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin - berufliche Schule

  • BVerwG, 30.01.1996 - 6 B 20.95

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2012 - 2 ME 375/12

    Aufnahmebeschränkung in einer Schule für Medizinisch-Technische

  • BVerwG, 25.09.2003 - 6 B 49.03

    Leistungsanspruch des einzelnen Schulträgers auf finanzielle Förderung bei

  • VG München, 29.01.2015 - M 12 K 14.1596

    Anerkennung der Hochschulausbildung als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 12 K 1791/19
  • VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09

    Nichtgenehmigung einer privaten PTA-Lehranstalt als Ersatzschule in Berlin

  • VG Magdeburg, 27.03.2003 - 9 A 56/01
  • VG Weimar, 22.03.2001 - 2 K 596/98
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