Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4425
BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81 (https://dejure.org/1983,4425)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 1 CB 8.81 (https://dejure.org/1983,4425)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 1 CB 8.81 (https://dejure.org/1983,4425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Erteilung einer Prozessvollmacht durch einen minderjährigen Ausländer in einer aufenthaltsrechtlichen Situation - Fähigkeit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen - Anerkennung einer sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz (AuslG) ergebenden Handlungsfähigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 11. Januar 1982 - BVerwG 1 B 151.81 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 28 - NJW 1982, 539 - DÖV 1982, 452 = DVBl. 1982, 308) dargelegt hat, besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung in einem Revisionsverfahren erneut zu überprüfen:.

    Bedürfnisse der Praxis mögen dafür sprechen, minderjährige Ausländer nach Vollendung des 16. Lebensjahres für aufenthaltsrechtliche Verfahren als handlungsfähig anzuerkennen (vgl. dazu Kunz NJW 1982, 2707).

  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 75.64
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Sie ist auch nicht mit der Regelung des § 7 Abs. 1 StVZO vergleichbar, durch die Minderjährigen mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihrer Reife wegen ein ihnen vorher nicht zustehendes Recht auf Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmter Klassen und damit auf Erwerb einer entsprechenden Fahrerlaubnis eingeräumt wird und aus der sich ihre Handlungsfähigkeit für entsprechende Verfahren schließen läßt (Urteil vom 3. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 75.64 - Buchholz 442.16 § 7 StVZO Nr. 1).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Es bedarf keiner Erörterung der Frage, ob diese Rüge im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann oder nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 3 VwGO (BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 63.79

    Rechtmäßigkeit einer auf Dauer ausgelegten Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Im übrigen sind Rechtsanwältin Arendt-Rojahn die Kosten aufzuerlegen, weil sie die Prozeßführung als vollmachtlose Vertreterin veranlaßt hat (Beschluß vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 63.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55 = NVwZ 1982, 499).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Sie unterscheidet sich dadurch von den einschlägigen Vorschriften des Wehrrechts (vgl. §§ 19 Abs. 5, 44 Abs. 1 Satz 5 Wehrpflichtgesetz), die von der Handlungsfähigkeit minderjähriger Wehrpflichtiger ausgehen (BVerwGE 7, 66).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Das Bundesverwaltungsgericht wendet diese Bestimmung in gewissen Fällen analog auf prozeßunfähige Kläger an (vgl. BVerwGE 23, 15 [17]; 25, 36 [40 f.]).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Das Bundesverwaltungsgericht wendet diese Bestimmung in gewissen Fällen analog auf prozeßunfähige Kläger an (vgl. BVerwGE 23, 15 [17]; 25, 36 [40 f.]).
  • BVerwG, 18.04.1972 - I B 62.71

    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Beeinträchtigung im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = NUR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]).
  • OVG Berlin, 13.12.1978 - I B 94.77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = NUR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]).
  • KG, 29.07.1977 - 1 W XX B 62/77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81
    Die Beschwerde weist darauf hin, daß das Kammergericht (NJW 1978, 2454) aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG den Schluß zieht, minderjährige Ausländer seien nach Vollendung des 16. Lebensjahres im Aufenthaltserlaubnisverfahren handlungsfähig.
  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

    Prozessvollmacht kann erteilen, wer zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig ist (BVerwG, Beschluss vom 28.06.1983 - 1 CB 8/81 -, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht