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   BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81   

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https://dejure.org/1983,4522
BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81 (https://dejure.org/1983,4522)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 1 CB 9.81 (https://dejure.org/1983,4522)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 1 CB 9.81 (https://dejure.org/1983,4522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Hinblick auf die Frage der wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht durch einen über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer bezüglich seiner aufenthaltsrechtlichen Situation - Fehlende ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 11. Januar 1982 - BVerwG 1 B 151.81 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 28 = NJW 1982, 539 = DÖV 1982, 452 = DVBl. 1982, 308) dargelegt hat, besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung in einem Revisionsverfahren erneut zu überprüfen:.

    Bedürfnisse der Praxis mögen dafür sprechen, minderjährige Ausländer nach Vollendung des 16. Lebensjahres für aufenthaltsrechtliche Verfahren als handlungsfähig anzuerkennen (vgl. dazu Kunz NJW 1982, 2707).

  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 75.64
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Sie ist auch nicht mit der Regelung des § 7 Abs. 1 StVZO vergleichbar, durch die Minder jährigen mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihrer Reife wegen ein ihnen vorher nicht zustehendes Recht auf Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmter Klassen und damit auf Erwerb einer entsprechenden Fahrerlaubnis eingeräumt wird und aus der sich ihre Handlungsfähigkeit für entsprechende Verfahren schließen läßt (Urteil vom 3. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 75.64 - Buchholz 442.16 § 7 StVZO Nr. 1).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Das Bundesverwaltungsgericht wendet diese Bestimmung in gewissen Fällen analog auf prozeßunfähige Kläger an (vgl. BVerwGE 23, 15 [17]; 25, 36 [40 f.]).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 63.79

    Rechtmäßigkeit einer auf Dauer ausgelegten Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Im übrigen sind ihnen die Kosten deshalb aufzuerlegen, weil sie die Prozeßführung als vollmachtlose Vertreter veranlaßt haben (Beschluß vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 63.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55 = NVwZ 1982, 499).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Sie unterscheidet sich dadurch von den einschlägigen Vorschriften des Wehrrechts (vgl. §§ 19 Abs. 5, 44 Abs. 1 Satz 5 Wehrpflichtgesetz), die von der Handlungsfähigkeit minderjähriger Wehrpflichtiger ausgehen (BVerwGE 7, 66).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Es bedarf keiner Erörterung der Frage, ob diese Rüge im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann oder nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 3 VwGO (BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Das Bundesverwaltungsgericht wendet diese Bestimmung in gewissen Fällen analog auf prozeßunfähige Kläger an (vgl. BVerwGE 23, 15 [17]; 25, 36 [40 f.]).
  • OVG Berlin, 13.12.1978 - I B 94.77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = MDR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]).
  • BVerwG, 18.04.1972 - I B 62.71

    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Beeinträchtigung im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Der beschließende Senat hat aber in seinem Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG 1 B 62.71 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 27 = DÖV 1972, 797) die Handlungsfähigkeit eines über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländers, der sich mit Zustimmung seiner Eltern zur Aufnahme unselbständiger Arbeit im Bundesgebiet aufhielt, aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB hergeleitet und damit eine sich unmittelbar aus dem Ausländergesetz ergebende Handlungsfähigkeit der über 16 Jahre alten minderjährigen Ausländer für ausländerbehördliche Verfahren gerade nicht anerkannt (ebenso BayObLG VerwRspr. 30 Nr. 52; OVG Berlin DÖV 1979, 378 = MDR 1979, 522; OVG Hamburg InfAuslR 1981, 245 [nur LS]).
  • KG, 29.07.1977 - 1 W XX B 62/77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81
    Die Beschwerde weist darauf hin, daß das Kammergericht (NJW 1978, 2454) aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG den Schluß sieht, minderjährige Ausländer seien nach Vollendung des 16. Lebensjahres im Aufenthaltserlaubnisverfahren handlungsfähig.
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