Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2069.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung von Fragen hinsichtlich auslaufendem und ausgelaufenem Recht - Absehen von der Anhörung des Asylsuchenden - Teilnahme eines Asylsuchenden an der mündlichen Verhandlung ohne Anordnung seines persönlichen Erscheinens - Mitwirkungspflichten der ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 03.11.1981 - IX/2 E 9259/80
- BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2069.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2069.82
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Anwendung des § 5 2. AsylBeschlG nach pflichtgemäßem Ermessen von der Anhörung absehen kann (§ 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG), weil es sich bei diesen Maßnahmen (Festsetzung einer Ausreisefrist und Abschiebungsandrohung) um Akte der Verwaltungsvollstreckung handelt (BVerwG, Urteil vom 29. April 1985 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3). - BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2069.82
Die Amtsermittlungspflicht findet jedoch, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (im einzelnen hierzu Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2069.82
Auslaufendem und ausgelaufenem Recht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu (BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 m.w.Nachw.). - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1984 - 9 B 2069.82
Auch soweit die Beschwerde das Unterbleiben der Vernehmung der schriftsätzlich benannten Zeugen beanstandet, kann die Rüge schon deshalb nicht zum Erfolg führen, weil es der Kläger unterlassen hat, durch seinen in der mündlichen Verhandlung am 3. November 1981 anwesenden Prozeßbevollmächtigten auf die Vernehmung der Zeugen zu dringen (vgl. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).