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   BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89   

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BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89 (https://dejure.org/1989,8661)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1989 - 9 B 194.89 (https://dejure.org/1989,8661)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 9 B 194.89 (https://dejure.org/1989,8661)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustand der Flucht bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei Vorstellung des Fliehenden über das Ende der Flucht in einem objektiv sicheren Fluchtland - Fehlen jeglicher positiver Vorstellung bei den die Flucht antretenden politisch Verfolgten über das ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Bundesverwaltungsgericht a.a.O.).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Bundesverwaltungsgericht a.a.O.).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Wenn aber eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt ist, kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn im Hinblick auf jeden dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 187.89

    Revisionszulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Auch wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage, ob das Fehlen jeglicher positiver Vorstellung bei den die Flucht antretenden politisch Verfolgten über das endgültige Zielland der Flucht bereits im Erstzufluchtsland ein Ende setzt, wie das Berufungsgericht angenommen hat, kommt - anders als im Verfahren BVerwG 9 B 187.89 - eine Revisionszulassung nicht in Betracht.
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 B 61.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Kläger - anders als die Kläger in dem von der Beschwerde zitierten Verfahren BVerwG 9 B 61.89 - bei ihrer Flucht aus Äthiopien nicht die positive Vorstellung gehabt, ihre Flucht solle im Sudan enden und nicht in ein anderes Land weiterführen.
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.68

    Antrag auf Dienstunfallfürsorge - Antrag auf Unfallausgleich - Meldepflicht einer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerwGE 25, 137 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]; 34, 344 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]).
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