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   BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01   

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https://dejure.org/2001,34148
BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01 (https://dejure.org/2001,34148)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2001 - 8 B 122.01 (https://dejure.org/2001,34148)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 8 B 122.01 (https://dejure.org/2001,34148)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Erforderliches Ausmaß der Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Vorinstanzen bei der Feststellung einer Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01
    Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

    Dafür ist es nämlich unerheblich, ob die Vorinstanz im konkreten Einzelfall eine den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung durchweg entsprechende Entscheidung getroffen hat (Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ), liegt ersichtlich nicht vor und wird auch von der Beschwerde nicht geltend gemacht.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01
    Die Beschwerde kann auch nicht mit der Begründung Erfolg haben, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
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