Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2201
BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01 (https://dejure.org/2002,2201)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2002 - 3 BN 5.01 (https://dejure.org/2002,2201)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 (https://dejure.org/2002,2201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Befugnis des EU-Mitgliedstaates zur Verteilung der Zuständigkeiten für die Gebührenregelung auf innerstaatlicher Ebene; Zulässigkeit einer Herabzonung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
    Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. September 1999 (Rs C-374/97 - "Feyrer") ausgesprochen, dass es jedem Mitgliedstaat freisteht, die Zuständigkeiten auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht.

    Inzwischen hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. September 1999 (Rs C-374/97 - "Feyrer") für die spätere Fassung der Richtlinie das Recht der Mitgliedstaaten zur Übertragung der Abweichungskompetenz auf andere staatliche Ebenen und zur Herabzonung des Referenzgebiets anerkannt.

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in einer ganzen Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, es sei dem einzelnen Bundesland gestattet, gemäß der Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG i. V. m. Anhang A Kap. 1 Nr. 4 Buchst. b flächendeckend und nicht nur für einzelne Betriebe von den EG-Pauschalgebühren abzuweichen (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - UA S. 20).

    Hinsichtlich der in verschiedenen Facetten aufgeworfenen Frage einer zulässigen Rückwirkung der landesrechtlichen Gebührenvorschriften hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Oktober 2001 (BVerwG 3 C 1.01) bereits festgestellt, dass das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung kostendeckender Fleischbeschaugebühren vom Landesgesetzgeber rückwirkend durch den Erlass entsprechender Normen behoben werden konnte.

  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
    Das gilt insbesondere für den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1997 (BVerwG 3 NB 3.94).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
    Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Mai 2002 (Rs C-284/00 und C 288/00 - "Stratmann") beantwortet und verneint.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
    Die gerügte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 (BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39) liegt ebenfalls nicht vor, weil die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für das neue Recht die Möglichkeit einer Kompetenzübertragung auf die Bundesländer eindeutig anerkannt hat.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
    Da der Europäische Gerichtshof für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73 S. 339), ist diese Entscheidung maßgeblich und verbindlich.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 2127/98
      - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 -, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - sowie OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -.

      - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rsc 374/97 - und Urteil vom 10. November 1992 - Rsc 156/91 -, BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - sowie OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 - mit weiteren Nachweisen.

      - vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - sowie Beschluss vom 24. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01 -.

      - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01 -.

      - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C 374/97 -, a.a.O. sowie BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 5769/99

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Fleischbeschaugebühren; Beurteilung der

    Dieses Gesetz steht mit höherrangigem Gemeinschafts- und Bundesrecht in Einklang und verstößt auch mit seinem rückwirkenden Inkrafttreten zum 1. Januar 1991 nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 -, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - sowie OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -.

    - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rsc 374/97 - und Urteil vom 10. November 1992 - Rsc 156/91 -, BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - sowie OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 - mit weiteren Nachweisen.

    Weder das Gemeinschaftsrecht noch das innerstaatliche Verfassungsrecht geben insoweit zu Zweifeln Anlass - vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - sowie Beschluss vom 24. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01 -.

    Da das Gemeinschaftsrecht unzweifelhaft den Mitgliedsstaaten die Befugnis eingeräumt hat, von den EG-Pauschalgebühren abzuweichen, kann eine Regelung, die die dafür gegebenen Voraussetzungen beachtet, den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht tangieren - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01 -.

    - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C 374/97 -, a.a.O. sowie BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

    Soweit die angefochtenen Gebührenbescheide in der Gestalt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sind, die sie durch den Widerspruchsbescheid gefunden haben (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ), ergibt sich kein Anhalt (mehr) für die Erhebung einer Sondergebühr für Trichinenuntersuchungen oder für die "Erhöhung der Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung um einen Gebührenanteil" i. S. der Entscheidung des BVerwG vom 28.06.2002 (- 3 BN 5/01 - [...]).

    Die Klägerin entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2002 (- 3 BN 5.01 -) den Rechtssatz, dass.

    Hinsichtlich des zweiten Teils der dem Verwaltungsgericht zugeschriebenen Feststellung, dass allein maßgebend sei, dass bei der Gebührenbemessung eine Doppelfinanzierung verhindert werde, vermag der Senat nicht festzustellen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in der angeblich divergierenden Entscheidung vom 28. Juni 2002 (a.a.O.) mit dem Aspekt des Verbots der Doppelfinanzierung befasst hat bzw. die Feststellung, dass es für die materielle Bewertung keine Rolle spiele, ob die Inanspruchnahme des Gebührenschuldners (für Kosten der Trichinenschau und bakteriologischen Untersuchung) als zusätzliche Gebühr oder als "Erhöhung der Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung um einen Gebührenanteil" bezeichnet werde, eine abstrakte Aussage zur Bedeutung des Kriteriums "Verbot der Doppelfinanzierung" enthält.

    Soweit mithin die angefochtenen Gebührenbescheide in der Gestalt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sind, die sie durch den Widerspruchsbescheid gefunden haben (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ), ergibt sich kein Anhalt (mehr) für die Erhebung einer Sondergebühr für Trichinenuntersuchungen oder für die "Erhöhung der Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung um einen Gebührenanteil" i. S. der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2002 (- 3 BN 5/01 - [...]).

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - ausdrücklich für unzulässig erklärt.

    BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7.99 -, U. A. S. 10 m.w.N.; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145/01 -, NVwZ 2003, 480 f. und Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 -, jeweils m.w.N.

    - 3 BN 5.01 - gibt dies nicht her.

    vgl. zum nordrhein-westfälischen FlGFlHKostG NRW: BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5, Fleischbeschau Nr. 21; zur Regelung in Schleswig-Holstein: Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1/01 -, NVwZ 2002, 486 ff., vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145.01 -, NVwZ 2003, 480 f. (Rheinland-Pfalz); Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - (Baden- Württemberg).

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01

    Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - ausdrücklich für unzulässig erklärt.

    BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7.99 -, U. A. S. 10 m.w.N.; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145/01 -, NVwZ 2003, 480 f. und Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 -, jeweils m.w.N.

    - 3 BN 5.01 - gibt dies nicht her.

    vgl. zum nordrhein-westfälischen FlGFlHKostG NRW: BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5, Fleischbeschau Nr. 21; zur Regelung in Schleswig-Holstein: Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1/01 -, NVwZ 2002, 486 ff., vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145.01 -, NVwZ 2003, 480 f. (Rheinland-Pfalz); Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - (Baden- Württemberg).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Dies stehe auch im Widerspruch zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 30.05.2002 - C-284/00 und C-288/00 - in der Rs. "Stratmann" sowie zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - und zur überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Erhebung einer Zusatzgebühr unzulässig sei und es für die materielle Bewertung keine Rolle spiele, ob die Erhebung einer solchen Gebühr als Gebührenanteil bezeichnet werde.

    Etwas anderes ergäbe sich auch nicht - wie das Verwaltungsgericht meine - aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - diese Entscheidung eröffne nicht die Möglichkeit, von einer einzelbetrieblichen Abrechnung Abstand zu nehmen.

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - (Rd. 2 ) zur Umsetzung der in Rede stehenden Richtlinien im Einzelnen ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 52.05

    Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie durch die Länder - Umsetzung einer

    Bei dieser Sachlage hindern Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht, die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erst nachträglich rückwirkend zu schaffen (Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 21 = LRE 39, 45; Urteil vom 18. Oktober 2001 a.a.O. ; Beschlüsse vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01, 6.01 und 7.01 -).

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich nichts anderes (Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 - und vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01, 6.01 und 7.01 - Urteile vom 9. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 17.02 - und vom 14. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 16.02 -).

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der

    Bei dieser Sachlage hindern Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht, die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erst nachträglich rückwirkend zu schaffen (Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 21 = LRE 39, 45; Urteil vom 18. Oktober 2001 a.a.O. ; Beschlüsse vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01, 6.01 und 7.01 -).

    Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 - und vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01, 6.01 und 7.01 - Urteile vom 9. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 17.02 - und vom 14. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 16.02 -).

  • VG Arnsberg, 28.01.2003 - 11 K 3140/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.2001 - 3 C 1.01- und Beschluss vom 28.06.2002 aaO..

    Insoweit handelt es sich gerade nicht - wie in dem von der Klägerin in Bezug genommenen und vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.06.2002 (aaO.) entschiedenen Fall - um die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für Trichinenuntersuchungen.

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 4 ZB 06.3361

    Satzung der Stadt Straubing vom 5. Februar 2003

    Auch das Bundesverwaltungsgericht gehe im Beschluss vom 28. Juni 2002 (LRE 44, 75) von der Vorstellung aus, dass es keinen Unterschied mache, ob die für die Sonderkosten erhobenen Gebühren als gesonderte Kosten in der Ermächtigungsgrundlage ausgewiesen würden, oder aber - wie bei der Beklagten - als zusätzlicher Kostenanteil an der Fleischuntersuchungsgebühr in die Ermächtigungsgrundlage mit aufgenommen würden.

    a) Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2002 (Az. BVerwG 3 BN 5.01, LRE 44, 75) ab.

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in der für die Divergenzrüge unter 4.a) herangezogenen Entscheidung vom 28.6.2002 (Az. 3 BN 5.01, juris RdNr. 9) selbst ausgeführt, dass die Aussagen des erstgenannten Beschlusses nicht nur zu einer gänzlich anderen Fassung der Richtlinie 85/73/EWG ergangen sind als das angefochtene Urteil, sondern auch, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. September 1999 (Rs C-374/97 - Feyrer) für die spätere Fassung der Richtlinie das Recht der Mitgliedstaaten zur Übertragung der Abweichungskompetenz auf andere staatliche Ebenen und zur Herabzonung des Referenzgebiets anerkannt habe, so dass der erstgenannte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr als Grundlage einer Abweichungsrüge dienen könne.

  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen -

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 30.08

    Wirksame Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch eine zur Rechtsetzung befugte

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 28.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 75.06

    Voraussetzungen der Erhebung einer gesonderten Gebühr (oder Teilgebühr) für die

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 27.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04

    Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 29.08

    Möglichkeit der Ermächtigung kommunaler Gebietskörperschaften zum Erlass nötiger

  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05

    Fleischbeschaugebühr, Trichinenuntersuchung, Gebührenberechnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3670/03
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 5 N 14.06

    Fleischhygiene: Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3672/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07

    Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalen Regelungen

  • VGH Hessen, 02.06.2005 - 5 UZ 1197/04

    Trichinenschau; Untersuchungsgebühr; Umsetzung von EG-Richtlinien; Rückwirkung

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2031/00

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung an Schweinen einer

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00

    Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer

  • VG Stade, 30.04.2010 - 6 A 806/09

    Gebühren für eine amtliche Untersuchung der Schlachtung von Schweinen, Rindern,

  • BVerwG, 10.03.2005 - 3 B 37.05

    Fortwirken der Rechtskraft eines Normenkontrollurteils nach Änderung der

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 4027/00

    Anforderungen an die Bemessung eines Gebührenbescheids für amtlich durchgeführte

  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06

    Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht