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   BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16   

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https://dejure.org/2017,29424
BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16 (https://dejure.org/2017,29424)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2017 - 8 B 34.16 (https://dejure.org/2017,29424)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 8 B 34.16 (https://dejure.org/2017,29424)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines Wertpapierhandelsunternehmens zur Leistung einer Sonderzahlung zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW); Kreditgewährung des Bundes für Zwecke der Entschädigung von Anlegern

  • rewis.io

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Wertpapierhandelsunternehmens zur Leistung einer Sonderzahlung zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW); Kreditgewährung des Bundes für Zwecke der Entschädigung von Anlegern

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Wertpapierhandelsunternehmens zur Leistung einer Sonderzahlung zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW); Kreditgewährung des Bundes für Zwecke der Entschädigung von Anlegern

  • datenbank.nwb.de

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Für das streitgegenständliche Beitragsjahr 2010 hätten die Daten zur Ermittlung des Gesamtbelastungsniveaus im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Belastungsvergleichs (Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - BVerfGE 124, 348 ff.) vorgelegen.

    Für diesen Zeitraum haben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht die Segmentierung der Risikozuordnung in unterschiedliche Institutsgruppen und die Heranziehung von Wertpapierhandelsunternehmen zu Jahresbeiträgen der EdW auch in Ansehung der Tatsache, dass Einlagenkreditinstitute teilweise ebenfalls auf dem Markt des Wertpapierhandels tätig sind, für grundsätzlich verfassungskonform erachtet (BVerwG, Urteil vom 21. April 2004 - 6 C 20.03 - BVerwGE 120, 311 ; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - BVerfGE 124, 348 ).

  • BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 50.14

    Zuordnung der Einlagenkreditinstitute und der Wertpapierhandelsunternehmen zu

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 64.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12

    Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Beides ist im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde substantiiert darzulegen (BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 49.14

    Zur Überprüfungspflicht des Gesetzgebers bei Sonderabgaben mit

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
    Für diesen Zeitraum haben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht die Segmentierung der Risikozuordnung in unterschiedliche Institutsgruppen und die Heranziehung von Wertpapierhandelsunternehmen zu Jahresbeiträgen der EdW auch in Ansehung der Tatsache, dass Einlagenkreditinstitute teilweise ebenfalls auf dem Markt des Wertpapierhandels tätig sind, für grundsätzlich verfassungskonform erachtet (BVerwG, Urteil vom 21. April 2004 - 6 C 20.03 - BVerwGE 120, 311 ; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - BVerfGE 124, 348 ).
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