Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25117
BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18 (https://dejure.org/2019,25117)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2019 - 7 B 26.18 (https://dejure.org/2019,25117)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 7 B 26.18 (https://dejure.org/2019,25117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung; Unfallbedingtes Austreten von Dieselkraftstoff; Wasserrechtliche Sanierungsmaßnahme in Trinkwasserschutzgebiet

  • rewis.io

    Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung; Unfallbedingtes Austreten von Dieselkraftstoff; Wasserrechtliche Sanierungsmaßnahme in Trinkwasserschutzgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Das dem Gericht dabei zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 und Beschluss vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 f.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Das dem Gericht dabei zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 und Beschluss vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 f.).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Wird eine nach diesen Maßstäben mit dem Wasserhaushaltsgesetz unvereinbare Gefährdung oder Beeinträchtigung der Wasserwirtschaft verursacht, so ist dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch dann betroffen, wenn die abstrakt-typischen Voraussetzungen eines speziellen Tatbestandes des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 16. November 1973 - 4 C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3; Gößl, in: Siedler/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG - AbwAG, Stand Juni 2018, § 100 WHG Rn. 81; Böhme, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 48 Rn. 6).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachhaltige Veränderung seiner Eigenschaften ist daher immer schon dann zu besorgen, wenn die Möglichkeit eines entsprechenden Schadenseintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 4 C 89.77 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 5).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts (stRspr, etwa BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 und vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16

    Wasserrechtliche Anordnung zur Festsetzung einer Mindestwasserführung in der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 7 B 3.16 - Buchholz 445.4 § 33 WHG Nr. 2 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Münster (Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2480/89 - NVwZ 1993, 1000) die Auffassung, dass eine Sanierungsanordnung den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach § 37 Abs. 1 VwVfG HE zu entsprechen habe und daher eine wasserrechtliche Verfügung konkret bezeichnen müsse, welche Maßnahmen von den Verantwortlichen verlangt würden.
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Der Besorgnisgrundsatz in § 32 Abs. 2, § 45 Abs. 2 und § 48 Abs. 1 und 2 WHG gebietet umfassend, jeder auch noch so wenig nahe liegenden Wahrscheinlichkeit einer schädlichen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit vorzubeugen (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 1965 - 4 C 54.65 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 1 und vom 26. Juni 1970 - 4 C 99.67 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts (stRspr, etwa BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 und vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
    Das gilt insbesondere dann, wenn ein Beteiligter anwaltlich vertreten wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 - juris Rn. 11 und vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08

    Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien

  • VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706

    Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis

    Denn auch unter Zugrundelegung des strengeren Maßstabs des § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG, wonach eine Besorgnis immer schon dann anzunehmen sei, wenn die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachhaltige Veränderung seiner Eigenschaften nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (Meyer in Landmann/Rohmer, UmweltR, 102. EL September 2023, § 48 WHG Rn. 7; BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26/18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 5.12.1996 - 22 B 96.2050 - juris Rn. 22; VG München, U.v. 28.6.2011 - M 2 K 11.1003 - juris Rn. 13), fehlt es hier an einer solchen auf konkreten Feststellungen beruhenden hinreichend negativen Prognose.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11

    Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 7 B 26.18 -, juris, und Urteil vom 12. September 1980 - 4 C 89.77 -, ZfW 1981, 87.
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    (1) Bei der Prognoseentscheidung ist nicht auf den objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatz (§ 48 Abs. 1 Satz 1 WHG) zurückzugreifen, der erfüllt ist, wenn die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder einer sonstigen nachhaltigen Veränderung seiner Eigenschaften nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17) bzw. der nicht erfüllt ist, wenn es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.296 - NVwZ-RR 2020, 306 = juris Rn. 18; B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - RdL 2020, 397 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    Von einem Rechtsanwalt kann jedenfalls erwartet werden, dass er die hierfür maßgebliche Regelung des § 86 Abs. 2 VwGO kennt und in der Lage ist, auch ohne gerichtliche Hilfe einen sachdienlichen Beweisantrag zu formulieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 Rn. 14 und vom 28. Juni 2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 8 CS 21.2166

    Vorläufiger Rechtsschutz, Drittanfechtungsklage eines Nachbarn, beschränkte

    Der objektivrechtliche Besorgnisgrundsatz (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.296 - NVwZ-RR 2020, 306 = juris Rn. 18) ist hier nicht anwendbar.
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    Von einem Rechtsanwalt kann jedenfalls erwartet werden, dass er die hierfür maßgebliche Regelung des § 86 Abs. 2 VwGO kennt und in der Lage ist, auch ohne gerichtliche Hilfe einen sachdienlichen Beweisantrag zu formulieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 Rn. 14 und vom 28. Juni 2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21

    Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle;

    Zu Recht weist der Antragsgegner in seiner Replik vom 21. März 2021 (S. 15) darauf hin, dass der Besorgnisgrundsatz in § 32 Abs. 2, § 45 Abs. 2 und § 48 Abs. 1 und 2 WHG umfassend gebietet, jeder auch noch so wenig naheliegenden Wahrscheinlichkeit einer schädlichen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit vorzubeugen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Damit ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. UA S. 9 ff.) - nicht auf den strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zurückzugreifen, der (nur) verlangt, dass die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder einer sonstigen nachhaltigen Veränderung seiner Eigenschaften nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17) bzw. der nicht erfüllt ist, wenn es mit einer an Gewissheit grenzenden, alle vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit kommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.296 - NVwZ-RR 2020, 306 = juris Rn. 18; B.v. 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323 - RdL 2020, 397 = juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 10 N 66.18

    Nachbarstreit - Lichtimmissionen - glasierte Dachziegel - Anfechtung der

    Das gilt insbesondere dann, wenn ein Beteiligter - wie hier der Kläger - anwaltlich vertreten wird (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2019 - BVerwG 7 B 26.18 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.02.2024 - 2 A 536/22

    Beweisantrag; Hilfsbeweisantrag; Hinweispflicht

    Von einem Rechtsanwalt kann jedenfalls erwartet werden, dass er die hierfür maßgebliche Regelung des § 86 Abs. 2 VwGO kennt und in der Lage ist, auch ohne gerichtliche Hilfe einen sachdienlichen Beweisantrag zu formulieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 - BauR 2009, 233 Rn. 14 und vom 28. Juni - 7 B 26.18 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 8 CS 19.1633

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wasserrechtlichen Genehmigung

  • OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl;

  • VG Greifswald, 15.03.2021 - 3 B 444/21

    Anordnung eines Corona-Tests durch das BAMF

  • VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589

    Sanierung oder Stilllegung einer Heizöltankanlage

  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 LA 21/20
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2022 - 5 L 160/22
  • VG Saarlouis, 21.04.2021 - 5 L 478/21

    Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; Anordnung eines Corona-Tests durch

  • VG Greifswald, 18.03.2021 - 3 A 443/21

    Afghanistan: Dublin Schweden: Anordnung Covid-19 Test aufgehoben

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht