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BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Restitutionsklage; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge; Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Urkundsqualität der Reichsgesetzblätter; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; ...
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- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.02.2005 - 1 A 02.105
- BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05
Hierfür wäre erforderlich gewesen, dass sie eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche (hier also die vom Berufungsgericht verneinten Voraussetzungen einer Restitutionsklage betreffende) Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und darüber hinaus angegeben hätte, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung derselben bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO S. 14 = NJW 1997, S. 3328).Diese setzen voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14).
- BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05
Verfahrensfehler können im jeweiligen Rechtszug mit den zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, wie dies auch die Klägerin im Vorprozess zuletzt mit der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht getan hat; sie sind im Beschluss des 4. Senats vom 5. November 2001 BVerwG 4 B 75.01 im Einzelnen beschieden worden (BA S. 7 ff.).Im Übrigen ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in diesem Punkt auf die dreifache, jeweils selbstständig tragende und nicht mit einer erfolgreichen Revisionszulassungsrüge angegriffene Begründung gestützt, (1.) dass damit kein zulässiger Restitutionsgrund schlüssig dargelegt sei, (2.) dass dies kein erst nach der Frist des § 586 Abs. 1 ZPO eingetretener Umstand sei und (3.) dass dies außerdem bereits im Vorprozess im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hätte geltend gemacht werden können, dort auch tatsächlich vorgebracht wurde und vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. den Beschluss des 4. Senats vom 5. November 1991 BVerwG 4 B 75.01 BA S. 9) abschlägig beschieden worden ist.
- BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80
Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05
Es ist anerkannt, dass ein mit der Sache vorbefasster Richter im folgenden Restitutionsverfahren nicht gemäß § 41 Nr. 6 ZPO (i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO) ausgeschlossen ist, weil das im Vorprozess ergangene Urteil keine "angefochtene Entscheidung" aus "einem früheren Rechtszug" i.S. dieser Vorschrift ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 V ZR 16/80 NJW 1981, 1273). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05
Unabhängig davon gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen eines Gerichts, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder prozessualen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen, namentlich wenn er nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1967 2 BvR 658/65 BVerfGE 21, 191 ; Beschluss vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83 BVerfGE 70, 288 ; stRspr). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05
Unabhängig davon gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen eines Gerichts, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder prozessualen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen, namentlich wenn er nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1967 2 BvR 658/65 BVerfGE 21, 191 ; Beschluss vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83 BVerfGE 70, 288 ; stRspr).
- VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344
Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, Begründungsmangel
Unabhängig davon ist nicht berücksichtigt, dass der Gerichtsbescheid auf dieser Begründung nicht allein beruht (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; vom 28.7.2005 9 B 14.05).