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BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BBodSchG § 2 Abs. 2, §§ 7 und 8, § 3 Nr. 10, § 7; BBodSchV § 9 Abs. 2 und 3
Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte; durchwurzelbarer Boden - openjur.de
Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte; durchwurzelbarer Boden.
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 10 BBodSchG, § 2 Abs 2 BBodSchG, § 7 BBodSchG, § 8 BBodSchG, § 9 Abs 2 BBodSchV
Geltung der Vorsorgewerte des Bodenschutzrechts für die Verfüllung im Tagebau - Wolters Kluwer
Beschränkung des im Wege der dynamischen Verweisung durch einen bestandskräftigen Betriebsplan anwendbaren Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) auf den Bereich des durchwurzelbaren Bodens und auf die Verfüllung mit Boden; Geltung der anwendbaren bodenschutzrechlichen ...
- rewis.io
Geltung der Vorsorgewerte des Bodenschutzrechts für die Verfüllung im Tagebau
- ra.de
- rewis.io
Geltung der Vorsorgewerte des Bodenschutzrechts für die Verfüllung im Tagebau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung des im Wege der dynamischen Verweisung durch einen bestandskräftigen Betriebsplan anwendbaren Bundes-Bodenschutzgesetzes ( BBodSchG ) auf den Bereich des durchwurzelbaren Bodens und auf die Verfüllung mit Boden; Geltung der anwendbaren bodenschutzrechlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
- BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 838
- DÖV 2011, 82
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung, …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10
Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 26.03 - (BVerwGE 123, 247 = Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 6) grundsätzlich die Geltung des Bundes-Bodenschutzgesetzes für bergrechtliche Zulassungen bejaht (vgl. § 3 Nr. 10 BBodSchG), soweit Vorschriften des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung, Führung oder Einstellung eines Betriebs Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (Urteil vom 14. April 2005 a.a.O. Rn. 20, 24).In Ermangelung bergrechtlicher Vorschriften zur Regelung der Einwirkungen auf den Boden ist daher das Bundes-Bodenschutzgesetz anwendbar (Urteil vom 14. April 2005 a.a.O. Rn. 25).
Ferner wird dort ausgeführt, dass die Bergbehörde zu beurteilen hat, ob die Verwertung der zu verfüllenden Abfälle im Rahmen eines Abschlussbetriebsplans Vorschriften des Bodenschutzrechts verletzt (Urteil vom 14. April 2005 a.a.O. Rn. 21).
- BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision, wenn ein Urteil auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt ist, nur unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09
Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10
- OVG Rheinland-Pfalz - 12.11.2009 - AZ: OVG 1 A 11222/09.
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Auch das BVerwG habe in seiner Entscheidung vom 28.07.2010 (BVerwG 7 B 16.10) nicht festgestellt, dass die Vorsorgewerte des Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV ein zwingendes Einbaukriterium darstellten.Dies folgt aus dem Schutzzweck des BBodSchG, denn auch die unterhalb des durchwurzelbaren Bodens liegende Schicht erfüllt natürliche Bodenfunktionen i.S.d. § 2 Abs. 2 BBodSchG, insbesondere zum Schutz des Grundwassers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, juris RdNr. 10;… Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 Anhang RdNr. 88).
Für eine analoge Anwendung ist weder eine unbeabsichtigte planwidrige Regelungslücke noch die Vergleichbarkeit der Sachverhalte ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O. RdNr. 12).
Die Anforderungen des § 9 BBodSchV beziehen sich auch auf Abfälle, die als Verfüllmaterial in einen der Bergaufsicht unterliegenden Tagebau eingebracht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O. RdNr. 10).
Zwar folgt die (entsprechende) Anwendung des § 9 BBodSchG auf das Verfüllmaterial daraus, dass auch dieses - nach Abschluss der Verfüllung - natürliche Bodenfunktionen erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15
Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Weitergehende Anordnungen durch die Antragsgegnerin als Baurechtsbehörde zur Sicherstellung der der Beigeladenen obliegenden Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 7 BBodSchG waren, soweit diesen Vorschriften drittschützende Wirkung zugunsten der Antragsteller zukommt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010 - 7 B 16.10 - NuR 2010, 713;… Urt. v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 - BVerwGE 123, 247;… VG Würzburg, Urt. v. 8.11.2005 - W 4 K 03.1056 - juris; VG Gera, Beschl. v. 27.8 2003 - 2 E 762/03.GE - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 25.9.2001 - 14 B 79/01 - NVwZ 2002, 754) im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung nicht erforderlich. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Dies folgt aus dem Schutzzweck des BBodSchG, denn auch die unterhalb des durchwurzelbaren Bodens liegende Schicht erfüllt natürliche Bodenfunktionen i.S.d. § 2 Abs. 2 BBodSchG, insbesondere zum Schutz des Grundwassers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, juris RdNr. 10;… Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 Anhang RdNr. 88).Für eine analoge Anwendung ist weder eine unbeabsichtigte planwidrige Regelungslücke noch die Vergleichbarkeit der Sachverhalte ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O. RdNr. 12).
Die Anforderungen des § 9 BBodSchV beziehen sich auch auf Abfälle, die als Verfüllmaterial in einen der Bergaufsicht unterliegenden Tagebau eingebracht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O. RdNr. 10).
Zwar folgt die (entsprechende) Anwendung des § 9 BBodSchV auf das Verfüllmaterial daraus, dass auch dieses - nach Abschluss der Verfüllung - natürliche Bodenfunktionen erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O.).
- VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber …
Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss 7 B 16/10 vom 28.07.2010 (juris) in seinem Leitsatz Nr. 2 zur Geltung der Vorsorgewerte des Bundesbodenschutzrechts für die Verfüllung im Tagebau ausgeführt: "Die im Wege der dynamischen Verweisung durch bestandskräftigen Betriebsplan anwendbaren bodenschutzrechtlichen Vorsorgewerte gelten auch für die restliche Verfüllung bisher legal ohne ihre Beachtung teilverfüllter Tagebaue." Wenn insoweit das Bundesverwaltungsgericht in dem vorgenannten Beschluss (RdNr. 10) ausführt, dass der beschließende Senat mit Urteil vom 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - (BVerwGE 123, 247) grundsätzlich die Geltung des Bundesbodenschutzgesetzes für bergrechtliche Zulassungen bejaht (vgl. § 3 Nr. 10 BBodSchG), soweit Vorschriften des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung, Führung oder Einstellung eines Betriebs Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (…Urteil vom 14.04.2005, a. a. O., RdNrn.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen (vgl. BVerwG, U. v. 14.04.2005, 7 C 26/03, nach juris
; bestätigt in: BVerwG, B. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 - nach juris).Soweit in diesem Zusammenhang bezüglich der Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes (auch zum Abschlussbetriebsplan) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 -, juris) zitiert wird, betrifft die Entscheidung die Voraussetzungen, unter denen ein eingestellter Tagebau mit Bodenaushub aus Straßenbauprojekten verfüllt werden darf.
Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Verfüllmaterial durch den bergrechtlichen Betriebsplan selbst die Vorsorgewerte nach dem Bundesbodenschutzgesetz einhalten muss (vgl. zum Ganzen: Neumann, juris-PR BVerwG 7 B 16/10, Anm. 2).
- VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber …
Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss 7 B 16/10 vom 28.07.2010 (juris) in seinem Leitsatz Nr. 2 zur Geltung der Vorsorgewerte des Bundesbodenschutzrechts für die Verfüllung im Tagebau ausgeführt: "Die im Wege der dynamischen Verweisung durch bestandskräftigen Betriebsplan anwendbaren bodenschutzrechtlichen Vorsorgewerte gelten auch für die restliche Verfüllung bisher legal ohne ihre Beachtung teilverfüllter Tagebaue." Wenn insoweit das Bundesverwaltungsgericht in dem vorgenannten Beschluss (RdNr. 10) ausführt, dass der beschließende Senat mit Urteil vom 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - (BVerwGE 123, 247) grundsätzlich die Geltung des Bundesbodenschutzgesetzes für bergrechtliche Zulassungen bejaht (vgl. § 3 Nr. 10 BBodSchG), soweit Vorschriften des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung, Führung oder Einstellung eines Betriebs Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (…Urteil vom 14.04.2005, a. a. O., RdNrn.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen (vgl. BVerwG, U. v. 14.04.2005, 7 C 26/03, nach juris
; bestätigt in: BVerwG, B. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 - nach juris).Soweit in diesem Zusammenhang bezüglich der Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes (auch zum Abschlussbetriebsplan) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 -, juris) zitiert wird, betrifft die Entscheidung die Voraussetzungen, unter denen ein eingestellter Tagebau mit Bodenaushub aus Straßenbauprojekten verfüllt werden darf.
Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Verfüllmaterial durch den bergrechtlichen Betriebsplan selbst die Vorsorgewerte nach dem Bundesbodenschutzgesetz einhalten muss (vgl. zum Ganzen: Neumann, juris-PR BVerwG 7 B 16/10, Anm. 2).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
Die Vorsorgewerte für Böden gelten auch für das Verfüllmaterial, das insoweit als "Boden" anzusehen ist (BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, juris RdNr. 10; Neumann, jurisPR-BVerwG 23/2010 Anm. 2).Vielmehr ist eine sachgerechte Abschätzung der mit der Verfüllung eines Tagebaus mit bergbaufremden Abfällen verbundenen Risiken nur auf der Grundlage des BBodSchG sowie die BBodSchV unter Heranziehung der Vorsorgewerte für Böden in Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV möglich (…BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24 ff.; Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 - a.a.O. RdNr. 10).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Dies folgt aus dem Schutzzweck des BBodSchG, denn auch die unterhalb des durchwurzelbaren Bodens liegende Schicht erfüllt natürliche Bodenfunktionen i.S.d. § 2 Abs. 2 BBodSchG, insbesondere zum Schutz des Grundwassers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, juris RdNr. 10;… Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 Anhang RdNr. 88).Für eine analoge Anwendung ist weder eine unbeabsichtigte planwidrige Regelungslücke noch die Vergleichbarkeit der Sachverhalte ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 -, a.a.O. RdNr. 12).
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 11.17
Bestandsschutz; Betriebsplan; Nebenbestimmung; Tagebau; Verfüllung; Verkippung; …
d) Das Vorbringen der Revision gibt dem Senat gleichwohl Anlass zu der Feststellung, dass an der im Beschluss vom 28. Juli 2010 - 7 B 16.10 - (…Buchholz 451.222 § 2 BBodSchG Nr. 2 Rn. 10) in Ergänzung der Ausführungen im Urteil des Senats vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 - (BVerwGE 123, 247 ) vertretenen Rechtsauffassung festzuhalten ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005, 7 C 26/03, nach juris; bestätigt in: BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 - nach juris).Es soll der Boden vor Verunreinigung geschützt werden, der seinerseits das Grundwasser schützt, nämlich aufgrund seiner natürlichen Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, wie es § 2 Abs. 2 lit. c) BBodSchG formuliert (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 -, nach juris).
- VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
Klärschlammentsorgung
Der Verweis der Klägerin darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die unterhalb des durchwurzelbaren Bodens liegende Schicht natürliche Bodenfunktionen erfüllt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 7 B 16/10 -, juris, Rn. 10, spricht gerade dafür, vor Einbringung von Material auf Dauer insoweit eine Eignung zur Ausfüllung dieser Funktion zu verlangen, vgl. Neumann, jurisPR-BVerwG 23/2010 Anm. 2. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17
Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau …
- VG Aachen, 17.11.2016 - 6 K 1496/15
Bergrecht; Bodenschutz; Tagebau; Verfüllung; Bodenmaterial; durchwurzelbare …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 12.17
Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und …
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08
Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung